Diskriminierungsgründe

In Belgien verbietet das Gesetz die Diskriminierung aufgrund von 19 sogenannten ‚geschützten Merkmalen‘.

Eine Diskriminierung liegt dann vor, wenn Sie in einer vergleichbaren Situation schlechter als eine andere Person behandelt werden und dies mit Ihrer Herkunft, Ihrer eventuellen Behinderung, Ihrer Religionsangehörigkeit, Ihrem Alter, Ihrer sexuellen Orientierung usw. zusammenhängt. Eine unterschiedliche Behandlung gilt jedoch nicht als Diskriminierung, wenn sie objektiv und mit gutem Grund zu rechtfertigen ist.

Was unternimmt Unia?

Unia kann Sie über Ihre Rechte aufklären, Sie bei den weiteren Schritten begleiten oder ganz einfach die Tatbestände aufnehmen, um die betreffenden Behörden zu sensibilisieren. Unia ist ein unabhängiger öffentlicher Dienst, an den Sie sich kostenlos und in aller Vertraulichkeit wenden können.

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