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Mandat und Befugnisse

Unia hat in Belgien als Gleichbehandlungsstelle das Mandat, Diskriminierung zu bekämpfen und Gleichbehandlung zu fördern. Unia ist eine Menschenrechtsinstitution und überwacht u.a. auch die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Mandat als Gleichbehandlungsstelle

Das Mandat von Unia als Gleichbehandlungsstelle wurde 2013 in einem Zusammenarbeitsabkommen zwischen der Föderalbehörde, den Regionen und den Gemeinschaften festgelegt. Demzufolge muss Unia allen Parlamenten, die dieses Abkommen unterzeichnet haben, Bericht erstatten. Wir bekämpfen Diskriminierung, Hassreden und Hassverbrechen.

Mandat als Überwachungsstelle für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Belgien

2011 wurde die Unia als unabhängige Stelle von der föderalen Regierung, den Gemeinschaften und den Regionen mit dem Schutz, der Förderung und der Einhaltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und des dazugehörigen Fakultativprotokolls (nur FR oder NL) in Belgien betraut:

  • Wir informieren Menschen mit Behinderungen und alle relevanten Organisationen und Verbände über die Existenz des Übereinkommens, seine Ausgestaltung und die Rechte, die es garantiert.
  • Wir stellen sicher, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen geachtet werden. Wenn Menschen eine Anzeige erstatten, bieten wir unabhängigen Rechtsbeistand und Beratung.
  • Wir prüfen, ob Gesetzgebung, Politik und Praxis in Belgien mit dem Übereinkommen übereinstimmen.

Um unseren Auftrag zu erfüllen, haben wir innerhalb von Unia 2 Organe eingerichtet:

Open Close Bereichsübergreifende Fachstelle Behinderung/CRPD

Open Close Begleitkommission

Mandat als Überwachungsstelle für die Umsetzung der UN-Antirassismuskonvention in Belgien

2000 wurde Unia im Rahmen des Internationalen Übereinkommens von New York zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1965) als zuständige Stelle für die Bearbeitung von Meldungen rassistischer Vorfälle bezeichnet.

Um unseren Auftrag zu erfüllen, haben wir innerhalb von Unia 2 Organe eingerichtet:

Open Close Bereichsübergreifende Fachstelle Rassismus/CERD

Open Close Begleitkommission

Befugnisse von Unia

Unia ist auf föderaler und auch teilstaatlicher Ebene zuständig. 

In Flandern hat sich die Situation 2023 geändert.

Hier sind wir aber weiterhin für folgende Fälle zuständig:

  • Diskriminierung:
    • im Bereich Beschäftigung
    • in Geschäften, Gaststätten und sonstigen Gewerben (z. B. Fitnessstudios)
    • durch Versicherungsgesellschaften und Banken 
    • durch Justiz, Haftanstalten und Polizei (einschließlich der Diskriminierungsfälle durch föderale und nichtflämische Staatsbedienstete) 
    • durch Instanzen der Landesverteidigung
    • durch öffentliche Personenverkehrsunternehmen (außer De Lijn): SNCB/NMBS, TEC und STIB/MIVB, Fluggesellschaften …
  • Negationismus (Leugnung des Holocaust und von Völkermorden, die durch ein internationales Gericht anerkannt wurden) 
  • Hassreden (z. B. auf Facebook, Twitter …)
  • Hassverbrechen (Straftaten mit Hassmotiv)

Nicht mehr befugt sind wir für Diskriminierung im Unterrichtswesen, auf dem Mietwohnungsmarkt und in anderen flämischen Angelegenheiten. Für Meldungen in diesen Bereichen müssen Sie sich jetzt an das VMRI wenden. Achtung: In den anderen Regionen und Gemeinschaften ist Unia nach wie vor für sämtliche Bereiche zuständig.