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Was ist eine außergerichtliche Lösung bei Diskriminierung?

Eine außergerichtliche Lösung ist eine Einigung zwischen Parteien zur Lösung eines Problems, ohne dass ein Gericht eingeschaltet wird. In Diskriminierungsfällen verfolgt Unia meist diesen Ansatz. 

Warum sollte man in Diskriminierungsfällen auf eine außergerichtliche Lösung setzen?

Bei außergerichtlichen Lösungen werden konkrete, konstruktive und auch kreative Vereinbarungen getroffen, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werden. Sowohl das Opfer als auch die Gesellschaft können davon profitieren:

  • Schnellere Ergebnisse und geringere Kosten: Gerichtsverfahren sind zeitaufwendig und teuer.
  • Nachhaltige Lösungen: Die Vereinbarungen werden eher eingehalten, weil man sich gemeinsam darauf geeinigt hat. 
  • Strukturelle Wirkung: Eine außergerichtliche Lösung kann gesellschaftlich breitere Wellen schlagen und weitere Diskriminierungen verhindern. 

Wie läuft eine Verhandlungslösung ab?

In einem Diskriminierungsfall verläuft eine außergerichtliche Lösung in mehreren Schritten:

  • Meldung: Das Opfer erstattet eine Meldung unter 0800 12 800 oder anhand des Online-Meldeformulars.
  • Zusammenstellung der Akte: Wir sammeln alle Informationen, die das Opfer oder auch andere Beteiligte beschaffen können. Zum Beispiel die Gewerkschaft, Zeugen usw. 
  • Analyse: Wir prüfen, ob wir zuständig sind und ob die Akte die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verhandlungsverfahrens erfüllt.
  • Einigung auf eine Strategie: Gemeinsam mit dem Opfer besprechen wir die verschiedenen Verhandlungsoptionen. 
  • Verhandlung: Wir kommen mit den beteiligten Parteien zusammen, um eine Lösung auszuhandeln. 

Was ist das Ergebnis einer außergerichtlichen Lösung?

Eine außergerichtliche Lösung kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen: 

  • Entschädigung zugunsten des Opfers: z. B. Anerkennung der Tat und eventuell Schadenersatz;
  • strukturelle Vereinbarungen: z. B. ein Diversitätsplan, ein neues Verfahren oder eine Informationskampagne;
  • Geheimhaltung des Inhalts und der Vereinbarungen.

Das Ergebnis kann in einem Vergleich (Vertrag) oder in einer anderen Form, z. B. einem formellen Brief, festgehalten werden. 

Beispiel für eine außergerichtliche Lösung: Einem Opfer wird eine Entschuldigung (Entschädigung) angeboten. Darüber hinaus wird eine Sensibilisierungskampagne aufgestellt (strukturelle Maßnahme). Die Kollegen des Opfers absolvieren eine Schulung, um Diskriminierung in Zukunft zu vermeiden. 

Wann ist eine außergerichtliche Lösung erfolgversprechend?

  • Die Parteien müssen zu einer Einigung bereit sein. 
  • Die Akte muss möglichst vollständig sein und ausreichend Elemente enthalten, die eine Diskriminierung vermuten lassen.  
  • Es müssen nachhaltige und strukturelle Änderungen möglich sein. 

Wenn von Seiten einer Partei keine Bereitschaft zur Einigung oder offenen Aussprache zu erkennen ist, wird eine außergerichtliche Lösung nicht gelingen. Dann können rechtliche Schritte unvermeidbar werden. Beachten Sie bitte Folgendes: Unia geht nur in 1 % der Fälle von Diskriminierung oder Hassrede vor Gericht.

Was kann Unia bei einer außergerichtlichen Lösung für Sie tun?

Unia unterstützt Sie in jeder Phase des Verhandlungsprozesses:

  • Beratung und Betreuung: Wir sind für Sie da, von der Analyse des Falls bis zur Nachverfolgung der Vereinbarungen. 
  • Sachverstand: Sie können auf unseren rechtlichen und praktischen Beistand bei den Verhandlungen zählen.