Was geschieht mit Ihrer Meldung bei Unia?
Wenn Sie bei uns Meldung wegen einer Diskriminierung, einer Hassrede oder eines Hassverbrechens erstatten, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir suchen dann vollkommen vertraulich und unabhängig nach dem besten Lösungsweg, um Ihnen zu helfen.
Hierbei sollte man allerdings wissen, dass nicht alle Situationen, die sich ungerecht anfühlen, gegen die Antidiskriminierungsgesetzgebung verstoßen.
Welche Schritte unternehmen wir nach Ihrer Meldung?
Nach Ihrer Meldung wegen Diskriminierung gibt es 3 Möglichkeiten:
Open Unia ist nicht befugt, Ihre Meldung zu bearbeiten?
Dann können wir Sie trotzdem über Ihre Rechte aufklären und Ihnen nützliche und gezielte Informationen zu Ihrer Situation und Rechtslage geben oder Sie weiterverweisen an andere Organisationen oder Stellen, die Ihnen helfen können.
Open Unia ist befugt und Sie haben uns um allgemeine Informationen gebeten?
Dann werden wir Ihnen diese Informationen schnellstmöglich zuschicken. Zum Beispiel über geltendes Antidiskriminierungsrecht oder über spezifische Themen, für die Unia zuständig ist.
Open Unia ist befugt und Sie haben uns um Beistand gebeten?
Dann unternehmen wir folgende Schritte:
Wir eröffnen einen Fall und bitten Sie um Beweise.
Dies können E-Mails, Social-Media-Posts, Zeugenaussagen, Fotos usw. sein. Waren Sie Opfer von Gewalt? Dann empfehlen wir Ihnen, Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dies ist ganz wichtig, denn eine Meldung bei Unia kann in keinem Fall eine Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft ersetzen.
Wir untersuchen Ihren Fall und prüfen, ob wir Ihnen Rechtsbeistand bieten können.
Manchmal ist nur eine (allgemeine) Rechtsberatung möglich. In anderen, spezifischen Fällen hingegen können wir Ihnen tatsächlich Rechtsbeistand leisten. In diesem Fall bieten sich folgende Möglichkeiten:
- Als Erstes setzen wir immer auf Verhandlungen, um zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen. Dabei geht es uns darum, dass die Diskriminierung oder der Fehler anerkannt und zugegeben wird. Wichtig ist uns auch, dass wir eine Entschuldigung, Entschädigung oder eine sonstige Form der Wiedergutmachung erwirken und gegebenenfalls auch strukturelle Maßnahmen herbeiführen.
- Wir können aber auch andere Schritte unternehmen, zum Beispiel der Person, die in der Meldung beschuldigt wurde, eine Verwarnung oder Mahnung senden oder sie offiziell über geltendes Antidiskriminierungsrecht aufklären usw.
- In ganz bestimmten, seltenen Fällen ziehen wir vor Gericht. Dies allerdings nur unter folgenden Bedingungen: wenn Sie, als Melder einverstanden sind, wenn der Fall klar fundiert ist und wenn der Tatbestand besonders gravierend oder der Fall von gesellschaftlicher Bedeutung ist.
Was geschieht mit Ihrer Meldung wegen Hassrede?
Wir untersuchen Ihre Meldung zur (Online-)Hassrede. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten:
Sie sind nicht persönlich Opfer oder es ist keine strafbare Hassrede?
Dann ist eine individuelle Bearbeitung der Sache leider nicht zielführend. In diesem Fall erhalten Sie eine Standardantwort unter Angabe von Organisationen oder Stellen, die Ihnen weiterhelfen können, wie der Rat für journalistische Berufsethik oder der Presserat.
Sie sind persönlich Opfer einer Online-Hassrede?
Dann bemühen wir uns, dass die strafbaren Posts gelöscht werden. So wird dem Verfasser signalisiert, dass seine Äußerungen nicht zulässig sind, und die Hassbotschaft kann nicht weiter verbreitet werden. Wenn wir feststellen, dass jemand wiederholt gehässige Äußerungen postet, nicht auf den vorgeschlagenen Dialog eingeht oder bewusst gegen geltendes Recht verstößt, können wir Ihnen vorschlagen, vor Gericht zu klagen.
Was geschieht mit Ihrer Meldung wegen Hassverbrechen?
Bei einer Straftat aus einem Hassmotiv respektieren wir natürlich das laufende Ermittlungsverfahren oder die gerichtliche Untersuchung. Dabei versuchen wir, Sie und Ihre Familie so gut wie möglich informiert zu halten und zu begleiten.
Wir können Ihrem Gerichtsverfahren auch als Zivilpartei beitreten. In diesem Fall wachen wir darüber, dass das diskriminierende oder rassistische Motiv in dem Verfahren berücksichtigt wird. Dadurch verschärft sich oft das Strafmaß. Außerdem bemühen wir uns darum, dass die Umstände vor und während der Straftat besondere Berücksichtigung finden, d. h. Äußerungen des Täters, Art der Straftat, Merkmale aus der Vergangenheit des Täters …
Diskriminierung melden
Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr).