Diskriminierung aufgrund des Geschlechts
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts liegt vor, wenn eine Person gegenüber einer anderen Person benachteiligt wird, aufgrund ihres Geschlechts.
Für die Bekämpfung von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern zuständig, das hierzu als Gleichbehandlungsstelle bezeichnet wurde.
Definition des Merkmals Geschlecht
Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bezeichnet eine ungleiche Behandlung aufgrund:
- des Geschlechts
- einer Schwangerschaft
- einer künstlichen Befruchtung
- einer Entbindung
- einer Stillzeit
- einer Mutterschaft
- familiärer Pflichten
- der Geschlechtsidentität
- des Geschlechtsausdrucks
- sexueller Merkmale
- einer medizinischen oder sozialen Geschlechtsumwandlung
All diese Merkmale sind dem Merkmal „Geschlecht“ gleichgestellt.
Beispiele
- Die Weigerung, eine Person einzustellen, weil sie sich in einer medizinischen Übergangsphase befindet, ist eine unmittelbare Diskriminierung.
- Eine mittelbare Diskriminierung kann vorliegen, wenn bei der Zulassung von Bewerbern zum Aufnahmeverfahren für die Polizeischule eine körperliche Mindestgröße von 1,70 m gefordert wird oder wenn Vollzeitbeschäftigten ein Bonus gewährt wird, der auf Kosten von Teilzeitbeschäftigten geht.
- Wenn eine Arbeitnehmerin an ihrem Arbeitsplatz mit zweideutigen Bemerkungen und Gesten konfrontiert wird oder unerwünschte pornografische Bilder erhält, spricht man von sexueller Belästigung.
FAQ in Bezug auf das Merkmal
Open Ist Unia für Genderfragen zuständig?
Nein. Geschlechtsidentität (Gender) und Geschlechtsausdruck sind nicht mit der sexuellen Orientierung zu verwechseln, für die Unia zuständig ist.
Auf föderaler Ebene ist das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und gleichgestellter Merkmale in dem Gesetz vom 10. Mai 2007 zur Bekämpfung bestimmter Formen der Diskriminierung zwischen Frauen und Männern geregelt.
Im Fall von Diskriminierungen aufgrund mehrerer geschützter Merkmale (Mehrfachdiskriminierung oder Intersektionalität) arbeitet Unia mit dem Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern zusammen
Möchten Sie eine Diskriminierung melden, die mit einer Ungleichheit zwischen Frauen und Männern zusammenhängt?
Haben Sie sexistische Äußerungen gehört oder gelesen? Ihnen wurde gekündigt, weil Sie schwanger sind? Sie haben eine Stellenanzeige gesehen, die ausschließlich männlichen oder weiblichen Bewerbern vorbehalten war? Wurden Sie anders behandelt, weil Sie ein Transgender sind?
Wenn Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder Ihres Geschlechts anders behandelt wurden, können Sie sich in Belgien an das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern wenden.
Weitere Informationen über das Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern
Das im Dezember 2002 gegründete Institut für die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine föderale öffentliche Einrichtung, deren Aufgabe es ist, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu gewährleisten und zu fördern und jede Form von Diskriminierung oder Ungleichheit aufgrund eines geschützten Kriteriums wie z. B. dem Geschlecht zu bekämpfen, und zwar durch die Entwicklung und Umsetzung eines geeigneten gesetzlichen Rahmens, geeigneter Strukturen, Strategien, Instrumente und Aktionen. Ziel des Instituts ist es, die Gleichstellung der Geschlechter in der Gesellschaft zu verankern, damit sie in der Mentalität und in der Praxis selbstverständlich wird.
Das Institut ist in verschiedene Teams unterteilt, die jeweils in unterschiedlichen Handlungsfeldern arbeiten, wie z. B. Gender Mainstreaming, Beschäftigung, Gewalt, Forschung etc. Das Team für individuelle Rechtsberatung bearbeitet Informationsanfragen und Beschwerden von Diskriminierungsopfern.
Mehr über Diskriminierung
Entdecken Sie alle geschützten KriterienSexuelle Orientierung
Diskriminierung, z. B. weil jemand homosexuell ist. Geschlechtsbezogene geschützte Merkmale fallen nicht hierunter.
Soziale Stellung oder Herkunft
Diskriminierung, z. B. wegen Obdachlosigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Klasse oder Gefängnisaufenthalt.
Diskriminierung melden
Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr).