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EU-Richtlinie soll Bürger besser vor Diskriminierung schützen

07/05/2024
  • Pressemitteilung

Unia begrüßt die Annahme der Richtlinie über Standards für Gleichstellungsstellen durch den Rat der Europäischen Union am 7. Mai unter der belgischem Vorsitz. Dies ist eine bedeutende Richtlinie im aktuellen politischen Kontext, da sie Standards festlegt, um die Unabhängigkeit von Gleichbehandlungsstellen wie Unia zu gewährleisten, ihnen ausreichende Ressourcen zu sichern sowie ihr Mandat und ihre Befugnisse zu stärken.

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Anne Salmon

Presseattaché

Neuer Rahmen für besseren Schutz vor Diskriminierung und Ungleichheit

Dieser neue Rahmen wird dazu beitragen

  • Personen, die Diskriminierung erleben, besser zu schützen und zu verteidigen
  • den Kampf gegen strukturelle Ungleichheiten und systemische Diskriminierung fortzusetzen
  • die Erstellung und Verbreitung von Daten zur Gleichstellung zu verbessern
  • die Förderung der Grundsätze von Gleichheit, Nichtdiskriminierung und Toleranz zu stärken.

Gleichbehandlungsstellen sind öffentliche Einrichtungen, die Opfer von Diskriminierung schützen sollen. Die verabschiedeten Richtlinien legen Standards fest, die nun für alle Mitgliedstaaten verbindlich sind.

Überarbeitung des Unia-Kooperationsabkommens erforderlich

Unia erfüllt bereits weitgehend die erforderlichen Qualitätsstandards. Das Kooperationsabkommen von Unia, das heißt die Vereinbarung zwischen dem föderalen Staat, den Regionen und den Gemeinschaften, die seine Gründung festlegt und sein Mandat definiert, stammt  vom Juni 2013. Es wird überarbeitet werden müssen, nicht nur, um es mit den europäischen Bestimmungen in Einklang zu bringen, sondern auch, um es an die zeitgenössischen Herausforderungen anzupassen.

So ist es beispielsweise notwendig

  • für die Mandate im Unia Verwaltungsrat öffentliche Ausschreibungen vorzusehen
  • das Budget an die zusätzlichen Bedürfnisse/Aufgaben/Mandate von anzupassen
  • auch intersektionelle Diskriminierung mit einzubeziehen
  • Zugang zu bestimmten Informationen und Statistiken zur Gleichstellung zu gewähren, insbesondere bei der Bearbeitung von einzelnen Fällen

Umsetzung der Richtlinie in Regierungsvereinbarungen

Unia fordert die nächsten Regierungen auf föderaler, Brüsseler (einschließlich COCOF), wallonischer, französischsprachiger und deutschsprachiger Ebene auf , sich bei den Regierungsvereinbarungen, die nach den Wahlen im Juni abgeschlossen werden sollen, dazu zu verpflichten, sein Kooperationsabkommen zu überprüfen und schnell Verhandlungen aufzunehmen, um innerhalb der vorgesehenen zwei Jahre zu einer Entscheidung über die Umsetzung dieser Richtlinie zu gelangen.