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Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands

Ein Mitarbeiter wird entlassen, weil der Arbeitgeber wegen dessen Krankheit auch weiterhin häufige Fehlzeiten befürchtet. Aufgrund einer vergangenen Krankheit wird eine Versicherung verweigert. Eine Person war nicht gegen Covid geimpft und wurde deswegen nicht eingestellt. Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands kann in vielen Bereichen vorkommen und verschiedene Formen annehmen.

Was bedeutet Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands?

Unter Gesundheitszustand ist sowohl der vorherige Gesundheitszustand oder die Krankengeschichte als auch der aktuelle körperliche und geistige Gesundheitszustand und selbst der künftige oder mehr oder weniger vorhersehbare Gesundheitszustand zu verstehen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob eine gesundheitliche Beeinträchtigung von kurzer oder längerer Dauer ist. 

Es sei darauf hingewiesen, dass chronische oder degenerative Krankheiten und auch gewisse psychische Beeinträchtigungen rechtlich als Behinderung betrachtet werden können. Daraus ergibt sich ein Recht auf angemessene Vorkehrungen.

Beispiele für Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands

  • Einer Frau wird eine Restschuldversicherung verweigert, weil sie vor 15 Jahren eine Nierentransplantation hatte.
  • Ein Arbeitsuchender, der sich als Krankenpfleger bewarb, hatte sich vor Jahren mit Hepatitis angesteckt und wurde als Kandidat abgelehnt.
  • Eine an Krebs erkrankte Person wurde wegen ihres Gesundheitszustands nicht zu einem Fortbildungskurs zugelassen.
  • Ein Arbeitnehmer, der mehrere Male krankheitsbedingt gefehlt hatte, erhielt von seinem Arbeitgeber eine schriftliche Warnung vor weiteren Fehlzeiten, die seine Entlassung zur Folge hätten.

Diskriminierung aufgrund des Gesundheitszustands im Gesetz

Die Antidiskriminierungsgesetzgebungen der föderierten Teilstaaten Teilgebiete des Landes verbieten Diskriminierungen (ob unmittelbare direkte oder mittelbare indirekte Diskriminierung, Belästigung ...) aufgrund dieses Merkmals.

Eine Unterscheidung oder unterschiedliche Behandlung aufgrund dieses Merkmals ist nur dann zulässig, wenn dies aus einem legitimen Grund objektiv gerechtfertigt ist, und sofern die Mittel hierzu geeignet und notwendig sind. Andernfalls handelt es sich um eine Diskriminierung.

Entlassung wegen Krankheit

Leider kommt es immer wieder vor, dass ein Arbeitnehmer wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten entlassen wird. Ist das nicht illegal, weil man laut Gesetz ja nicht aufgrund seines Gesundheitszustands diskriminiert werden darf?

In der Tat ist eine ungleiche Behandlung aufgrund des Gesundheitszustands eine Diskriminierung und verboten, außer in dem Fall:

  • dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass nicht das geschützte Merkmal der Grund seines Handelns war (d. h. dass die Person aus einem anderen Grund als den krankheitsbedingten Fehlzeiten entlassen wurde);
  • dass der Arbeitgeber zwar aufgrund des geschützten Merkmals gehandelt hat, aber einen legitimen Grund für die Entlassung hatte und dies eine geeignete und notwendige Maßnahme war, um dieses Ziel zu erreichen. Hierzu muss er beispielsweise nachweisen, dass die Abwesenheit des Arbeitnehmers die Organisation des Betriebs erheblich gestört oder die reibungslose Organisation oder Fortführung des Dienstes gefährdet hat.

Dabei muss der Arbeitgeber sowohl die angeführten organisatorischen Störungen und nachteiligen Folgen als auch die Tatsache beweisen, dass es nicht möglich war, das Ziel mit anderen Mitteln zu erreichen, die das Recht der des Arbeitnehmers weniger drastisch eingeschränkt hätten, beispielsweise durch den Einsatz von Leiharbeitnehmern, zeitweilige organisatorische Umstellungen usw.

Rechtsprechung und Erfahrungsbeispiele

Behinderung

Diskriminierung, z. B. weil man einen Rollstuhl benutzt.

Körperliche oder genetische Merkmale

Diskriminierung, z.B. wegen Gebissproblem oder Brandwunden.

Geburt

Diskriminierung zum Beispiel, weil Ihr Name mit einem bekannten Kriminellen in Verbindung gebracht wird.

Diskriminierung melden

Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr).