Fünf „Fake News“ über Unia

Auch Unia bleibt nicht von „alternativen Fakten“ über unsere Aufgaben, unsere Rolle und unsere Bedeutung verschont. Auf dieser Seite analysieren wir diese „Fake News“ und widerlegen sie.

1. Unia schützt nur Ausländer.

In der Gesetzgebung sind 19 geschützte Diskriminierungskriterien aufgeführt. Unia ist für 17 dieser Kriterien zuständig. Dazu gehören tatsächlich auch „Diskriminierungskriterien aus Gründe der Rasse“. Diese Kriterien machen ein Drittel der Fälle aus, mit denen Unia sich befasst.

Und die übrigen 64 %? Die beziehen sich auf andere Diskriminierungskriterien wie Behinderung, Alter, soziale Herkunft, Gesundheitszustand, Glauben oder Weltanschauung oder sexuelle Kriterien. Zu einem bestimmten Zeitpunkt im Leben kann also jede Person die Unterstützung von Unia benötigen.

Hier erfahren Sie mehr über die verschiedenen Diskriminierungsgründe.

2. Mit welchem Recht befasst Unia sich eigentlich mit Diskriminierung?

Nein, wir sind kein Grüppchen Idealisten, die einfach machen, worauf sie Lust haben. Die Aufgaben von Unia sind schwarz auf weiß im belgischen Gesetz von 1993 festgelegt, das seinerseits wieder auf einer internationalen Konvention von 1965 beruht. 2013 wurden unsere Befugnisse auf die Gemeinschaften und Regionen aufgrund eines Kooperationsabkommens ausgeweitet, das von der föderalen Regierung, den Regionen und den Gemeinschaften unterzeichnet wurde. Wussten Sie übrigens schon, dass Unia als unabhängige Instanz auch für den Schutz und die Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zuständig ist?

Mit anderen Worten: Unia ist gesetzlich befugt, verschiedene Formen von Diskriminierung in Belgien zu bekämpfen. Wenn wir aktiv werden, geschieht das immer und ausschließlich im gesetzlichen Rahmen.

Hier erfahren Sie mehr über die Geschichte von Unia.

3. Wegen Unia dürfen wir nicht mehr sagen, was wir wollen.

Meinungsfreiheit beinhaltet auch Äußerungen die schockierend, verletzend oder beunruhigend sein können. Das ist ein Grundrecht. Aber kein Grundrecht kann unbegrenzt ausgeübt werden. Zum Beispiel ist Verharmlosung des Holocausts verboten, aber auch die Verbreitung von Ideen der rassischen Überlegenheit. Außerdem ist es verboten, bewusst in der Öffentlichkeit zu Diskriminierung, Hass, Gewalt oder Ausgrenzung aufzufordern. Dabei handelt es sich um strafbare Handlungen, gegen die gerichtlich vorgegangen werden kann.

Wenn wir bei Unia von Bürgern auf Aussagen aufmerksam gemacht werden, die möglicherweise diskriminierend sind, dann bewerten wir zuerst, ob die Aussage von der Meinungsfreiheit gedeckt ist oder in rechtlicher Hinsicht strafbar ist. Anschließend entscheiden wir über unser weiteres Vorgehen: den Dialog suchen oder gerichtliche Schritte einleiten. Unsere Analyse basiert immer auf dem Negationismus-, Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz.

Hier erfahren Sie mehr über die Grenzen der Meinungsfreiheit.

4. Unia kümmert sich nur um Muslime.

Unia verteidigt keine Religion. Das ist nicht unsere Aufgabe. Allerdings werden wir aktiv, wenn Menschen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung diskriminiert werden. Viele Meldungen stehen im Zusammenhang mit Muslimen, weil diese Bevölkerungsgruppe oft mit Diskriminierung konfrontiert wird: auf dem Wohnungsmarkt, bei der Jobsuche usw. Die Fälle, mit denen wir uns bei Unia befassen, spiegeln – leider – oft die Realität der Gesellschaft wider, in der wir leben.

Weitere Informationen über Diskriminierung wegen Religion oder Weltanschauung.

5. Homophobie? Gibt es nicht mehr.

Belgien kann auf den rechtlichen Schutz stolz sein, den Personen aus der LGBT-Community bei uns genießen. Aber es herrscht längst nicht überall eitel Sonnenschein. Seit 2010 hat die Zahl der Fälle im Zusammenhang mit Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung bei Unia nicht abgenommen. Unia wird vor allem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Konflikten in der Öffentlichkeit (verbale, aber auch physische Angriffe) zu Hilfe gerufen. Und wir dürfen auch die Dunkelziffer nicht aus dem Auge verlieren: Formen der Diskriminierung, die von LGBT-Personen nicht gemeldet werden oder von Polizeibeamten bei der Erstattung einer Anzeige nicht als erschwerender Umstand gewertet werden. Es ist noch ein langer Weg vom Gesetz bis zur Praxis!

Weitere Informationen über Diskriminierung wegen sexueller Orientierung.