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Wie können Sie Diskriminierung auf dem Mietwohnungsmarkt nachweisen?

Wurden Sie als Mietinteressent abgelehnt? Denken Sie, es liegt an Ihrer Hautfarbe, Ihrem Einkommen oder Ihrer Behinderung, wissen aber nicht, wie Sie das beweisen sollen?

Wir helfen Ihnen, Beweise zu sammeln, um zu prüfen, ob Sie Opfer einer Diskriminierung geworden sind.

Wie können Sie telefonisch Beweise für eine Mieterdiskriminierung sammeln?

  1. Rufen Sie den Vermieter oder die Immobilienagentur an und bewerben Sie sich als Mieter. Zeichnen Sie das Gespräch auf, um Beweise zu sammeln.
  2. Bitten Sie noch am selben Tag eine andere Person oder eine Interessenvertretung, ihrerseits mit einem vergleichbaren Profil, aber ohne das Diskriminierungsmerkmal, dort anzurufen. Zum Beispiel mit einem Namen, der nicht ausländisch klingt, oder als Person ohne Behinderung oder ohne niedriges Einkommen. Diese Person zeichnet ihr Gespräch ebenfalls auf.
  3. Bewahren Sie die Aufzeichnungen als Beweismittel auf, falls Sie und die andere Person in den beiden Telefongesprächen unterschiedlich behandelt wurden.

Wie können Sie per E-Mail Beweise für eine Mieterdiskriminierung sammeln?

  1. Bewerben Sie sich per E-Mail samt persönlichen Angaben als Mieter. Bewahren Sie eine Kopie dieser E-Mail und die eventuelle Antwort auf.
  2. Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens oder eine Interessenvertretung, ihrerseits noch am selben Tag eine entsprechende E-Mail mit einem vergleichbaren Profil, aber ohne das Diskriminierungsmerkmal, zu senden. Zum Beispiel unter einem Namen, der nicht ausländisch klingt, oder als Person ohne Behinderung oder ohne niedriges Einkommen. Die E-Mail muss die gleichen Informationen enthalten und ähnlich verfasst sein.
  3. Wenn die Antwort anders ausfällt, senden Sie erneut eine E-Mail unter Ihrem Namen, um zu fragen, ob sich die Situation geändert hat und ob die Wohnung noch verfügbar ist. So lässt sich eine eventuelle Diskriminierung bestätigen oder ausschließen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Nachweis einer Mieterdiskriminierung

Open Close So können Sie telefonisch Beweise sammeln

Open Close So können Sie per E-Mail Beweise sammeln

Welche Beweise sind gültig?

Im Fall eines Gerichtsverfahrens schreibt das Zivilgesetzbuch vor, dass jede Partei die von ihr behaupteten Tatbestände beweisen muss und alle Parteien an der Beweisführung mitwirken müssen. Da es besonders schwierig ist, eine Diskriminierung zu beweisen, hat die Antidiskriminierungsgesetzgebung die Beweisführung durch Verschiebung der Beweislast erleichtert. So obliegt es der beschuldigten Person zu beweisen, dass sie die ihr vorgeworfene Tat nicht begangen hat, indem sie den Gegenbeweis erbringt, d. h. dass die ungünstige Behandlung auf einen anderen Grund zurückzuführen ist, der nichts mit einem geschützten Merkmal zu tun hat.

Beispiele:

  • Ein Mietinteressent erhielt die Nachricht, dass der Eigentümer einen anderen Bewerber ausgewählt hat. Er bat eine Person belgischer Herkunft, sich mit der Immobilienagentur in Verbindung zu setzen, die daraufhin mitteilte, dass die Wohnung noch verfügbar sei. Die Telefongespräche wurden aufgezeichnet. Das Gericht (FR) entschied auf Grundlage der Aufzeichnungen, dass tatsächlich eine direkte Diskriminierung vorlag und dass der Vermieter nicht nachweisen konnte, dass die Ablehnung auf einen nicht-diskriminierenden Grund zurückzuführen war. Der Geschädigte erhielt eine Entschädigung, und die Immobilienagentur musste den Gerichtsbeschluss in ihrem Geschäftssitz und im Bulletin des Berufsinstituts für Immobilienmakler veröffentlichen.
  • Einer Person wurde eine Wohnung verweigert, weil diese angeblich bereits vermietet war. Eine Freundin rief daraufhin die Immobilienagentur an, die tatsächlich wissen wollte, „ob ihre Freunde Belgier oder Ausländer sind“. Aufgrund dieser Zeugenaussage galt vor Gericht (FR) die Vermutung einer Diskriminierung, womit sich die Beweislast verschob. Der Vermieter konnte nicht beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag, und wurde verurteilt.

Ist die Aufzeichnung eines Gesprächs zulässig und rechtsgültig?

Die Gültigkeit einer Tonaufzeichnung als Beweismittel ist in Diskriminierungsfällen zulässig, was in der Rechtsprechung (FR) auch bekräftigt wurde. Somit ist es erlaubt, ein Gespräch, an dem Sie selbst teilnehmen, aufzuzeichnen, solange der Schutz des Privatlebens der anderen Gesprächsteilnehmer durch die Verwendung der Aufzeichnung nicht verletzt wird. Hierbei werden der Inhalt des Gesprächs und die Umstände, unter denen es stattfand, berücksichtigt.

In diesem Fall besteht der Zweck der Aufzeichnung darin, eine Diskriminierung nachzuweisen. In dem Gespräch geht es nicht um das Privatleben der Teilnehmer, sondern um ihre Beziehung als Vermieter/Makler und als Mietinteressent oder als Banker und als Kunde usw.

Es spricht also nichts dagegen, diese Aufzeichnung vor Gericht zu verwenden, zumal es schwierig ist, Diskriminierung mit anderen Mitteln zu beweisen.

Sind Diskriminierungstests zulässig und rechtsgültig?

Solche Tests werden im Kampf gegen Diskriminierung eingesetzt, um Diskriminierung nachzuweisen. Ein Diskriminierungstest kann verschiedene Formen annehmen:

  • Situationstests:
    • Die Person, die ihres Erachtens diskriminiert wurde, wiederholt den Vorgang (z. B. die Bewerbung um eine Mietwohnung) am Telefon und zeichnet das Gespräch diesmal auf oder wiederholt den Bewerbungsvorgang per E-Mail (um einen schriftlichen Nachweis zu erhalten).
    • Die Person, die ihres Erachtens geschädigt wurde, schaltet eine andere Person mit ähnlichem Profil hinzu, wobei der einzige wesentliche Unterschied das betreffende gesetzlich geschützte Merkmal ist. Beispiel: Die eine Person hat einen afrikanisch klingenden Namen, die andere einen europäisch klingenden Namen.
  • Mystery Shopping: Man fordert eine Person (z.B. eine Mitarbeiterin einer Dienstleistungsscheck-Agentur oder einen Immobilienmakler) dazu auf, bestimmte Personen zu diskriminieren, und man beobachtet anschließend, ob die Person dieser Aufforderung zur Diskriminierung nachkommt.

Die Rechtsprechung akzeptiert diese Art der Beweisführung als eine Möglichkeit, die Vermutung einer Diskriminierung festzustellen und die Beweislast zu verschieben, wie dies gesetzlich geregelt ist. Situationstests wurden durch den Entscheid des Brüsseler Appellationshofes (FR) als Beweismethode für zulässig erklärt und sind in der wallonischen und Brüsseler Regionalgesetzgebung verankert.

Bei der Art und Weise, wie solche Tests durchgeführt werden, sind jedoch Vorsicht und Sorgfalt geboten. Unia plädiert in jedem Fall dafür, dass Einzelpersonen oder Interessenvertretungen diese Tests nur reaktiv, also nach erfolgter Diskriminierung, anwenden, um die betreffende Diskriminierung nachzuweisen. Es gibt aber auch Fälle, in denen Unia proaktive Tests befürwortet (FR). In Brüssel kann man bei Brussel Logement (FR) einen Test beantragen oder eine Beschwerde wegen Diskriminierung einreichen.

Tipps für ein vergleichbares Profil

Achten Sie darauf, dass das von Ihrem Bekannten oder von der Interessenvertretung verwendete Profil Ihrem eigenen ähnelt: 

  • Der einzige wesentliche Unterschied muss das betreffende Diskriminierungsmerkmal sein, zum Beispiel Ihre Nationalität, Herkunft, Behinderung oder Ihr Einkommen. 
  • Ansonsten dürfen und sollten die beiden Profile sehr geringfügige Unterschiede enthalten, um beim Vermieter oder Immobilienmakler keinen Verdacht zu erregen, d. h. ein paar Jahre Altersunterschied, ein kleiner Unterschied in der Höhe des Einkommens, ähnliche, aber nicht identische Berufe usw.
  • Bestimmte Angaben müssen vollkommen identisch sein, da sie einen Einfluss auf die Entscheidung des Vermieters haben könnten: Anzahl Personen, Art des Einkommens, gewünschte Mietdauer, gegebenenfalls Haustiere, Raucher oder Nichtraucher, Personenstand usw. Auch wenn Sie dem Vermieter mitgeteilt haben, dass Sie bestimmte Garantien bieten können (Nachweis über die regelmäßige Zahlung der bisherigen Mieten, Empfehlung des bisherigen oder eines früheren Vermieters, Bürge usw.), muss dies in beiden Profilen erwähnt werden.

Der Vermieter oder die Immobilienagentur wird Sie vielleicht nicht nach all diesen Informationen fragen, aber so sind Sie für alle Fälle besser vorbereitet.

Was tun, wenn Sie den Beweis für eine Mieterdiskriminierung haben?

  • In Ostbelgien, Brüssel und der Wallonie: Melden Sie die Diskriminierung bei Unia und fügen Sie die gesammelten Beweise bei.
  • In Flandern: Wenden Sie sich an das VMRI.