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Religiöse Praktiken am Arbeitsplatz

  • Glaube oder Weltanschauung

Viele Religionen oder weltanschauliche Überzeugungen haben eigene Regeln, was das Beten, Kleiden, Essen oder auch Feier- und Ruhetage usw. angeht. Diese religiösen Praktiken sind durch die Religionsfreiheit geschützt. Einige davon sind auch tagsüber während der Arbeitszeit zu befolgen. Manche Arbeitnehmer bitten daher um entsprechende Vorkehrungen am Arbeitsplatz. Wie gehen Sie damit um? Hier haben wir die wichtigsten Fragen zusammengefasst.

Sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Vorkehrungen für religiöse Praktiken zu treffen?

Laut Antidiskriminierungsgesetzgebung müssen Sie als Arbeitgeber keine Ausnahme oder Vorkehrung wegen des Glaubens einer Person gewähren.

Beispiel: Wenn ein Arbeitgeber einen Gebetsraum für Arbeitnehmer einrichtet, ist dies seine freie Entscheidung und keine Pflicht.

Wie ist mit Anfragen zu religiösen Praktiken in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Organisation umzugehen?

Angenommen, jemand bittet Sie als Betriebsleiter, einen Gebetsraum einzurichten oder Vorkehrungen für eine andere religiöse Praxis zu treffen. Wir schlagen vor mit einem konsultativen "10 Schritte-Prozess" darauf zu reagieren: 

  1. Sorgen Sie dafür, dass Sie die Anfrage Ihrer Arbeitnehmer in all ihren Aspekten verstehen.
  2. Stellen Sie eine Beratungsgruppe mit Vertretern der betroffenen Parteien zusammen: Betriebsrat, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretung usw.
  3. Legen Sie einen Zeitplan und einen Verhandlungsrahmen oder -ablauf fest. Organisieren Sie unbedingt Fokusgruppen, um alle Argumente übersichtlich zusammenzutragen.
  4. Legen Sie fest, was in dieser Situation nicht verhandelbar ist hinsichtlich der Unternehmenswerte und der Arbeitsorganisation. Zum Beispiel in Sachen Hygiene oder Sicherheit.
  5. Legen Sie fest, was wohl verhandelbar ist.
  6. Listen Sie auf, welche Vorteile es bringen kann, auf die Anfrage einzugehen.
  7. Listen Sie auch die Probleme auf, die hierdurch entstehen könnten.
  8. Finden Sie heraus, welche Lösungen möglich sind: Wenn Sie beispielsweise einen Gebetsraum einrichten wollen, ist zu überlegen, welcher Raum hierfür geeignet wäre, welche Ausstattung usw.
  9. Listen Sie auf, welche Folgen die betreffenden Lösungen für die anderen Personen, wie den Abteilungsleiter oder die Kollegen haben können.
  10. Legen Sie fest, welche Lösung umgesetzt wird: Änderung der Arbeitsordnung, Kommunikation usw.

Dürfen Sie Ihren Arbeitnehmern verbieten, während der Pausen zu beten?

Wenn ein Unternehmen den Mitarbeitern verbietet, während der Pausen zu beten, kann dies als indirekte Unterscheidung aufgrund des Glaubens und als Einschränkung ihrer Religionsfreiheit gewertet werden. Auch wenn das Verbot allgemein formuliert ist und nicht auf eine bestimmte Religion abzielt, benachteiligt es doch die Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Religion während der Pausen beten wollen.

Eine solche indirekte Unterscheidung ist in einer Organisation nur dann erlaubt, wenn das Verbot notwendig und geeignet ist, um einen legitimen Zweck zu erfüllen:

Open Close Verfolgt das Verbot einen legitimen Zweck?

Open Close Sind die Mittel, um diesen Zweck zu erfüllen, geeignet?

Open Close Sind die Mittel, um diesen Zweck zu erfüllen, notwendig oder angemessen?

Haben Arbeitnehmer Anrecht auf Urlaub, um einen religiösen oder weltanschaulichen Feiertag zu begehen?

Arbeitnehmer haben kein  Recht auf einen zusätzlichen Urlaubstag für einen religiösen oder weltanschaulichen Feiertag, der nicht unter die 10 gesetzlichen Feiertage in Belgien fällt. 6 davon sind auf katholische Anlässe zurückzuführen: 

  • Ostermontag
  • Christi Himmelfahrt
  • Maria Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Allerheiligen
  • Weihnachten

Obwohl es bereits (politische) Initiativen gegeben hat, eher „weltliche“ Feiertage oder ein System aus frei wählbaren Feiertagen einzuführen, wurden diese Vorschläge nie angenommen.

Darf ein Arbeitnehmer umstandsbedingten Urlaub aus religiösen Gründen nehmen?

Umstandsbedingter Urlaub (oder „bürgerliche Abwesenheit“) aus religiösen Gründen ist im privaten und öffentlichen Sektor unterschiedlich geregelt:

Umstandsbedingter Urlaub aus religiösen Gründen im privaten Sektor

Die Ereignisse, die in Belgien Anrecht auf umstandsbedingten Urlaub verleihen, sind im Königlichen Erlass aus dem Jahr 1963 festgelegt. Diese nationale Regelung wurde allerdings ergänzend eingeführt. Dies bedeutet, dass private Arbeitgeber selbst entscheiden können, welche Ereignisse für umstandsbedingten Urlaub oder „bürgerliche Abwesenheit“ in Betracht kommen und wie lange diese Abwesenheit dauern darf. Die betreffende Branche kann dies in einem kollektiven Arbeitsabkommen (KAA) festlegen, der Arbeitgeber in seiner Arbeitsordnung oder im individuellen Arbeitsvertrag.

Umstandsbedingter Urlaub aus religiösen Gründen im öffentlichen Sektor

Die Regeln sind je nach Behörde oder Gebietskörperschaft verschieden:

Föderalbehörde, Deutschsprachige Gemeinschaft, Wallonische Region, Französische Gemeinschaft, flämische Gemeinden und Provinzen

Das Anrecht auf umstandsbedingten Urlaub aufgrund von Ereignissen, die auf katholische Anlässe zurückzuführen sind, wurde auf andere „anerkannte“ Religionen ausgeweitet. So steht in den Personalstatuten, dass Beamte 1 Tag umstandsbedingten Urlaub nehmen dürfen für: 

  • feierliche Kommunion oder Freidenker-Jugendfeier eines Kindes (oder einer gleichgestellten Person) des Beamten, doch auch Teilnahme an einer Feierlichkeit einer anerkannten Religion, welche der römisch-katholischen feierlichen Kommunion entspricht (zum Beispiel Beschneidungsfest)
  • Priesterweihe oder Eintritt eines Familienmitglieds in ein Kloster, doch ebenso eine entsprechende Feierlichkeit in einer anderen anerkannten Religion

Flämische Behörde oder Brüsseler Region

Der umstandsbedingte Urlaub wurde nicht auf andere „anerkannte“ Religionen ausgeweitet.

Rechtsberatung zu bestimmten Situationen am Arbeitsplatz

Auf unserer Online-Lernplattform eDiv (nur FR oder NL) stehen Ihnen eine Vielfalt von rechtliche Erklärungen zu bestimmten Situationen zur Verfügung:

  • Gesetzliche Feiertage (nur FR oder NL): Angenommen, Sie leiten einen öffentlichen Dienst, in dem mehr als 40 % der Arbeitnehmer denselben Glauben haben. Alle beantragen einen Tag Urlaub an demselben Tag, der kein gesetzlicher Urlaubstag ist. Was nun?
  • Gebetsraum (nur FR oder NL): Mehrere muslimische Personalmitglieder bitten Sie um einen Raum, um täglich in den Pausen beten zu können. Dürfen Sie den ihnen diese Anfrage verweigern?
  • Flexible Stundenpläne (nur FR oder NL): Sie sind HR-Manager und werden gebeten, den Stundenplan für religiöse Praktiken zu ändern. Wie gehen Sie damit um?
  • Fasten und Sicherheit (nur FR oder NL): Mehrere Fahrer haben Ihnen gegenüber Bedenken geäußert, weil manche Kollegen fasten (Ramadan, Jom Kippur). Sie finden, das gefährdet die Sicherheit. Wie gehen Sie mit dieser Situation um?

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Unia unterstützt berufliche Akteure, die mehr Diversität und Inklusion schaffen wollen. Entdecken Sie unser Angebot für:

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