Arbeiten mit Behinderung: Angemessene Vorkehrungen bei der Beschäftigung
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Personen mit Behinderung stehen vor zahlreichen Hindernissen, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt verwehren. Daher haben sie Anrecht auf angemessene Vorkehrungen. Die vorliegende Broschüre soll diesen Begriff veranschaulichen und richtet sich hierbei nicht nur an Personen mit Behinderung, sondern allgemein an alle Beschäftigungsakteure wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Job-Coaches, Unfallverhütungsberater, Arbeitsmediziner und sonstige Mittelspersonen.
Bei Unia gehen regelmäßig Meldungen von Personen mit Behinderung ein, denen angemessene Vorkehrungen verwehrt werden und die ihr Recht nicht durchsetzen können. Dies liegt teilweise daran, dass die Arbeitgeber ihre Pflichten nicht kennen oder nicht genau wissen, was sie für behinderte Arbeitskräfte tun können, damit diese am Arbeitsplatz zurechtkommen.
Deshalb möchte Unia in dieser Broschüre den Rechtsbegriff „angemessene Vorkehrungen“ anhand konkreter Beispiele verdeutlichen.
Mehr über
Was ist eine angemessene Vorkehrung?
Eine angemessene Vorkehrung ist eine gezielte Maßnahme, damit eine Person mit Behinderung am Gesellschaftsleben teilhaben kann. Erfahren Sie mehr hierzu.
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