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Was geschieht mit Ihrer Meldung bei Unia?

Wenn Sie bei uns Meldung wegen einer Diskriminierung, einer Hassrede oder eines Hassverbrechens erstatten, stehen wir Ihnen zur Seite. Wir suchen dann vollkommen vertraulich und unabhängig nach dem besten Lösungsweg, um Ihnen zu helfen.

Hierbei sollte man allerdings wissen, dass nicht alle Situationen, die sich ungerecht anfühlen, gegen die Antidiskriminierungsgesetzgebung verstoßen. 

Welche Schritte unternehmen wir nach Ihrer Meldung?

Nach Ihrer Meldung wegen Diskriminierung gibt es 3 Möglichkeiten:

Open Close Unia ist nicht befugt, Ihre Meldung zu bearbeiten?

Open Close Unia ist befugt und Sie haben uns um allgemeine Informationen gebeten?

Open Close Unia ist befugt und Sie haben uns um Beistand gebeten?

Was geschieht mit Ihrer Meldung wegen Hassrede?

Wir untersuchen Ihre Meldung zur (Online-)Hassrede. Hier bieten sich verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie sind nicht persönlich Opfer oder es ist keine strafbare Hassrede

    Dann ist eine individuelle Bearbeitung der Sache leider nicht zielführend. In diesem Fall erhalten Sie eine Standardantwort unter Angabe von Organisationen oder Stellen, die Ihnen weiterhelfen können, wie der Rat für journalistische Berufsethik oder der Presserat.

     

  • Sie sind persönlich Opfer einer Online-Hassrede

    Dann bemühen wir uns, dass die strafbaren Posts gelöscht werden. So wird dem Verfasser signalisiert, dass seine Äußerungen nicht zulässig sind, und die Hassbotschaft kann nicht weiter verbreitet werden. Wenn wir feststellen, dass jemand wiederholt gehässige Äußerungen postet, nicht auf den vorgeschlagenen Dialog eingeht oder bewusst gegen geltendes Recht verstößt, können wir Ihnen vorschlagen, vor Gericht zu klagen.

Was geschieht mit Ihrer Meldung wegen Hassverbrechen?

Bei einer Straftat aus einem Hassmotiv respektieren wir natürlich das laufende Ermittlungsverfahren oder die gerichtliche Untersuchung. Dabei versuchen wir, Sie und Ihre Familie so gut wie möglich informiert zu halten und zu begleiten

Wir können Ihrem Gerichtsverfahren auch als Zivilpartei beitreten. In diesem Fall wachen wir darüber, dass das diskriminierende oder rassistische Motiv in dem Verfahren berücksichtigt wird. Dadurch verschärft sich oft das Strafmaß. Außerdem bemühen wir uns darum, dass die Umstände vor und während der Straftat besondere Berücksichtigung finden, d. h. Äußerungen des Täters, Art der Straftat, Merkmale aus der Vergangenheit des Täters … 

Diskriminierung melden

Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr).