Diskriminierung aufgrund der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung
In Belgien hat man die Freiheit, seinen eigenen Glauben zu wählen, ohne ihn verheimlichen oder publik machen zu müssen. Auch Weltanschauungen wie Atheismus, Agnostizismus oder Freidenkertum sind durch dieses Recht geschützt. Im Alltag jedoch kommt es immer wieder vor, dass Menschen aufgrund ihres Glaubens oder ihrer Weltanschauung diskriminiert werden.
Was bedeutet Diskriminierung aufgrund der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung?
Diskriminierung aufgrund der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung besteht darin, dass eine Person ohne rechtmäßigen Grund wegen ihres (tatsächlichen oder vermeintlichen) Glaubens oder ihrer Weltanschauung anders behandelt wird. Diese Ungleichbehandlung ist verboten, genau wie Hassreden und Hassverbrechen.
Hierbei ist allerdings zu beachten, dass das Recht, seinen Glauben oder seine Weltanschauung zu bekunden, nicht absolut gültig ist. Aus bestimmten Gründen und unter gewissen strengen Bedingungen kann die offene Bekundung eingeschränkt oder verboten sein.
Diskriminierung aufgrund des Glaubens oder der Weltanschauung: Beispiele
- Eine Hochschule führt eine neue Hausordnung ein, mit der jede Kopfbedeckung verboten ist.
- Ein Sikh wird wegen seines Bartes nicht als Koch eingestellt. Dabei wäre ein Bartnetz die perfekte Lösung, um die Hygienevorschriften einzuhalten.
- Ein Arbeitnehmer bekommt von seinem Arbeitgeber keinen Raum zur Verfügung gestellt, um in der Pause zu beten.
- Ein Fitnessstudio verbietet aus Sicherheitsgründen Kopfbedeckungen. Religiöse Kopfbedeckungen sind somit ebenfalls verboten.
Häufig gestellte Fragen über Diskriminierung aufgrund des Glaubens oder der Weltanschauung
Open Habe ich als Arbeitnehmer Anrecht auf einen Gebetsraum?
Nein, dies liegt im freien Ermessen des Arbeitgebers und ist keine Pflicht.
Open Kann mein Arbeitgeber mir verbieten, in den Pausen zu beten?
Wenn Ihr Arbeitgeber tatsächlich einen (direkten oder indirekten) Unterschied aufgrund des Glaubens oder der Weltanschauung machen will, muss er dies rechtmäßig begründen können. Gibt es hierfür keinen rechtmäßigen Grund, somit ist es eine Diskriminierung und damit verboten.
Was ist bei religiösen oder weltanschaulichen Symbolen erlaubt?
Kreuz, Kopftuch, Bart, Kippa, Freimaurer Ring, dies sind nur einige Beispiele für die vielen Symbole, mit denen man seinen Glauben bekunden oder einer religiösen oder weltanschaulichen Verpflichtung nachkommen kann. Es gibt Personen, die solche Symbole verbieten wollen, zum Beispiel aus Neutralitätsgründen.
Darf man überall religiöse oder weltanschauliche Symbole tragen? Das hängt davon ab.
- Privat: Zu Hause darf man diesbezüglich tun, was man will. Hier hat die eigene Freiheit Vorrang. Sie gilt hier absolut, solange man keine Straftaten begeht.
- Öffentlicher Raum: An Orten, die öffentlich zugänglich sind (wie Straßen, Plätze, U-Bahn, Bahnhof usw.) darf der Staat das Tragen religiöser oder weltanschaulicher Symbole nicht verbieten. Zu dieser Regel gibt es jedoch einige Ausnahmen. So ist es beispielsweise verboten, sein Gesicht vollständig zu bedecken („Burka-Verbot“). Auch für das Bild auf dem Personalausweis oder Reisepass gelten Vorschriften für den Fall, dass jemand den Kopf aus religiösen Gründen bedecken will.
- Geschäfte und Restaurants: Cafés, Restaurants, Schwimmbäder, Tanzlokale, Immobilienagenturen und sonstige Anbieter von Gütern und Dienstleistungen dürfen ein Kopftuch nur dann ablehnen, wenn dieses Verbot objektiv begründet und rechtmäßig ist.
- Arbeitsplatz: Hier gelten unterschiedliche Regeln bei privaten Arbeitgebern, Behörden und Bildungseinrichtungen:
- Privatunternehmen: Arbeitgeber können ihre eigenen Richtlinien festlegen, solange sie nicht gegen das Gesetz verstoßen. So darf das Tragen religiöser Symbole nur mit rechtmäßiger Begründung eingeschränkt werden.
- Behörden: Aus Neutralitätsgründen ist ein Kopftuch oder sonstiges Symbol nicht immer erlaubt. Eine Einschränkung muss aber jeweils angemessen und notwendig sein.
- Unterricht: Schulen und andere Bildungseinrichtungen können ihre eigene Richtlinien für die Schülerschaft und Personalmitglieder aufstellen, die religiöse Symbole tragen. Hierbei können Überlegungen wie die Neutralität der Lernumgebung oder die Achtung der Diversität eine Rolle spielen. Einschränkungen müssen aber auch hier rechtmäßig begründet werden und in Einklang mit der Antidiskriminierungsgesetzgebung stehen.
Was ist bei religiösen Praktiken erlaubt?
Viele Religionen oder weltanschauliche Bewegungen haben Vorschriften, was das Beten, Kleiden, Essen oder auch Feier- und Ruhetage o. a. m. angeht. Bestimmte religiöse Praktiken sind während des ganzen Tages zu befolgen. Daher bitten manche Personen um Vorkehrungen am Arbeitsplatz, um auch dort ihren Glauben oder ihre Weltanschauung entsprechend praktizieren zu können:
- Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, solche Vorkehrungen zu gewähren. Umgekehrt dürfen sie Ihnen aber auch nicht ohne rechtmäßige Begründung verbieten, Ihren Glauben oder Ihre Weltanschauung zu praktizieren.
- Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen Zeit zu geben, damit Sie Ihren religiösen Verpflichtungen nachkommen können.
Diskriminierung aufgrund des Glaubens im Recht
- Die Gedanken-, Gewissens- und Glaubensfreiheit ist eine der Säulen unserer demokratischen Gesellschaft. Diese Freiheit ist unter anderem in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), Artikel 19 der Verfassung und in anderen internationalen und europäischen Gesetzestexten verankert. Übrigens sind nicht nur traditionelle Religionen geschützt, sondern auch Weltanschauungen, die nicht mit einer Religion zusammenhängen, sowie Religionen von Minderheiten.
- Die Antidiskriminierungsgesetzgebung (2007) dient der Bekämpfung von Diskriminierung und Hassreden aufgrund der religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung . Diese Gesetzgebung ist auf die föderalen Zuständigkeitsbereiche anwendbar, zum Beispiel Beschäftigung. Diskriminierung in den regionalen Zuständigkeitsbereichen, wie Wohnen oder Bildung, ist in den Dekreten und Ordonnanzen der Gemeinschaften und Regionen geregelt.
- Das Neutralitätsprinzip findet sich in mehreren Königlichen Erlassen und Ministeriellen Erlassen der Gemeinschaften und Regionen wieder. Es besagt, dass der Staat neutral ist und dass Beamte des öffentlichen Dienstes neutral handeln müssen. Das heißt, sie müssen alle Bürgerinnen und Bürger gleich behandeln. Das Neutralitätsprinzip wird daher oft angeführt, um ein Verbot religiöser oder weltanschaulicher Symbole im öffentlichen Dienst zu rechtfertigen.
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