Können Tonaufnahmen zum Nachweis von Diskriminierung verwendet werden?
Ja, Tonaufnahmen können helfen, einen Diskriminierungsverdacht zu beweisen. Das ist wichtig, denn nach dem Antidiskriminierungsgesetz ist es Aufgabe des Opfers, Tatsachen nachzuweisen, die eine Diskriminierung aufgrund eines geschützten Merkmals vermuten lassen. Wir beantworten die Schlüsselfragen.
Kann ein Telefongespräch ohne das Wissen des Gesprächspartners aufgezeichnet werden?
Sie können ein Telefongespräch aufzeichnen, ohne die andere Person davon in Kenntnis zu setzen. Voraussetzung: Sie nehmen selbst an dem Gespräch teil.
Artikel 314bis des Strafgesetzbuchs verbietet nur das Abhören von Gesprächen durch Dritte.
Was sind die Voraussetzungen für eine rechtsgültige Tonaufnahme?
Für Tonaufnahmen gelten in der Rechtsprechung und Praxis in der Regel die folgenden Bedingungen:
- Der Zweck der Aufnahme muss rechtmäßig sein: die Aufnahme darf nur dazu dienen, eine Diskriminierung festzustellen.
- Die Aufnahme muss sich auf ein Gespräch beziehen, an dem Sie selbst teilnehmen.
- Die Aufzeichnung darf die Privatsphäre des anderen Gesprächspartners nicht unverhältnismäßig verletzen.
Berufliche Gespräche fallen in der Regel nicht unter die Privatsphäre. So wurde beispielsweise entschieden, dass ein Telefongespräch zwischen einem potenziellen Mieter und einem Vermieter über eine Wohnung rein beruflicher Natur ist: das Gespräch beschränkt sich auf Informationen über die Immobilie und eine mögliche Besichtigung.
Gab es bereits Gerichtsfälle, in denen Tonaufnahmen als Beweis für eine Diskriminierung herangezogen wurden?
In den folgenden Gerichtsfällen wurden Tonaufnahmen (und ihre transkribierte Version) als Beweis für Diskriminierung akzeptiert:
- Arbeitsgericht Lüttich, Abteilung Verviers, 1. September 2021. (nur FR)
- Berufungsgericht Brüssel (französischsprachig), 28. September 2020. (nur FR)
- Arbeitsgericht Wallonisch-Brabant, Abteilung Nivelles, 12. März 2020 (nur FR)
- Arbeitsgericht Lüttich, Abteilung Lüttich, 20. März 2017
- Tribunal de première instance de Bruxelles (französischsprachig), 16. Juli 2014 (nur FR)
- Arbeitsgericht Gent, Abteilung Brügge, 10. Dezember 2013 (nur FR)
- Arbeitsgericht Lüttich, Abteilung Namur, 8. März 2011
Können Bilder auch als Beweismittel dienen?
Ja, es gibt bereits eine Rechtsprechung, in der Bilder als Beweismittel akzeptiert wurden. In einem Strafverfahren, in dem es um beleidigende Bemerkungen in einer Buchhandlung ging, wurden Handyaufnahmen des Opfers und seines Partners vom Richter als Beweismittel zugelassen (Strafgericht Löwen, 25. Oktober 2021).
Was passiert, wenn die Aufnahme unrechtmäßig erfolgt ist?
Selbst wenn die Beweise angeblich illegal erlangt wurden, können sie in bestimmten Fällen akzeptiert werden. Nach der Rechtsprechung des Kassationsgerichts (14. Oktober 2003 und 14. Juni 2021) können solche Aufzeichnungen verwendet werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
- Die Aufzeichnung wurde nicht mit der Absicht erstellt, jemandem zu schaden oder einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen, sondern dient lediglich dazu, einen Verdacht auf Diskriminierung zu belegen.
- Die Unregelmäßigkeit beeinträchtigt nicht die Zuverlässigkeit des Beweises (die Aufnahme muss echt sein).
- Die Verwendung des Beweismittels verstößt nicht gegen das Recht auf ein faires Verfahren.
Diese Bewertung erfolgt sowohl in Zivil- als auch in Strafverfahren immer konkret und unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Falls.
Wie steht es mit dem Privatleben?
Die Stimme einer Person ist ein personenbezogenes Datum. Die Weitergabe von Tonaufnahmen ohne rechtliche Grundlage kann eine Verletzung der Gesetze zum Schutz der Privatsphäre darstellen. Seien Sie daher wachsam:
- Verwenden Sie die Aufnahmen nur für den unbedingt notwendigen Zweck, d. h. um einen Diskriminierungsverdacht zu beweisen.
- Verteilen Sie sie nicht unnötig und geben Sie sie nicht ohne rechtliche Beratung an Dritte weiter.