Drittelregel: Eine Entscheidung, die dazu führen könnte, dass noch mehr Menschen vom Mietmarkt ausgeschlossen werden
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Unia nimmt das jüngste Urteil des Staatsrats zur Kenntnis, wonach die Anwendung der „Drittelregel“ bei der Auswahl von Mietinteressenten nicht diskriminierend ist. Unia bleibt dabei, dass die automatische Anwendung dieser Regel dazu führt, dass zahlreiche Personen, die durchaus in der Lage wären, ihre Miete zu bezahlen, ohne triftigen Grund ausgeschlossen werden.
Eine weit verbreitete Praxis, die jedoch keine rechtliche Grundlage hat
Die „Drittelregel“ besagt, dass Bewerber ausgeschlossen werden, deren Einkommen nicht mindestens das Dreifache der geforderten Miete beträgt. Diese Methode wird häufig von Vermietern und Immobilienagenturen angewendet, um angesichts der angespannten Lage auf dem privaten Mietmarkt schneller eine Vorauswahl aus der Vielzahl der Bewerbungen treffen zu können.
Allerdings stützt sich diese Regel auf keine gesetzliche Bestimmung. Sie hat sich nach und nach als Standardauswahlkriterium durchgesetzt, zum Nachteil einer individuellen Analyse der tatsächlichen Situation der Bewerber.
Zahlungsfähige Personen, die vom Mietmarkt ausgeschlossen sind
Das Hauptproblem dieser Vorgehensweise besteht darin, dass sie dazu führt, dass Personen abgelehnt werden, die eigentlich über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen, um ihre Miete zu bezahlen.
Die vorliegenden Studien zeigen, dass diese Regel nicht der Realität auf dem Mietmarkt entspricht: Ein großer Teil der Bevölkerung gibt zwischen 35 % und 45 % seines Einkommens für Wohnraum aus, manche sogar bis zu 50 %, ohne dabei Zahlungsschwierigkeiten zu haben (1). Tatsächlich läuft die blinde Anwendung eines festen Verhältnisses darauf hinaus, vielen Menschen die Tür zu verschließen, noch bevor ihre Situation in ihrer Gesamtheit geprüft wurde.
Für Unia ist die entscheidende Frage nicht, ob ein Bewerber einen willkürlichen Schwellenwert einhält, sondern ob er tatsächlich in der Lage ist, seinen Mietverpflichtungen dauerhaft nachzukommen.
(1) IWEPS; Observatoire de la santé et du social, Sozialbarometer 2023 – SRLB; Erhebung 2018 des Observatoire des Loyers de la Région de Bruxelles-Capitale
Eine besorgniserregende Entscheidung vor dem Hintergrund der Wohnungskrise
Diese Entscheidung fällt zu einem Zeitpunkt, an dem der belgische Mietmarkt eine tiefe Krise durchläuft. In allen drei Regionen des Landes stagniert das Wohnungsangebot, während die Mieten weiter steigen. Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper, und gleichzeitig werden die Wartelisten für Sozialwohnungen immer länger. Vor diesem Hintergrund trägt jede ungerechtfertigte Ablehnung dazu bei, den Zugang zu Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen, insbesondere für Alleinerziehende, weiter zu erschweren.
Seit mehreren Jahren weist Unia darauf hin, dass die Anwendung der Ein-Drittel-Regel eine Diskriminierung darstellen kann, wenn sie dazu führt, dass eine Mietkandidatin oder ein Mietkandidat ausgeschlossen wird, obwohl die betreffende Person in der Lage gewesen wäre, die Wohnung zu mieten. Wir laden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Fachleute der Immobilienbranche dazu ein, Mietbewerbungen individuell zu beurteilen. Dabei sollte jedes Dossier ganzheitlich geprüft und sämtliche Einkünfte der Mietkandidatin oder des Mietkandidaten berücksichtigt werden, unabhängig von Art oder Herkunft dieser Einkünfte.
Die strukturellen Ursachen angehen
Für Unia ist die Ein-Drittel-Regel lediglich ein Symptom eines tiefer liegenden Problems: des chronischen Mangels an bezahlbarem Wohnraum in Belgien.
Um die Wirksamkeit des Rechts auf Wohnen zu gewährleisten, bekräftigt die Unia ihre Empfehlungen an die Behörden, insbesondere die massive Ausweitung des Angebots an Sozialwohnungen, die Einführung einer wirksamen Regulierung des privaten Mietmarktes und die Entwicklung von Maßnahmen, die den Zugang zu qualitativ hochwertigem Wohnraum zu erschwinglichen Preisen fördern.
Wohnen ist ein Grundrecht
Das Recht auf Wohnen ist ein grundlegendes Menschenrecht, aus dem sich eine ganze Reihe weiterer Rechte und Freiheiten ableitet. Die staatliche Politik muss dessen wirksame Ausübung ermöglichen und darf weder direkt noch indirekt zur Ausgrenzung bestimmter Bevölkerungsgruppen beitragen.
Angesichts der zunehmenden Wohnungsknappheit ist es wichtiger denn je, dafür zu sorgen, dass die Auswahlverfahren für Mietinteressenten fair und verhältnismäßig sind und den Grundsätzen der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung entsprechen.
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