Was unternimmt Unia gegen Hassbotschaften?

Die freie Meinungsäußerung ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Dennoch gibt es gewisse Grenzen. Wer eine Botschaft verbreitet, um andere zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung aufzustacheln, macht sich strafbar. Bei Unia kämpfen wir gegen Hassbotschaften, wenn dies aus diskriminierenden Gründen (aufgrund von „Diskriminierungsmerkmalen‟) geschieht, für die wir zuständig sind. Hierbei verfolgen wir mehrere Ansätze. 

Wir arbeiten mit den Social-Media-Anbietern und Moderatoren zusammen

Unia arbeitet mit Facebook und Twitter zusammen, um gegen Hassbotschaften vorzugehen. Sowohl Facebook als auch Twitter prüfen zunächst, ob die Posts gegen ihre eigenen Nutzungsbedingungen verstoßen. Darüber hinaus müssen sie aber auch nationales Recht beachten.

So haben wir mit Facebook vereinbart, dass strafbare Veröffentlichungen innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung gelöscht werden müssen. Geschieht dies nicht, nimmt Unia Kontakt mit Facebook auf, um herauszufinden, warum dies versäumt wurde. Auch wenn strafbare Äußerungen auf Twitter stehen bleiben, kann sich Unia direkt an Twitter wenden.

Ferner kann Unia bei den Moderatoren von Online-Foren darauf bestehen, dass strafbare Äußerungen gelöscht werden. Wir geben den Moderatoren Ratschläge und Tipps, wie sie ein Forum im rechtlichen Rahmen halten. 

Wir stehen den Opfern von Hassbotschaften und Hasskampagnen zur Seite

Wer Opfer von Hassbotschaften wird, erhält Unterstützung von Unia. Gemeinsam stellen wir eine Akte zusammen und prüfen dann, welche Schritte möglich sind.

Doch auch wenn Sie nicht direkt als Opfer betroffen sind, können Sie uns Hassbotschaften melden. Bedenken Sie dabei jedoch, dass Unia nur für Äußerungen befugt ist, wenn der Verfasser und/oder das Medium sich in Belgien befinden. Wir empfehlen Ihnen, uns jeweils den Link und einen Screenshot von dem Post zu senden. Hier können Sie Meldung erstatten.

Welche Äußerungen sind strafbar?

Juristisch betrachtet, sind die meisten Äußerungen, die Unia gemeldet werden, nicht strafbar, weil sie unter die freie Meinungsäußerung fallen, auch wenn dies unter Umständen verletzend, schockierend oder besorgniserregend ist.

Wann ist eine Äußerung strafbar?

  • Wenn sie gegen das Gesetz gegen die Leugnung des Holocaust verstößt.
  • Wenn jemand mit bewusstem Ziel zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt aufstachelt, sofern dies aufgrund eines geschützten Diskriminierungsmerkmals erfolgt.

Wie reagiert Unia auf eine Meldung?

Als Erstes unternehmen wir bei Unia alles, damit die Hassbotschaft gelöscht wird. Auf diese Weise senden wir ein Signal an den Täter, dass seine Äußerungen unzulässig sind und die Hassbotschaft nicht weiter verbreitet werden darf.

Nur unter besonderen Umständen zieht Unia auch gerichtliche Schritte in Betracht. Beispiele:

  • Eine Gruppe bildet sich gezielt, um Hass und diskriminierendes Gedankengut zu verbreiten.
  • Eine Person oder Gruppe stachelt andere wiederholt zu Hass oder Diskriminierung auf.

Wenn jemand wiederholt Hassbotschaften verbreitet, nicht auf unseren Dialog eingeht und bewusst gegen geltendes Recht verstößt, kann Unia ebenfalls beschließen, vor Gericht zu ziehen.