Unia’s Analyse und Vorschläge zur Antisemitismusdefinition der IHRA (2021)
- Gutachten und Empfehlungen
- Rassistische Merkmale
Am 26. Mai 2016 hat die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA, eine zwischenstaatliche Organisation) eine neue "Arbeitsdefinition" von Antisemitismus verabschiedet.
Diese Definition ist rechtlich nicht bindend und enthält eine Reihe von illustrativen Beispielen dafür, was als Antisemitismus angesehen werden kann.
Mehrere jüdische Organisationen haben gefordert, dass auch Belgien diese Definition übernehmen sollte.
Diese Definition ist Gegenstand vieler Diskussionen. Ihre Befürworter sehen einen Mehrwert darin, dass diese Definition in allen Staaten gleichermaßen gilt und es ermöglicht, den "neuen Antisemitismus" zu berücksichtigen, während ihre Gegner der Ansicht sind, dass die von der IHRA genannten Beispiele zu israelzentriert sind und dass die Definition Kritik am Staat Israel unter Androhung des Vorwurfs des Antisemitismus verhindern würde.
Das vorliegende Dokument beschreibt den Kontext, in dem diese Diskussion stattfindet. Nach einer Analyse des rechtlichen Rahmens und der möglichen Auswirkungen der IHRA-Definition auf den Umgang mit Fällen von Antisemitismus wird erläutert, wie die Unia diese Definition anwenden wird.
In diesem Dokument finden Sie:
- Ein Überblick über die Argumente für und gegen diese IHRA-Definition;
- Ein Blick auf die aktuelle Strafgesetzgebung bezüglich antisemitischer Handlungen in Belgien und auch im Ausland;
- Die Herausforderung, die die IHRA-Definition für Unia darstellt;
- Eine erneute Überprüfung unserer Akten aus dem Jahr 2018, um festzustellen, welche Auswirkungen die Anwendung dieser Definition auf unsere Arbeit haben würde;
- Eine Reihe von Schlussfolgerungen und Vorschlägen für die Arbeit von Unia in diesem Zusammenhang.
- Gutachten und Empfehlungen
- Rassistische Merkmale