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Diskriminierung aufgrund von Personenstand, Haushaltszusammensetzung oder Familienpflichten

Eine alleinerziehende Person hat Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche. Einem helfenden Angehörigen wird am Arbeitsplatz die Beförderung verweigert. Und es gibt weitere Beispiele. Diskriminierung aufgrund von Personenstand, Haushaltszusammensetzung oder Familienpflichten kommt in allen Gesellschaftsbereichen vor.

Definition

Die 3 genannten Merkmale wurden in die Antidiskriminierungsgesetzgebung aufgenommen:

  • Das Merkmal Personenstand ist in allen Gesetzgebungen enthalten. Es bezeichnet den Familienstand einer Person, d. h. ob sie ledig, verheiratet, gesetzlich oder faktisch zusammenwohnend, verwitwet ist usw.
  • Die Merkmale Haushaltszusammensetzung und Familienpflichten bezeichnen Konzepte, die einander recht nahe sind. In beiden Fällen geht es um Personen,  die in derselben Wohnung leben und sich in Situationen befinden, die mit der Betreuung von Kindern oder vulnerablen Angehörigen zusammenhängen (ganz gleich, ob die Person offiziell als helfender Angehöriger gilt oder nicht). 

Beispiele

  • Einer Familie mit zwei Kindern wird eine Wohnung verweigert, weil „überwiegend ältere Menschen in dem  Appartementhaus leben, die ihre Ruhe brauchen“.
  • Einer Frau, die ihren alten Vater pflegt, der nicht mehr lange zu leben hat, wird eine leitende Stelle verweigert, weil ihr Arbeitgeber der Meinung ist, dass sie angesichts der privaten Belastung nicht auch noch 100 % bei der Arbeit geben kann. 
  • Ein Eigentümer will seine Wohnung nur an Familien vermieten und nicht an zusammenwohnende Freunde.
  • Eine Tanzschule nimmt in den Kursen für lateinische Tänze nur verheiratete Paare an, „damit die Schule nicht zum Dating-Club wird“.

FAQ

Open Close Ist es gerechtfertigt, eine 6-köpfige Familie (2 Erwachsene und 4 Kinder) als Mieter einer Wohnung mit zwei Schlafzimmern abzulehnen?

Open Close Manche Hotels verlangen einen Einzelzimmerzuschlag. Ist das Diskriminierung?

Diskriminierung aufgrund des Personenstands im Gesetz

  • Das Merkmal „Personenstand“ wurde in die Gesetzgebungen aller legislativen Ebenen aufgenommen. 
  • Das Merkmal „Haushaltszusammensetzung“ gilt in der Gesetzgebung der Wallonischen Region.
  • Das Merkmal „Familienpflichten“ ist in der Brüsseler und der föderalen Gesetzgebung geschützt. 
  • In dem flämischen Antidiskriminierungsdekret ist eine ungleiche Behandlung aufgrund der Haushaltszusammensetzung gleichgestellt mit einer Unterscheidung aufgrund des Personenstands. 
  • Derzeit sind die besagten Merkmale nur in den Texten der Deutschsprachigen Gemeinschaft und der Französischen Gemeinschaft nicht aufgeführt. 

Eine ungleiche Behandlung aufgrund dieser Merkmale ist keine Diskriminierung, wenn dies durch ein rechtmäßiges Ziel und angemessene und notwendige Mittel objektiv gerechtfertigt ist. 

Im Beschäftigungsbereich setzen einige Gesetzgebungen eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung voraus, um eine ungleiche Behandlung aufgrund des Merkmals der Familienpflichten zu rechtfertigen. 

Ge­sund­heits­zu­stand

Diskriminierung zum Beispiel, weil jemand längere Zeit krank war.

Soziale Stellung oder Herkunft

Diskriminierung, z. B. wegen Obdachlosigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Klasse oder Gefängnisaufenthalt.

Geburt

Diskriminierung zum Beispiel, weil Ihr Name mit einem bekannten Kriminellen in Verbindung gebracht wird.

Diskriminierung melden

Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr).