Wie können Sie Diskriminierung auf dem Mietwohnungsmarkt nachweisen?
Wurden Sie als Mietinteressent abgelehnt? Denken Sie, es liegt an Ihrer Hautfarbe, Ihrem Einkommen oder Ihrer Behinderung, wissen aber nicht, wie Sie das beweisen sollen?
Wir helfen Ihnen, Beweise zu sammeln, um zu prüfen, ob Sie Opfer einer Diskriminierung geworden sind.
Wie können Sie telefonisch Beweise für eine Mieterdiskriminierung sammeln?
- Rufen Sie den Vermieter oder die Immobilienagentur an und bewerben Sie sich als Mieter. Zeichnen Sie das Gespräch auf, um Beweise zu sammeln.
- Bitten Sie noch am selben Tag eine andere Person oder eine Interessenvertretung, ihrerseits mit einem vergleichbaren Profil, aber ohne das Diskriminierungsmerkmal, dort anzurufen. Zum Beispiel mit einem Namen, der nicht ausländisch klingt, oder als Person ohne Behinderung oder ohne niedriges Einkommen. Diese Person zeichnet ihr Gespräch ebenfalls auf.
- Bewahren Sie die Aufzeichnungen als Beweismittel auf, falls Sie und die andere Person in den beiden Telefongesprächen unterschiedlich behandelt wurden.
Wie können Sie per E-Mail Beweise für eine Mieterdiskriminierung sammeln?
- Bewerben Sie sich per E-Mail samt persönlichen Angaben als Mieter. Bewahren Sie eine Kopie dieser E-Mail und die eventuelle Antwort auf.
- Bitten Sie eine Person Ihres Vertrauens oder eine Interessenvertretung, ihrerseits noch am selben Tag eine entsprechende E-Mail mit einem vergleichbaren Profil, aber ohne das Diskriminierungsmerkmal, zu senden. Zum Beispiel unter einem Namen, der nicht ausländisch klingt, oder als Person ohne Behinderung oder ohne niedriges Einkommen. Die E-Mail muss die gleichen Informationen enthalten und ähnlich verfasst sein.
- Wenn die Antwort anders ausfällt, senden Sie erneut eine E-Mail unter Ihrem Namen, um zu fragen, ob sich die Situation geändert hat und ob die Wohnung noch verfügbar ist. So lässt sich eine eventuelle Diskriminierung bestätigen oder ausschließen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Nachweis einer Mieterdiskriminierung
Open So können Sie telefonisch Beweise sammeln
Rufen Sie an und zeichnen Sie das Gespräch auf
- Überprüfen Sie vorher, ob Sie Gespräche mit Ihrem Telefon aufzeichnen können und ob sich die Aufnahme in eine digitale Datei umwandeln lässt. Wenn nicht, können Sie eine Sprachaufnahme-App herunterladen.
- Andernfalls rufen Sie über ein Telefon an, aktivieren den Lautsprecher und zeichnen das Gespräch mit einem anderen Gerät (Smartphone, Diktiergerät ...) auf.
- Löschen Sie diese Aufnahmen nicht! Bewahren Sie sie als Beweismittel auf.
Bitten Sie eine Person aus Ihrem Bekanntenkreis oder eine Interessenvertretung, als Test das Gleiche zu tun
Die betreffende Person oder Interessenvertretung, die diesen Test durchführt, muss sich an die folgenden Anweisungen halten:
- Versuchen Sie, das Gespräch mit dem Vermieter oder der Immobilienagentur kurz zu halten. Beispiel: „Hallo, hier ist (Name). Ich rufe wegen der Mietanzeige für die Wohnung in (Adresse oder Stadt) an. Ich möchte die Wohnung gerne besichtigen. Ist das noch möglich?“
- Seien Sie flexibel bezüglich eines Termins für die Besichtigung und wenn Sie über die Bedingungen des Mietvertrags sprechen (Einzugsdatum, Mietkaution usw.), und beenden Sie dann das Gespräch.
- Sagen Sie den Termin ab, indem Sie zum Beispiel mitteilen, dass Sie eine andere Wohnung gefunden haben.
- Seien Sie gut mit der Situation vertraut, insbesondere mit den vergleichbaren Eigenschaften der beiden Profile.
- Erwähnen Sie nichts, das mit dem Diskriminierungsmerkmal zusammenhängen könnte (z. B. keine Behinderung, keinen ausländischen Namen und kein niedriges Einkommen).
Beachten Sie bitte Folgendes:
- Wenn das Gespräch nicht aufgezeichnet werden kann, notieren Sie in allen Einzelheiten die Zeugenaussage der Person oder Interessenvertretung, die den Vermieter oder die Immobilienagentur angerufen hat. Achtung: Bitten Sie in diesem Fall besser eine Interessenvertretung als einfach einen Bekannten, weil die Objektivität eines Bekannten leicht infrage gestellt wird.
- Vergewissern Sie sich, dass der zweite Anruf noch am selben Tag geschieht, spätestens ein paar Stunden nach Ihrem eigenen Anruf. Wenn zwischen den beiden Anrufen zu viel Zeit vergeht, kann eine unterschiedliche Behandlung durch den Vermieter einfacher begründet werden.
Open So können Sie per E-Mail Beweise sammeln
Senden Sie eine E-Mail
Verwenden Sie entweder den Standardtext, der auf der Website der Immobilienagentur vorgeschlagenen wird oder schreiben Sie eine kurze E-Mail mit der Frage, ob die Wohnung noch verfügbar ist und ob eine Besichtigung möglich ist. Die E-Mail kann direkt an den Eigentümer oder den Makler gesendet werden.
Beispiel:
Hallo,
ich bin an der Mietwohnung in (Adresse, falls angegeben) interessiert. Ist sie noch verfügbar? Und könnte man sie besichtigen?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
(Name)
Bitten Sie eine Person aus Ihrem Bekanntenkreis oder eine Interessenvertretung, eine ähnliche E-Mail zu senden
- Die E-Mail der bekannten Person oder der Interessenvertretung sollte nicht identisch sein, muss aber im Kern die gleichen Angaben enthalten. Dazu gehört die Frage nach der Verfügbarkeit und nach der Besichtigungsmöglichkeit.
- Die Person aus Ihrem Bekanntenkreis oder die Interessenvertretung muss hierzu ein Profil angeben, das dem Ihrigen ähnlich ist, ohne jedoch das Diskriminierungsmerkmal zu erwähnen. Also ohne ausländisch klingenden Namen, ohne Behinderung und ohne niedriges Einkommen.
- Die beiden E-Mails müssen am selben Tag im Abstand von wenigen Stunden versendet werden. Andernfalls könnte eine unterschiedliche Behandlung durch den Vermieter gerechtfertigt werden.
Senden Sie erneut eine E-Mail, wenn die Antwort auf die zweite E-Mail anders ausfällt.
Wenn der Eigentümer oder die Immobilienagentur Ihnen mitgeteilt hat, dass die Wohnung nicht mehr verfügbar ist, aber dem Bekannten oder der Interessenvertretung anschließend antwortet, dass die Wohnung noch zu haben ist, senden Sie eine zweite E-Mail in Ihrem Namen, um zu fragen, ob sich die Situation geändert hat. Beispiel:
Hallo,
am (Datum der ersten Kontaktaufnahme) hatte ich mich wegen der Mietwohnung in (Adresse) an Sie gewandt. Sie sagten mir, die Wohnung wäre nicht mehr verfügbar, aber wie ich sehe, ist die Anzeige immer noch da. Ich bin nach wie vor an der Mietwohnung interessiert. Ist sie noch verfügbar?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
(Name)Wenn Sie keine Antwort erhalten und das andere Profil akzeptiert wird, senden Sie erneut eine E-Mail zur Nachverfolgung. Beispiel:
Hallo,
am (Datum der ersten Kontaktaufnahme) hatte ich Ihnen wegen der Mietwohnung in (Adresse) geschrieben. Da ich keine Antwort erhalten habe, wende ich mich erneut an Sie, um herauszufinden, ob die Wohnung noch verfügbar ist und ob es möglich ist, sie zu besichtigen.
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
(Name)- Diese zweite E-Mail dürfen Sie erst senden, nachdem Sie eine Antwort auf die Test-E-Mail Ihres Bekannten oder der Interessenvertretung erhalten haben. Die richtige zeitliche Reihenfolge ist von entscheidender Bedeutung, um eine „Diskriminierungsvermutung“ feststellen zu können. Nur so verschiebt sich die Beweislast auf den Vermieter oder Makler.
Welche Beweise sind gültig?
Im Fall eines Gerichtsverfahrens schreibt das Zivilgesetzbuch vor, dass jede Partei die von ihr behaupteten Tatbestände beweisen muss und alle Parteien an der Beweisführung mitwirken müssen. Da es besonders schwierig ist, eine Diskriminierung zu beweisen, hat die Antidiskriminierungsgesetzgebung die Beweisführung durch Verschiebung der Beweislast erleichtert. So obliegt es der beschuldigten Person zu beweisen, dass sie die ihr vorgeworfene Tat nicht begangen hat, indem sie den Gegenbeweis erbringt, d. h. dass die ungünstige Behandlung auf einen anderen Grund zurückzuführen ist, der nichts mit einem geschützten Merkmal zu tun hat.
Beispiele:
- Ein Mietinteressent erhielt die Nachricht, dass der Eigentümer einen anderen Bewerber ausgewählt hat. Er bat eine Person belgischer Herkunft, sich mit der Immobilienagentur in Verbindung zu setzen, die daraufhin mitteilte, dass die Wohnung noch verfügbar sei. Die Telefongespräche wurden aufgezeichnet. Das Gericht (FR) entschied auf Grundlage der Aufzeichnungen, dass tatsächlich eine direkte Diskriminierung vorlag und dass der Vermieter nicht nachweisen konnte, dass die Ablehnung auf einen nicht-diskriminierenden Grund zurückzuführen war. Der Geschädigte erhielt eine Entschädigung, und die Immobilienagentur musste den Gerichtsbeschluss in ihrem Geschäftssitz und im Bulletin des Berufsinstituts für Immobilienmakler veröffentlichen.
- Einer Person wurde eine Wohnung verweigert, weil diese angeblich bereits vermietet war. Eine Freundin rief daraufhin die Immobilienagentur an, die tatsächlich wissen wollte, „ob ihre Freunde Belgier oder Ausländer sind“. Aufgrund dieser Zeugenaussage galt vor Gericht (FR) die Vermutung einer Diskriminierung, womit sich die Beweislast verschob. Der Vermieter konnte nicht beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag, und wurde verurteilt.
Ist die Aufzeichnung eines Gesprächs zulässig und rechtsgültig?
Die Gültigkeit einer Tonaufzeichnung als Beweismittel ist in Diskriminierungsfällen zulässig, was in der Rechtsprechung (FR) auch bekräftigt wurde. Somit ist es erlaubt, ein Gespräch, an dem Sie selbst teilnehmen, aufzuzeichnen, solange der Schutz des Privatlebens der anderen Gesprächsteilnehmer durch die Verwendung der Aufzeichnung nicht verletzt wird. Hierbei werden der Inhalt des Gesprächs und die Umstände, unter denen es stattfand, berücksichtigt.
In diesem Fall besteht der Zweck der Aufzeichnung darin, eine Diskriminierung nachzuweisen. In dem Gespräch geht es nicht um das Privatleben der Teilnehmer, sondern um ihre Beziehung als Vermieter/Makler und als Mietinteressent oder als Banker und als Kunde usw.
Es spricht also nichts dagegen, diese Aufzeichnung vor Gericht zu verwenden, zumal es schwierig ist, Diskriminierung mit anderen Mitteln zu beweisen.
Sind Diskriminierungstests zulässig und rechtsgültig?
Solche Tests werden im Kampf gegen Diskriminierung eingesetzt, um Diskriminierung nachzuweisen. Ein Diskriminierungstest kann verschiedene Formen annehmen:
- Situationstests:
- Die Person, die ihres Erachtens diskriminiert wurde, wiederholt den Vorgang (z. B. die Bewerbung um eine Mietwohnung) am Telefon und zeichnet das Gespräch diesmal auf oder wiederholt den Bewerbungsvorgang per E-Mail (um einen schriftlichen Nachweis zu erhalten).
- Die Person, die ihres Erachtens geschädigt wurde, schaltet eine andere Person mit ähnlichem Profil hinzu, wobei der einzige wesentliche Unterschied das betreffende gesetzlich geschützte Merkmal ist. Beispiel: Die eine Person hat einen afrikanisch klingenden Namen, die andere einen europäisch klingenden Namen.
- Mystery Shopping: Man fordert eine Person (z.B. eine Mitarbeiterin einer Dienstleistungsscheck-Agentur oder einen Immobilienmakler) dazu auf, bestimmte Personen zu diskriminieren, und man beobachtet anschließend, ob die Person dieser Aufforderung zur Diskriminierung nachkommt.
Die Rechtsprechung akzeptiert diese Art der Beweisführung als eine Möglichkeit, die Vermutung einer Diskriminierung festzustellen und die Beweislast zu verschieben, wie dies gesetzlich geregelt ist. Situationstests wurden durch den Entscheid des Brüsseler Appellationshofes (FR) als Beweismethode für zulässig erklärt und sind in der wallonischen und Brüsseler Regionalgesetzgebung verankert.
Bei der Art und Weise, wie solche Tests durchgeführt werden, sind jedoch Vorsicht und Sorgfalt geboten. Unia plädiert in jedem Fall dafür, dass Einzelpersonen oder Interessenvertretungen diese Tests nur reaktiv, also nach erfolgter Diskriminierung, anwenden, um die betreffende Diskriminierung nachzuweisen. Es gibt aber auch Fälle, in denen Unia proaktive Tests befürwortet (FR). In Brüssel kann man bei Brussel Logement (FR) einen Test beantragen oder eine Beschwerde wegen Diskriminierung einreichen.
Tipps für ein vergleichbares Profil
Achten Sie darauf, dass das von Ihrem Bekannten oder von der Interessenvertretung verwendete Profil Ihrem eigenen ähnelt:
- Der einzige wesentliche Unterschied muss das betreffende Diskriminierungsmerkmal sein, zum Beispiel Ihre Nationalität, Herkunft, Behinderung oder Ihr Einkommen.
- Ansonsten dürfen und sollten die beiden Profile sehr geringfügige Unterschiede enthalten, um beim Vermieter oder Immobilienmakler keinen Verdacht zu erregen, d. h. ein paar Jahre Altersunterschied, ein kleiner Unterschied in der Höhe des Einkommens, ähnliche, aber nicht identische Berufe usw.
- Bestimmte Angaben müssen vollkommen identisch sein, da sie einen Einfluss auf die Entscheidung des Vermieters haben könnten: Anzahl Personen, Art des Einkommens, gewünschte Mietdauer, gegebenenfalls Haustiere, Raucher oder Nichtraucher, Personenstand usw. Auch wenn Sie dem Vermieter mitgeteilt haben, dass Sie bestimmte Garantien bieten können (Nachweis über die regelmäßige Zahlung der bisherigen Mieten, Empfehlung des bisherigen oder eines früheren Vermieters, Bürge usw.), muss dies in beiden Profilen erwähnt werden.
Der Vermieter oder die Immobilienagentur wird Sie vielleicht nicht nach all diesen Informationen fragen, aber so sind Sie für alle Fälle besser vorbereitet.
Was tun, wenn Sie den Beweis für eine Mieterdiskriminierung haben?
- In Ostbelgien, Brüssel und der Wallonie: Melden Sie die Diskriminierung bei Unia und fügen Sie die gesammelten Beweise bei.
- In Flandern: Wenden Sie sich an das VMRI.