Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen: Unia betont, dass Belgien noch lange nicht inklusiv ist
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Mehr als ein Viertel der Fälle, die Unia im Jahr 2024 bearbeitet hat, betrafen Diskriminierung aufgrund einer Behinderung. Beim Thema Behinderung denkt man oft an Menschen im Rollstuhl oder mit einem Blindenstock, aber Unia weist darauf hin, dass 80 % aller Behinderungen unsichtbar sind. Außerdem kann jeder von uns auf die eine oder andere Weise mit einer Behinderung in Berührung kommen. Belgien macht noch zu wenig Fortschritte bei der Einbeziehung dieser Gruppen.
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Anne Salmon
Presseattaché
Steigende Zahlen
Im Jahr 2024 gingen bei Unia 1267 Meldungen über Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ein. Dies führte zur Eröffnung von 582 Dossiers, der höchsten Zahl seit fünf Jahren. Diese Dossiers machen 28 % aller Unia-Dossiers aus, was nach Rassismus (31 %) den zweiten Platz bedeutet.
Beschäftigung bleibt das größte Problem
Unia erhält zahlreiche Berichte von Menschen mit Behinderungen, die Schwierigkeiten haben, angemessene Vorkehrungen zu erhalten und ihre Rechte geltend zu machen. Fast 35 % der Fälle betreffen Diskriminierung am Arbeitsplatz (203 Fälle). Danach kommen Dossiers aus den Bereichen Finanzen und Versicherungen, Wohnen und Gesundheit.
Tools für Arbeitgeber
Unia stellt immer wieder in Schulungen fest, dass die Arbeitgeber ihre Pflichten oft nicht kennen. Diese Arbeitgeber wissen also auch nicht, welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, damit Menschen mit Behinderungen arbeiten können.
Um ihnen dabei zu helfen, hat Unia zwei Schulungsmodule entwickelt: eines zur Einführung angemessener Vorkehrungen am Arbeitsplatz und eines zur Führung eines vielfältigen Teams. Unia stellt außerdem zu diesem Thema ebenfalls eine Broschüre bereit - Arbeiten mit einer Behinderung (DE) - und die Online-Plattform eDiv (nur FR) enthält ein Modul über Behinderung am Arbeitsplatz.
Pflegende Angehörige verdienen Unterstützung
Etwa 12 % der belgischen Bevölkerung, d. h. mehr als eine Millionen Menschen, übernehmen mindestens einmal pro Woche die Rolle einer informellen Pflegekraft für alltägliche Aufgaben: Transport, Einkaufen, Putzen, Verwaltung oder Finanzmanagement, Koordinierung von Pflegefachkräften und so weiter. Angemessene Vorkehrungen durch Assoziation ermöglichen es Menschen ohne Behinderungen, Anpassungen für die Betreuung von Angehörigen mit Behinderungen zu beantragen.
In einem Unia-Fall erhielt eine Mutter angepasste Arbeitszeiten und konnte in einer anderen Einrichtung arbeiten, so dass sie sich leichter um ihren gehörlosen und autistischen Sohn kümmern konnte. In einem anderen Fall verhandelte die Unia mit der SNCB, damit eine Mutter ihren behinderten Sohn kostenlos auf seinen Zugfahrten begleiten konnte.
Die Region Brüssel-Hauptstadt war Vorreiter, indem sie das Konzept der "angemessenen Vorkehrungen durch Assoziation" in die Gesetzgebung vom April 2024 aufgenommen hat. Unia ermutigt auch die anderen Landesteile, dieses Konzept ausdrücklich in ihre eigene Antidiskriminierungs-Gesetzgebung zu integrieren. Indem pflegende Angehörige in die Lage versetzt werden, ihre Pflegeaufgaben mit familiären und beruflichen Verpflichtungen zu vereinbaren, tragen diese Vorkehrungen zu mehr Inklusion für Menschen mit Behinderungen bei.
Starke politische Maßnahmen sind dringend erforderlich
Der Föderale Aktionsplan für Menschen mit Behinderungen 2021-2024 ist ausgelaufen. Ein neuer Aktionsplan wird für Anfang 2026 erwartet. Um den Barrieren und Diskriminierungen entgegenzuwirken, mit denen Menschen mit Behinderungen und damit auch ihre Angehörigen immer noch tagtäglich konfrontiert sind, sind starke Maßnahmen erforderlich.
Darüber hinaus sollte jede politische Entscheidung auch systematisch einem durchgängig inklusiven Ansatz (DIA) gerecht werden. Dies kann mit der "DIA-Toolbox" geschehen.
Das Recht von Menschen mit Behinderungen auf vollständige Inklusion ist kein Privileg: es steht seit 2021 in unserer Verfassung. Unia ruft die Behörden der verschiedenen Verwaltungsebenen dazu auf, die Umsetzung der Empfehlungen der Vereinten Nationen im Rahmen der Bewertung Belgiens im September 2024 voranzutreiben.
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde am 13. Dezember 2006 von den Vereinten Nationen angenommen. In Belgien ist das Übereinkommen am 1. August 2009 in Kraft getreten.
Seit 2011 hat Unia die Rolle eines unabhängigen Mechanismus zur Förderung, zum Schutz und zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens in Belgien übernommen. In dieser Rolle nimmt Unia auch aktiv an jedem Evaluierungszyklus zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen teil.
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