Ga verder naar de inhoud

Internationale Kooperationen

Unia ist eine international auf mehreren Entscheidungsebenen anerkannte Institution für Menschenrechte und gegen Diskriminierung. Sie ist Mitglied mehrerer europäischer Netzwerke zum Schutz der Menschenrechte und in mehreren europäischen Instanzen aktiv beteiligt.

Nationale Menschenrechtsinstitution mit B-Status

Die von den Vereinten Nationen unterstützte Globale Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) hat Unia als Nationale Menschenrechtsinstitution mit B-Status anerkannt.

Diese Anerkennung verdankt Unia ihrer Unabhängigkeit und ihrem Engagement für die Menschenrechte, unter anderem für das Recht auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung.

Mitglied der europäischen Netzwerke zum Schutz der Menschenrechte

Unia ist aktives Mitglied dreier europäischer Netzwerke für Menschenrechte und Antidiskriminierung:

  • ENNHRI: Europäisches Netzwerk der nationalen Menschenrechtsinstitutionen.
  • Equinet: Europäisches Netzwerk der Gleichbehandlungsstellen (unser Direktor Patrick Charlier ist seit Oktober 2023 Präsident von Equinet) 
  • AFCNDH: Französischsprachiger Verband der nationalen Ausschüsse für Menschenrechte.

Mitwirkende Institution in europäischen Instanzen

  • ECRI: Unsere Direktorin Els Keytsman ist seit Dezember 2023 Mitglied des Büros der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI).
  • FRA: Seit 2021 ist unsere Direktorin Els Keytsman zudem stellvertretendes Mitglied des Verwaltungsrats der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte.

UN-Behindertenrechtskonvention

Unia wurde 2011 als unabhängiger Mechanismus bezeichnet, der damit beauftragt ist, die 2006 von den Vereinten Nationen angenommene Behindertenrechtskonvention umzusetzen, zu schützen und über ihre Anwendung zu wachen. 

Diese Konvention soll allen Menschen mit Behinderung zur gleichberechtigten Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben verhelfen. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist inzwischen Teil des belgischen Rechts, genau wie andere völkerrechtliche Verträge, die Verfassung und die sonstige Gesetzgebung.