Empfehlung zu nicht anerkannten Assistenzhunden in Belgien (2026)
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Gemeinsam mit die Belgian Assistance Dog Federation (BADF) hat Unia auf Ersuchen des Kabinetts von Minister Beenders eine Empfehlung verfasst, die die rechtlichen, gesellschaftlichen und psychosozialen Auswirkungen der zunehmenden Zahl von Organisationen erläutert, die nicht anerkannte Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen in Belgien bereitstellen.
Kontext
Ein Assistenzhund ist für Menschen mit einer Behinderung von unschätzbarem Wert. Er erhöht die Selbstständigkeit, die Sicherheit und die Lebensqualität dieser Person. In Belgien werden Assistenzhunde auf regionaler und gemeinschaftlicher Ebene durch ein spezifisches Verfahren anerkannt, bei dem nur Hunde, die von zugelassenen Assistenzhundeschulen ausgebildet wurden, ein offizielles Zertifikat und damit auch Zutrittsrecht zu öffentlich zugänglichen Orten erhalten.
Dennoch wächst sowohl international als auch in Belgien die Besorgnis über die zunehmende Zahl nicht anerkannter, "falscher" Assistenzhunde und/oder emotionaler Unterstützungstiere, die als „anerkannt“ dargestellt werden. Die Nutzer dieser Hunde erzwingen – bewusst oder unbewusst – das Zutrittsrecht. Dies hat direkte Auswirkungen auf Menschen mit einer Behinderung, die für ihr tägliches Funktionieren auf einen anerkannten Assistenzhund angewiesen sind.
In den vergangenen Jahren erhielten wir bei Unia, der BADF und der Zulassungsstelle für Assistenzhundeschulen in Flandern (nachfolgend CELMA) immer mehr Meldungen von anerkannten Ausbildungsschulen sowie von Menschen mit einer Behinderung, die einen Assistenzhund nutzen, über diese Problematik.
Was ist ein Assistenzhund?
Assistenzhunde werden ausgebildet, um Menschen mit Behinderungen dabei zu helfen, ihre Unabhängigkeit zu bewahren oder wiederzuerlangen. Assistenzhunde können bestimmte spezifische Aufgaben ausführen und Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen, selbstständig Handlungen auszuführen, die für sie ohne Assistenzhund schwierig oder sogar unmöglich wären, wodurch diese Menschen viel weniger auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Sie erhöhen nicht nur die Bewegungsfreiheit von Menschen mit Behinderungen erheblich, sondern auch ihre Möglichkeiten zur sozialen Interaktion und zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben auf Augenhöhe mit anderen. Und dies, ohne die Sicherheit und Gesundheit anderer zu gefährden, da sie entsprechend ausgebildet sind und regelmäßig medizinisch untersucht werden.
Die häufigsten Kategorien von Assistenzhunden sind:
- Blindenführhunde für Menschen mit Sehbehinderungen;
- Hörhunde für Menschen mit einer Hörbehinderung;
- Assistenzhunde für Menschen mit motorischen Behinderungen;
- Warnhunde für Menschen mit beispielsweise Epilepsie oder Diabetes; Autismus-Hunde für autistische Menschen;
- Assistenzhunde für Menschen mit PTBS (posttraumatischer Belastungsstörung).
Problem der nicht anerkannten Assistenzhunde
Die anerkannten Ausbildungsstätten haben derzeit lange Wartelisten. Diese können bei einigen anerkannten Ausbildungsstätten bis zu vier Jahre betragen. Sie sind vollständig von Spenden und der Hilfe von Freiwilligen abhängig. Darüber hinaus stellen sie den Hund dem Besitzer kostenlos zur Verfügung.
Aufgrund der langen Wartelisten wenden sich viele Menschen mit Behinderung an eine nicht anerkannte Organisation, um schneller einen „Assistenzhund” zu erhalten. Es kann auch vorkommen, dass eine bestimmte Person bei einer anerkannten Ausbildungsstätte nicht berücksichtigt wird (z. B. aufgrund von Zweifeln hinsichtlich des Tierschutzes, der physischen und/oder psychischen Fähigkeiten der Person, den Hund zu versorgen, der Unterbringung, der Arbeitsmöglichkeiten für den Hund usw.) und dann über eine nicht anerkannte Organisation dennoch einen Versuch unternimmt, einen „Assistenzhund” zu bekommen.
Bei diesen nicht anerkannten Organisationen wird oft eine begrenzte Ausbildung angeboten, die nicht immer den international geltenden Standards und Qualitätsanforderungen entspricht. Die betreffende Person zahlt dafür sehr viel Geld, und außerdem hat der Hund in Belgien kein gesetzliches Zugangsrecht. Dennoch beanspruchen sehr viele dieser Organisationen das Recht auf Zugang und trainieren sogar in großen Ladenketten, Krankenhäusern und/oder Supermärkten.
Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen
Nicht anerkannte Assistenzhunde können mehrere Probleme aufwerfen:
- Unzureichende Rechtssicherheit
- Missbrauch von Menschen mit Behinderung
- Zugangsrecht unter Druck
- Risiken in Bezug auf Sicherheit und Hygiene
Empfehlungen im Zusammenhang mit der Anerkennung von Begleithunden
- Verschärfung der Vorschriften für die Registrierung und Identifizierung.
- Sensibilisierung und Information über die Anerkennung und die Rechte von Assistenzhunden.
- Verstärkte Überwachung und Sanktionierung von betrügerischen Praktiken und irreführenden Organisationen.
- Unterstützung anerkannter Ausbildungsschulen und Förderung der internationalen Zusammenarbeit mit ADI und IGDF zum Austausch bewährter Verfahren aus anderen Ländern.
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