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Diskriminierungen und Intersektionalität

Manche Personen werden häufiger diskriminiert als andere, weil sie mehreren Identitätsgruppen angehören. Dies bezeichnet man als Mehrfachdiskriminierung. Hierzu gehört auch die intersektionale Diskriminierung. Betroffen sind Personen, die sich in einer Schnittstelle von mehrerer Vulnerabilitäten befinden und hierdurch mit ganz speziellen, komplexen Erfahrungen konfrontiert sind. So beispielsweise eine ältere Frau, die einer ethnischen Gruppe angehört und zudem eine Beeinträchtigung hat.

Im Kampf gegen Ungleichbehandlung geht es beim intersektionalen Ansatz darum, strukturelle und systemische Unterdrückung bestimmter Personengruppen in der Bevölkerung aufzudecken. Und ihre Rechte besser zu schützen. 

Was bedeutet Intersektionalität?

Intersektionalität ist ein Begriff, der Situationen von Mehrfachdiskriminierung bezeichnet, die von bestimmten Personengruppen erlebt werden und die miteinander in Wechselwirkung stehen.

Ungleichbehandlungen zeigen sich dort, wo gewisse persönliche Merkmale zusammentreffen und die Person in das Räderwerk mehrerer Macht- oder Wertesysteme gerät, wie Kolonialismus, Patriarchat oder Rassismus.

Die  Antidiskriminierungsgesetze halten eine Reihe geschützter persönlicher Merkmale fest, wie Geschlecht, sexuelle Orientierung, Hautfarbe, Herkunft, Glaube, Weltanschauung usw. Diese geschützten Merkmale dürfen nicht zu einer Benachteiligung führen. (Mehr zu den geschützten Merkmalen)

Der intersektionale Ansatz reduziert die Betroffenen nicht auf die Summe ihrer persönlichen Merkmale, sondern erkennt dahinter das Zusammenspiel diskriminierender Mechanismen und Strukturen, das es zu analysieren gilt.

Mehrfachdiskriminierung: Fallbeispiele

Von Mehrfachdiskriminierung ist die Rede, wenn eine Person aufgrund mehrerer geschützter Merkmale diskriminiert wird. Dies kann verschiedene Formen annehmen: sukzessiv, kumulativ oder intersektional. 

Open Close Sukzessive Mehrfachdiskriminierung

Open Close Kumulative Mehrfachdiskriminierung

Open Close Intersektionale Mehrfachdiskriminierung

Intersektionalität als juristisches und politisches Hilfsmittel

Bei der Bearbeitung von Diskriminierungsfällen bietet die Intersektionalität eine Perspektive, um spezifische Erfahrungen von Personen aufzudecken, bei denen mehrere Vulnerabilitäten zusammentreffen. So kommen sie überhaupt erst ans Licht und lassen sich juristisch prüfen. 

In einem weiteren Kontext betrachtet, bietet der intersektionale Ansatz die Möglichkeit, den Fokus weg von der individuellen Person auf das Macht- oder Wertesystem zu lenken und dessen Funktionsweise und Wirkung auf bestimmte Personengruppen zu untersuchen. 

Unia sieht in der Intersektionalität ein politisches Hilfsmittel, das dazu dienen kann:

  • die Personengruppen zu identifizieren, die am stärksten von strukturellem Rassismus und Diskriminierung betroffen sind; 
  • Ansätze zu entwickeln, um diejenigen Gruppen zu erreichen, die am dringendsten Unterstützung brauchen; 
  • die eigene strukturelle Arbeit weiterzuentwickeln, indem man über das Individuum hinausschaut und echte Inklusion schafft.

Mehrfachdiskriminierung im Gesetz

Die belgische Antidiskriminierungsgesetzgebung besteht aus mehreren Gesetzen, Dekreten und Ordonnanzen, die entweder föderal oder in den einzelnen föderierten Teilgebieten anwendbar sind. 

  • Die föderalen Antidiskriminierungsgesetze

Es gibt drei föderale Gesetze, aus denen sich die Antidiskriminierungsgesetzgebung zusammensetzt: das Antirassismusgesetz, das Antidiskriminierungsgesetz und das Gendergesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen

Im Juni 2023 hat das föderale Parlament einen Gesetzentwurf zur Abänderung der Antidiskriminierungsgesetzgebung angenommen, der unter anderem das Konzept der kumulativen und intersektionalen Mehrfachdiskriminierung einführt.

Regionale und gemeinschaftliche Gesetzgebungen

Open Close Region Brüssel-Hauptstadt:

Open Close Wallonische Region:

Open Close Föderation Wallonie-Brüssel:

Open Close Deutschsprachige Gemeinschaft:

Intersektionale Diskriminierung und Geschlecht

Der intersektionale Ansatz ist inhärent mit der Frage des Geschlechts oder Genders verbunden. 

Die Theorie der Intersektionalität hat ihre Quellen in den bahnbrechenden Arbeiten schwarzer Feministinnen aus den USA und Großbritannien (Patricia Hill Collins, A-M Hancock, Angela Davis …). Sie stellten die angeblich universalisierte Kategorie „Frau“ infrage und haben damit die verschiedenen Formen von Ausgrenzung und sozialer Ungleichbehandlung vor Augen geführt, wie schwarze Frauen sie erleben.

Die Juristin Kimberlé Crenshaw hat diesen Begriff als Rechtskonzept eingeführt. Bei der rechtlichen Prüfung von Diskriminierungsfällen erleichtert der intersektionale Ansatz die ansonsten schwierige Identifizierung komplexer Zusammenhänge zwischen prägnanten Unterdrückungsformen in unserer Gesellschaft, zum Beispiel aufgrund von Geschlecht, angeblicher Rasse oder Gesellschaftsschicht

Beispiele für die intersektionale Diskriminierung von Frauen:

  • STIB/MIVB wegen Diskriminierung bei der Einstellung einer Frau mit Kopftuch verurteilt | Unia (nur auf NL oder FR verfügbar)
  • Frau und dazu beeinträchtigt? Erhöhtes Risiko, Opfer von Diskriminierung und Gewalt zu werden | Unia (nur auf NL oder FR verfügbar)
  • Arbeitsgerichtshof Antwerpen, Abteilung Antwerpen, 4. Januar 2024 | Unia (nur auf NL oder FR verfügbar)
  • Rassistische Merkmale
  • Glaube oder Weltanschauung
  • Sexuelle Orientierung
  • Behinderung
  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • Körperliche oder genetische Merkmale
  • Vermögen
  • Politische Überzeugung
  • Gewerkschaftliche Überzeugung
  • Soziale Stellung oder Herkunft
  • Geburt
  • Personenstand
  • Geschlecht