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Analyse des Dekrets der Deutschsprachigen Gemeinschaft zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung vom 19. Marz 2012
Im Jahr 2017 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft Unia um eine Stellungnahme zum Dekret vom 19. März 2012 zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung ersucht. Unia nahm eine Bestandaufnahme punkto Aktivitäten im Bereich Chancengleichheit in Ostbelgien vor, formulierte wesentliche Beobachtungspunkto zum Text des Dekrets und prüfte seine Kohärenz im Licht der anwendbaren internationalen und nationalen Normen.
Studie und Empfehlungen: für eine bessere Zugänglichkeit van Krankenhäuser für taube und hörbehinderte Personen
Unia erhält seit vielen Jahren Berichte von tauben und hörbehinderten Personen über Probleme beim Zugang zu Krankenhäusern. Sie haben Probleme bei der Terminvereinbarung oder der Orientierung im Gebäude, bekommen keine Dolmetscher Gebärdensprache oder müssen die Kosten für den Dolmetscher selbst tragen, usw.
Intensivierung der Bekämpfung von Cyberhass
Online-Hassreden sind eine eigenständige Straftat und als solche in der europäischen und belgischen Gesetzgebung verankert. In der Praxis haben wir jedoch festgestellt, dass die Bekämpfung von Cyberhass relativ wenig gegen all die Exzesse im Internet auszurichten vermag.
Unterstützung und Ermutigung der Sektoren und Unternehmen bei der Erarbeitung von Präventionsstrategien
Unias Empfehlungen beruhen auf der Erkenntnis, dass Vorbeugen besser ist als Heilen. Die Prävention von Diskriminierung ist die Herausforderung in den kommenden fünf Jahren.
Bewertung der Ersatzlösung für das IZOM-Kooperationsabkommen in der deutschsprachigen Gemeinschaft
Unia fordert eine Bewertung der genauen Folgen des neuen Abkommens und insbesondere seiner Auswirkungen auf den Zugang der Betroffenen zur Gesundheitsversorgung.
Vielfalt in den Mittelpunkt der Lehrerausbildung rücken
Unia plädiert für Lehrer, die integrativen Unterricht in die Realität umsetzen können. Das bedeutet, dass der Umgang mit der Vielfalt sowohl in der Aus- als auch in der Weiterbildung einen zentralen Platz einnehmen muss.
Abschluss der Umsetzung der Richtlinie 2000/43/EG des Rates (Antirassismusrichtline) durch die Deutschsprachige Gemeinschaft
Im Juli 2000 trat die Richtlinie 2000/43/EG des Rates zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft (im Folgenden: Antirassismusrichtlinie) in der Europäischen Union in Kraft. Mitgliedstaaten waren aufgefordert, die Richtlinie bis zum 19. Juli 2003 in nationales Recht umzusetzen.