Fünf Meilensteine in der Geschichte von Unia

Unia kann heute auf eine beeindruckende Vergangenheit zurückblicken. Das 1993 gegründete Zentrum konzentrierte sich auf die Bekämpfung von Rassismus und die Verteidigung der Grundrechte von Ausländern. Heute ist Unia für 17 Diskriminierungsgründe zuständig, während das föderale Migrationszentrum Myria sich um alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit Migration kümmert. Wie es überhaupt dazu kam, erfahren Sie im Folgenden.

Der Vorgänger … Das Königliche Kommissariat für Migranten 

Auf dem Foto sehen Sie links Paula D’Hondt, die gemeinsam mit Bruno Vinikas das Königliche Kommissariat für Migranten leitete. Von 1989 bis 1993 befasste sich das Kommissariat mit der Migrantenfrage und der Migrantenpolitik. 1993 wurde entschieden, eine feste Einrichtung zu schaffen: das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung.

1993 

1. Meilenstein: Das Zentrum wird geboren 

Fünf Meilensteine in der Geschichte von Unia

1993 wurde das Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämpfung per Gesetz gegründet. Das Zentrum ist als öffentliche Einrichtung, die ihre gesetzlichen Aufgaben völlig unabhängig wahrnimmt und eng mit Behörden, sozialen Partnern, NGOs, Akademikern usw. zusammenarbeitet, einzigartig. Ursprünglich bestanden die Aufgaben des Zentrums in der Rassismusbekämpfung und der Verteidigung der Grundrechte von Ausländern.

1995 

2. Meilenstein: Negationismus und Menschenschmuggel

1995 erhielt das Zentrum eine weitere Aufgabe: Nun war es möglich, Gerichtsverfahren bei Streitfällen einzuleiten, die unter das belgische Negationismusgesetz fielen. Das Negationismusgesetz vom 23. März 1995 stellt die Leugnung, Verharmlosung, Rechtfertigung oder Gutheißung des Holocausts während des Zweiten Weltkriegs unter Strafe.

Im selben Jahr erhielt das Zentrum außerdem die spezifische Aufgabe, die politischen Richtlinien zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität zu fördern, zu unterstützen und durchzusetzen (auf der Grundlage des Gesetzes vom 13. April 1995).

2003 

3. Meilenstein: Migration und Diskriminierung aus „nicht-rassistischen Gründen“ 

Fünf Meilensteine in der Geschichte von Unia

2003 erteilte der Gesetzgeber dem Zentrum den Auftrag, die Behörden über die Art und Größe der Migrationsströme zu informieren und die Einhaltung der Grundrechte von Ausländern zu überwachen.

Im selben Jahr trat auch das Gesetz vom 25. Februar 2003 zur Diskriminierungsbekämpfung in Kraft. Dieses Gesetz ergänzt das Antirassismusgesetz (1981) und das Gendergesetz(1999) und erweitert den Schutz gegen Diskriminierung um weitere persönliche Merkmale wie sexuelle Orientierung, Alter, Glauben oder Weltanschauung usw. Seit 2003 ist das Zentrum auch für diese „nicht-rassebezogenen“ Diskriminierungsgründe zuständig. 2007 wurde das Gesetz umfassend überarbeitet.

2011  

4. Meilenstein: Unabhängige Instanz für das UN-Übereinkommen 

Fünf Meilensteine in der Geschichte von Unia
Fünf Meilensteine in der Geschichte von Unia

Am 12. Juli 2011 entschieden die föderale Regierung, die Gemeinschaften und die Regionen, das Zentrum als unabhängige Instanz mit der Durchsetzung, dem Schutz und der Überwachung der Durchführung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Art. 33.2 des Übereinkommens) zu beauftragen. Dieses Übereinkommen wurde in Belgien am 1. August 2009 ratifiziert. Bei diesem Übereinkommen handelt es sich um das erste internationale Rechtsinstrument, das Mindestnormen im Zusammenhang mit den Rechten von Personen mit einer Behinderung formuliert. Seit 2011 ist das Zentrum also auch dafür verantwortlich, Maßnahmen zu treffen, damit Personen mit einer Behinderung ihre Rechte vollständig wahrnehmen konnten.   

2013 

5. Meilenstein: Statt einem Zentrum zwei 

Fünf Meilensteine in der Geschichte von Unia

Im Jahr 2013 wurde das Zentrum in zwei geteilt. Alle Aufgaben im Bereich Migration sowie Grundrechte von Ausländern und deren Behandlung werden fortan von Myria, dem föderalen Migrationszentrum bearbeitet. Das Interföderale Zentrum für Chancengleichheit kann sich somit vollkommen der Bekämpfung von Diskriminierung und der Förderung von Chancengleichheit widmen. Durch die Erweiterung Unias Kompetenzrahmens auf die Regionen und Gemeinschaften ist Unia die Anlaufstelle für Opfer von Diskriminierung geworden, egal um welche Verwaltungsebene es sich handelt.