Ga verder naar de inhoud

Beschwerden

Sie sind mit den Dienstleistungen von Unia unzufrieden? Dann können Sie als Privatperson oder als Organisation eine Beschwerde einreichen. 

Welche Beschwerden werden von uns bearbeitet?

Die Beschwerde muss sich auf die Arbeitsweise von Unia oder die Qualität der Dienstleistung beziehen.

Ein Beispiel: 

  • Sie erhalten im Rahmen Ihres Anliegens von Unia keine Information oder Reaktion.
  • Die Informationen, die Unia Ihnen zukommen lässt (Broschüre, über die Webseite, usw.) sind unvollständig oder undeutlich.
  • Sie sind mit der Erreichbarkeit von Unia (am Empfang, per Telefon usw.) unzufrieden.
  • Die Antwort von Unia lässt zu lange auf sich warten.
  • Sie sind mit dem Verhalten eines Unia-Mitarbeitenden (im Gespräch, am Telefon usw.) unzufrieden.

Welche Beschwerden werden von uns nicht bearbeitet?

Mit folgenden Beschwerden können wir uns nicht beschäftigen:

  • anonyme Beschwerden
  • unbegründete Beschwerden (bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen deutlich)
  • Sachverhalte, die länger als ein Jahr zurückliegen
  • Sachverhalte, die nicht Teil des Mandats und der Befugnisse von Unia sind
  • Sachverhalte, für die es ein administratives Beschwerdeverfahren gibt
  • Sachverhalte, gegen die ein Rechtsmittel bei einem Gericht (Arbeitsgericht, Staatsrat usw.) anhängig ist
  • Sachverhalte, für die bereits ein Verfahren bei der föderalen Ombudsperson eingeleitet wurde

In diesen Fällen ist Ihre Beschwerde nicht zulässig.

Wie reicht man Beschwerde ein?

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

  • Füllen Sie unser Beschwerdeformular aus.
  • Füllen Sie die Word-Version (nur FR) oder pdf-Version unseres Beschwerdeformulars aus, drucken Sie das Dokument aus und senden Sie es an Unia, Place Victor Horta 40, Postfach 40, 1060 Brüssel (Saint-Gilles).

Innerhalb von 15 Tagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Ist Ihre Beschwerde nicht zulässig, erhalten Sie eine begründete Antwort.

Und wenn Sie unsere Antwort nicht zufriedenstellt?

Dann können Sie sich auf eine der folgenden Weisen an die föderale Ombudsperson wenden: