Jahresbericht: Das Zentrum im Jahr 2011

2011 war das erste Jahr des neuen strategischen Dreijahresplans 2011-2013 des Zentrums. In diesem Plan sind die großen Ausrichtungen der beiden Säulen der gesetzmäßigen Aufträge des Zentrums festgelegt: die Säule Diskriminierung/Chancengleichheit und die Säule Migrationen (Migrationsströme, Grundrechte von Drittstaatsangehörigen sowie Menschenhandel).

Für jede dieser beiden Säulen übernimmt das Zentrum drei Aufgaben. Die erste Aufgabe besteht in der Bearbeitung der einzelnen Meldungen wegen Diskriminierung sowie der Fragen bezüglich der Grundrechte von Drittstaatsangehörigen. 2011 gingen nicht weniger als 5.185 Anfragen bei dem Zentrum ein, d. h. dreimal mehr als vor sechs Jahren. Auf Ebene der Säule Diskriminierung gingen 4.162 Meldungen ein und wurden anschließend 1.351 Dossiers angelegt. In Bezug auf die Grundrechte von Drittstaatsangehörigen gingen 1.023 Meldungen ein und wurden anschließend 179 Dossiers angelegt. Für jede dieser Meldungen ist das Zentrum um eine Lösung bemüht, die den legitimen Interessen jeder der betroffenen Parteien entspricht und für die Gesellschaft im Allgemeinen von Nutzen ist. Bevorzugt wird stets eine einverständliche Lösung, die das Ergebnis von Verhandlung und Einigung ist. Im Falle von Diskriminierungen kann das Zentrum jedoch bei fehlendem Dialog ein Rechtsverfahren einleiten. In dem Fall hat ein Richter zu entscheiden, wie es in einem Rechtsstaat üblich ist. 2011 hat das Zentrum ihre Methodologie in Bezug auf die Bearbeitung von Meldungen verfeinert und verbessert. Es soll die bestmögliche Herangehensweise garantiert werden, indem dem Antragsteller Gehör verschafft wird, unter gleichzeitiger Beibehaltung einer gewissen Distanz, um somit eine objektive und unabhängige Behandlung der Dossiers zu gewährleisten.

Das Zentrum setzt auch seine Zusammenarbeit mit den Kontaktstellen in Flandern fort. In der Wallonie entstehen ebenso lokale Kontaktstellen. Weitere Partnerschaften mit unterschiedlichen Akteuren (Behörden, Sozialpartner, Gewerkschaften usw.), die sich ihrer Verantwortung beim Kampf gegen Diskriminierung und für Chancengleichheit stellen, wurden eingegangen.

Unsere zweite Aufgabe besteht darin, zu informieren, zu sensibilisieren und weiterzubilden. 2011 haben wir insbesondere folgenden Gruppen Weiterbildungen angeboten: der Polizei, ONEM, dem Hauspflegesektor in Brüssel, dem öffentlichen Dienst – um nur einige Beispiele zu nennen. Der Dienst Weiterbildung hat auch der internen Weiterbildung neuer Mitarbeiter, Dienststellenleiter usw. besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Das Zentrum hat ebenso die Rolle eines Forums, indem es die Partner in Hinblick auf die Ausarbeitung unterschiedlicher Tätigkeiten zusammenbringt, vor allem aber auch im Rahmen seines dritten Auftrags: der Abgabe von Stellungnahmen und Empfehlungen. Diese Empfehlungen beziehen sich sowohl die erste Säule, den Kampf gegen Diskriminierung und die Förderung von Chancengleichheit (z. B. im Unterricht, Sport, in der Gesundheitsversorgung, den Medien usw.) als auch auf die zweite Säule (insbesondere bei der Frage, wie die Behörden zu einer besseren Kenntnis der Migrationsströme, einem besseren Schutz der Grundrechte von Drittstaatsangehörigen und einem wirksameren Kampf gegen den Menschenhandel beitragen können). Diese Empfehlungen beruhen einerseits auf den beim Zentrum eingegangenen Meldungen, andererseits auf den im Rahmen des „Diversitätsbarometers“ durchgeführten Untersuchungen oder in Bezug auf die Migrationsströme und Grundrechte von Drittstaatsangehörigen. Das Zentrum war beispielsweise am Begleitungsausschuss für Regularisierung beteiligt. Ein Studientag widmete sich der Familienzusammenführung und besondere Aufmerksamkeit kam dem 60. Jahrestag der Genfer Konvention über den Flüchtlingsstatus zuteil.

Die Bekämpfung der Schleuserkriminalität ist weiterhin eine der Prioritäten des Zentrums, da sie eng mit dem sozialen Missbrauch und sonstigen Formen des organisierten Verbrechens zusammenhängt. Mit den drei Empfangszentren für Opfer des Menschenhandels hat das Zentrum ein neues System der elektronischen Verwaltung eingeführt, das eine einfachere Überwachung der einzelnen Dossiers ermöglicht und gewiss zu einer besseren Einschätzung der Situation der Opfer des Menschenhandels führt.

Das Zentrum ist in Europa und selbst über die Grenzen Europas hinaus bekannt. Mitarbeiter des Zentrums besetzen wichtige Posten in internationalen Kooperationsorganen, während das Zentrum geschätzte Beiträge auf Konferenzen und in internationalen Berichten in Bezug auf seine gesetzmäßigen Aufträge liefert.

Am 12. Juli 2011 hat die interministerielle Konferenz für behinderte Personen beschlossen, dass das Zentrum als unabhängiges Organ für die Ausführung von Artikel 33.2 des Abkommens der Vereinten Nationen bezüglich der Rechte von Behinderten zuständig ist. Da der hiermit beauftragte Dienst seine Arbeit erst im Dezember 2011 aufgenommen hat, werden wir in unserem nächsten Tätigkeitsbericht darauf zurückkommen. Wir weisen bereits darauf hin, dass durch diese Zuweisung die Aufträge des Zentrums im Behindertenbereich gefestigt werden, die interföderale de facto Funktion des Zentrums bestätigt und eine neue Etappe bei der Schaffung einer Institution für Menschenrechte eingeläutet wird.

2012 wird ein für das Zentrum entscheidendes Jahr. Die im Dezember 2006 begonnenen Verhandlungen zur Bildung eines interföderalen Zentrums dürften schließlich in die Endphase gelangen, sodass jeder Bürger über eine einzige Kontaktstelle verfügt für die Meldung von Diskriminierungen oder Problemen bezüglich der Grundrechte von Drittstaatsangehörigen. Die Option eines einzigen Organs garantiert jedem Bürger eine bestmögliche Behandlung seiner Anfragen, in der von ihm gewählten Sprache. Darüber hinaus kann ein interföderales Zentrum nur von Vorteil sein zur Vertretung unserer unterschiedlichen Behörden auf internationaler Ebene und führt ferner sicher zu einer Reduzierung der Funktionskosten. Ein solches interföderales Zentrum ist schließlich eine notwendige Etappe auf dem Weg zur Schaffung einer nationalen Institution für Menschenrechte, unter Berücksichtigung der von den jeweiligen Behörden des Landes den Vereinten Nationen gegenüber eingegangenen Verpflichtungen.

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4 Juli 2017

Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)

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Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.