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Was versteht man unter Hassrede?

[Achtung: Dieser Text kann verletzende Wörter enthalten.]

Der Begriff Hassrede bezeichnet Ausdrucksweisen, die eine Person oder eine Gruppe angreifen und beleidigen. Laut den Vereinten Nationen handelt es sich dabei um jede Form der Kommunikation, die eine Person oder Gruppe aufgrund ihrer Religion, Nationalität, sogenannten Rasse, Hautfarbe, nationalen oder ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts oder anderer Identitätsmerkmale herabwürdigt oder diskriminiert. Derartige Äußerungen sind strafbar, wenn sie die gesetzlichen Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreiten. 

Beispiele der Hassreden

Hassrede (auch Hetze genannt) kann verschiedene Formen annehmen: Nachrichten in sozialen Medien, Texte oder Bilder in Print- oder Online-Medien, Radio- oder Fernsehsendungen, Videos, mündliche Äußerungen usw. Folgende Beispiele veranschaulichen, was mit Hassrede gemeint ist: 

  • Fußballfans rufen auf der Straße einem Marokkaner hinterher: „Mohammed, hau ab nach Marrakesch, wir wollen hier keine Muslime haben.“ 
  • Jemand klebt Aufkleber mit rechtsextremen Slogans wie „Unser Sozialismus ist national“ auf Straßenschilder und auf die Fenster des Museums der Dossin-Kaserne.
  • Jemand postet auf Facebook, dass er „sich die Gaskammern zurückwünscht“, dass ihm „Juden in Gaskammern am liebsten sind“ und dass „Adolf Hitler gute Arbeit geleistet hat.“ 

Wo endet freie Meinungsäußerung und wird sie zur Hassrede?

Freie Meinungsäußerung ist eines der grundlegendsten Menschenrechte. Dementsprechend sind freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und in der Belgischen Verfassung ausdrücklich geschützt. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte formuliert dies wie folgt: 

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit gehören zu den Grundpfeilern des europäischen Zusammenlebens. Dies gilt nicht nur für „Informationen“ oder „Ideen“, die positiv wahrgenommen oder als unschuldig oder neutral angesehen werden, sondern auch für solche, die den Staat oder einen anderen Teil der Bevölkerung „schockieren, beunruhigen oder verletzen“.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gilt also nicht nur für unschuldige, herkömmliche oder unbedeutende Ausdrucksweisen. Eine demokratische Gesellschaft muss auch abweichenden, harten Stimmen, die „schockieren, beunruhigen oder verletzen“, einen Raum bieten. 

Freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit haben eine Kehrseite und bringen auch Pflichten und Verantwortung mit sich. Die Freiheit kann daher bestimmten Einschränkungen unterliegen. Bestimmte Äußerungen, die die Schwelle zum „Schockieren, Beunruhigen oder Beleidigen“ überschreiten, können strafbar sein, weil sie der Gesellschaft als Ganzes schaden

Wann ist Hassrede strafbar?

Hassrede ist strafbar, wenn sie die gesetzlichen Grenzen der freien Meinungsäußerung überschreitet. Man begeht dann eine Straftat. In Belgien sind die folgenden Ausdrucksweisen strafbar: 

  • Öffentliche Aufforderung (Anstiftung, Aufstachelung) zu Diskriminierung, Ausgrenzung, Hass oder Gewalt gegen Personen oder Gruppen aufgrund einer oder mehrerer geschützter Diskriminierungsmerkmale (z. B. Hautfarbe, Behinderung, Alter usw.).
  • Öffentliche Verbreitung von Ideen wie Rassenüberlegenheit oder Rassenhass.
  • Zugehörigkeit zu oder Mitwirken in einer Gruppe oder Vereinigung, die wiederholt öffentlich für Diskriminierung oder Segregation eintritt.
  • Öffentliche Leugnung, Billigung, Minimalisierung oder Rechtfertigung des Holocaust oder anderer anerkannter Genozide.

Diskriminierung melden

Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr).