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Empfehlung zur Zugänglichkeit der CASH-Bancontact-Punkte (2025)

24/06/2025

Unia hat eine Reihe von Meldungen über Schwierigkeiten beim Zugang zu CASH-Punkten erhalten. Wir haben Empfehlungen formuliert, um diese Probleme zu beheben.

Hintergrund

Unia erhielt mehrere Meldungen über die mangelnde Zugänglichkeit von CASH-Punkten. Nach Ansicht von Unia kann die Bereitstellung von CASH-Punkten, die nicht oder nur unzureichend zugänglich sind, als eine verbotene Form der indirekten Diskriminierung aufgrund der geschützten Merkmale Behinderung, Alter und Gesundheitszustand angesehen werden.

Tatsächlich sind viele Bürger auf den Zugang zu einem Geldautomaten und Bargeld angewiesen, um an den verschiedenen Aspekten des gesellschaftlichen Lebens teilhaben zu können.

Empfehlungen

Als unabhängiger föderaler öffentlicher Dienst, der die Gleichstellung fördert und alle Formen der Diskriminierung bekämpft, und als unabhängiger Mechanismus zur Überwachung der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, richtet Unia folgende Empfehlungen an die Behörden:

  • Konsolidierung der Verpflichtung zur Barrierefreiheit in der Vereinbarung zwischen der Föderalregierung, Febelfin und den Betreibern von Geldautomaten (ATM).
  • Gesetzliche Verankerung der Mindestanforderungen an die Zugänglichkeit, um die physische Zugänglichkeit der Geldautomaten und der Räumlichkeiten, in denen sie untergebracht sind, zu gewährleisten. Es sollten auch spezifische Maßnahmen festgelegt werden, um die selbstständige Nutzung von Geldautomaten zu ermöglichen, indem die Zugänglichkeit von Bildschirmen, Software, Sprachausgabe sowie die Bereitstellung eines Freiraums unter dem Gerät für Rollstuhlfahrer gewährleistet wird. Einführung einer Verpflichtung für Batopin, Expertenorganisationen für Barrierefreiheit zu konsultieren.
  • Auferlegung der Verpflichtung einer Baugenehmigung vor der Einrichtung jedes CASH-Punktes und damit verbunden die Verpflichtung, einen barrierefreien Eingang (und eine Rampe) zu den Gebäuden, in denen die CASH-Punkte eingerichtet werden, vorzusehen.
  • Systematische Kontrolle der Zugänglichkeitsstandards von CASH-Punkten durch die Stadtplanungsämter der Gemeinden vorsehen.
  • Gutachten und Empfehlungen
  • Gesellschaftsleben
  • Behinderung
  • Alter
  • Gesundheitszustand