Alter

Ein Arbeitgeber weist eine Zeitarbeitsagentur dazu an, für sein Stellenangebot nur Bewerber in Betracht zu ziehen, die jünger als 30 Jahre sind. Eine Bank weigert sich, Personen über 70 Jahren eine Kreditkarte auszustellen. Ein Wohnungseigentümer will seine Apartments nicht an Interessenten unter 30 Jahren vermieten. Ein Angestellter darf nicht an einer Fortbildung teilnehmen, weil er schon ‚zu nahe am Ruhestandsalter‘ ist. Dies sind nur einige Beispiele.

Das Alter wird oft als neutrales und gerechtfertigtes Unterscheidungskriterium angesehen. In Wirklichkeit sehen sich junge und ältere Menschen immer wieder Diskriminierungen ausgesetzt, sei es bei der Beschäftigung oder in anderen Gesellschaftsbereichen, etwa beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen (Versicherungen, Bankenwesen, Wohnungswesen …) oder der Teilhabe an sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Aktivitäten.

Was unternimmt Unia?

Der Dienst Unia bekämpft altersbegründete Diskriminierung in jedem Gesellschaftsbereich, für den er zuständig ist, indem er:

  • die diskriminierten Personen berät und begleitet;
  • Berichte verfasst und Studien durchführt;  
  • sich für den Schutz und die Wahrung der Grundrechte älterer Menschen durch europäische Projekte einsetzt;
  • den betroffenen Behörden Empfehlungen unterbreitet.


 

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