Unia für Polizei & Justiz
Polizei und Justiz sind von grundlegender Bedeutung im Kampf gegen Diskriminierungen und für eine Gesellschaft, die alle Menschen gleich behandelt.
Unia unterstützt beide mit einer Reihe von Tools und Partnerschaften.
Unia, Polizei, Staatsanwaltschaft: eigene Expertise, eigene Rollen
Hassverbrechen und Hassrede sind strafbare Handlungen. Betroffene können bei der Polizei Anzeige erstatten. Diese Anzeige geht dann an die Staatsanwaltschaft, wo der Fall geprüft und über eine mögliche Strafverfolgung entschieden wird.
Unia unterstützt Betroffene kostenlos nach der Anzeigeerstattung. Wir informieren und begleiten sie während des gesamten Verfahrens. Unia kann auch eingreifen, indem wir uns als Nebenkläger anschließen.
Unia unterstützt Polizei und Justiz aktiv mit Werkzeugen und enger Zusammenarbeit. Dies geschieht gemäß dem Rundschreiben COL13/2013 zur Ermittlungs- und Strafverfolgungspolitik in Fällen von Diskriminierung und Hasskriminalität (FR).
Wie arbeitet Unia mit der Polizei zusammen?
1. Unia schult die Polizei, damit Fälle besser bearbeitet werden
- Ausbildung von Referenzpolizist*innen im Rahmen der COL13 gemeinsam mit Polizeiausbildenden: Hasskriminalität und Hassrede erkennen, korrekt erfassen, Informationen an Kolleg*innen weitergeben und für die Auswirkungen auf Betroffene sensibilisieren, um die Opferbetreuung zu verbessern.
- Sensibilisierung weiterer Einsatzkräfte, wenn die Leitungen uns darum bitten.
2. Unia arbeitet mit der Polizei zusammen, um Betroffene besser zu unterstützen
- Kontakt zwischen Betroffenen und Polizeidiensten herstellen, um eine korrekte Erstaufnahme sicherzustellen.
- Ständiger Austausch mit dem Referenzpolizist*innen, um eine optimale Aktennachverfolgung zu gewährleisten.
- Dienste schulen, die Betroffene bei Polizei, Staatsanwaltschaft und im Netzwerk von gemeinnützigen Organisationen unterstützen. Diese Dienste sind wichtige Partner von Unia und erfüllen eine ergänzende Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass sie die spezifischen Auswirkungen von Hasskriminalität auf Einzelpersonen verstehen. Unia unterstützt sie dabei, optimal auf die Vielfalt der Zielgruppen einzugehen und besonders verletzliche Gruppen nicht aus dem Blick zu verlieren.
3. Unia unterstützt Polizeidienste, die an ihrer Diversitätspolitik arbeiten
Wie arbeitet Unia mit der Justiz zusammen?
Die COL13/2013 legt fest, dass in jedem Gerichtsbezirk Referenzmagistrat*innen bei den Staatsanwaltschaften und Arbeitsauditoraten benannt werden.
Sie müssen die komplexe Gesetzgebung verstehen und Kolleg*innen informieren, damit Fälle im Bereich Diskriminierung optimal bearbeitet werden. Sie sind auch die festen Ansprechpersonen von Unia für die Nachverfolgung der Dossiers.
- Unia schult Referenzmagistrat*innen und ihre Kolleginnen über das Institut für Justizielle Ausbildung.
- Unia sorgt für Austausch zwischen Polizei und Referenzmagistrat*innen desselben Bezirks.
- Unia ist ein Kompetenzzentrum, auf das die Justiz zählen kann.
Auf der Website von Unia finden sich Gerichtsentscheidungen (FR) aus dem ganzen Land. Unia teilt außerdem Wissen über den gesetzlichen Rahmen (FR) sowie hilfreiche Werkzeuge, wie das Diskriminierungslexikon, um Magistrat*innen bei der Analyse von Fällen zu unterstützen.
Gewalt oder Diskriminierung gegen die Polizei
Schmähung
Wird eine „öffentlich-rechtliche Person im Rahmen ihres Amtes“ (beispielsweise ein Polizeibeamter) durch Handlungen, Äußerungen, Verhaltensweisen oder Drohungen beleidigt, so kann dies laut Strafgesetzbuch (Art. 276) mit einer Haftstrafe und einer Geldbuße geahndet werden.
Beispiel: Ein Richter hat einen Mann verurteilt, der einen Polizeibeamten bei dessen Amtsausübung beleidigt hat.
Beleidigungen
Bei Beleidigungen wird eine Person durch mehr oder weniger vage Handlungen oder Äußerungen beleidigt, die nach Einschätzung der meisten Menschen die Ehre und den guten Ruf antasten (Art. 448, 2. Absatz, des Strafgesetzbuches). Die mündliche Beleidigung eines Polizeibeamten ist strafbar. Kommt der Fall vor ein Gericht, kann der Richter das Strafmaß erhöhen, wenn er zu dem Schluss kommt, dass es bei einem der Motive der Straftat um ein gesetzlich geschütztes Diskriminierungsmerkmal geht.
Beispiel: Ein Richter verhängte ein höheres Strafmaß gegen eine Frau, die eine Polizeibeamtin aufgrund ihrer Hautfarbe beleidigt hatte.
Im Übrigen sind Polizeibeamte wie alle anderen Bürger durch das Antirassismus- und Antidiskriminierungsgesetz geschützt. Kommt es zu einem Gesetzesverstoß, bei dem der Täter aus Hass, Verachtung oder Feindseligkeit gegenüber einer Person aufgrund eines geschützten Merkmals handelt, so droht laut Strafgesetzbuch ein höheres Strafmaß.
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