Arbeiten mit Behinderung: Angemessene Vorkehrungen bei der Beschäftigung

Personen mit Behinderung stehen vor zahlreichen Hindernissen, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt verwehren. Daher haben sie Anrecht auf angemessene Vorkehrungen. Die vorliegende Broschüre soll diesen Begriff veranschaulichen und richtet sich hierbei nicht nur an Personen mit Behinderung, sondern allgemein an alle Beschäftigungsakteure wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Job-Coaches, Unfallverhütungsberater, Arbeitsmediziner und sonstige Mittelspersonen.

Bei Unia gehen regelmäßig Meldungen von Personen mit Behinderung ein, denen angemessene Vorkehrungen verwehrt werden und die ihr Recht nicht durchsetzen können. Dies liegt teilweise daran, dass die Arbeitgeber ihre Pflichten nicht kennen oder nicht genau wissen, was sie für behinderte Arbeitskräfte tun können, damit diese am Arbeitsplatz zurechtkommen.

Deshalb möchte Unia in dieser Broschüre den Rechtsbegriff „angemessene Vorkehrungen“ anhand konkreter Beispiele verdeutlichen.

Vergleichbare Publikationen

4 Juli 2017

Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)

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Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.