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Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Ihre sexuelle Orientierung hängt damit zusammen, zu wem Sie sich sexuell oder romantisch hingezogen fühlen. Sexuelle Orientierung darf in keinem Fall ein Grund für Diskriminierung, Hassrede oder ein Hassverbrechen sein. Leider sind Menschen, die beispielsweise schwul oder lesbisch sind, immer noch Homophobie, Mobbing, verbaler Gewalt, Online-Hassreden, Aggressionen usw. ausgesetzt.

Was bedeutet Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung?

Bei Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung wird eine Person ohne rechtmäßigen Grund anders behandelt, nur weil sie beispielsweise lesbisch, schwul, bisexuell oder heterosexuell ist. Wir weisen darauf hin, dass sexuelle Orientierung ein geschütztes Merkmal ist und dass Sie somit gesetzlich vor dieser Form von Diskriminierung geschützt sind.

Wichtiger Hinweis

  • Das Gesetz enthält keine Definition von sexueller Orientierung. Folglich müssen die Richter diesen Begriff auslegen. 
  • Hierunter sind nicht nur Heterosexualität, Bisexualität und Homosexualität zu verstehen, sondern auch jede sonstige Form von Sexualität, die als sexuelle Orientierung zu betrachten ist.
  • Der Begriff ist also unabhängig von den geschützten Merkmalen im Gendergesetz zu betrachten, wie Geschlechtsidentität (Gender), Genderausdruck, Geschlechtsmerkmale und medizinische oder soziale Geschlechtsumwandlung. Für diese Merkmale ist, genau wie für Sexismus und Racheporno, das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern zuständig. 
  • Geschützt sind Sie auch dann, wenn Sie das Opfer einer Diskriminierung, einer Hassrede oder eines Hassverbrechens sind, weil der Täter vermutet, dass Sie beispielsweise lesbisch oder schwul sind, selbst wenn es überhaupt nicht stimmt. Oder weil Sie mit einer Person assoziiert werden, die lesbisch oder schwul ist. Zum Beispiel deshalb, weil Sie mit einer Freundin ausgehen, die lesbisch ist, oder mit einem Freund, der schwul ist, oder weil Sie bei der Pride oder in einer LGBTQI+-Vereinigung mitmachen.
  • Seit 2023 sind Konversionspraktiken in Belgien strafbar. Dabei handelt es sich um Praktiken, die eine Person dazu bringen sollen, ihre sexuelle Orientierung, ihre Geschlechtsidentität oder ihren Genderausdruck zu unterdrücken oder zu ändern.

Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung: Beispiele

  • Eine Frau wird entlassen, nachdem sie am Arbeitsplatz gesagt hat, dass sie lesbisch ist.
  • Ein Eigentümer will seine Wohnung nur an „klassische Familien“ vermieten.
  • Zwei Männer werden zusammengeschlagen, weil sie Hand in Hand durch die Straße gehen.
  • Ein Übersetzer weigert sich, ein Dokument für einen Mann zu übersetzen, der einen ausländischen Mann heiraten will.
  • Eine Regenbogenflagge, die zum Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOT) aushängt, wird verbrannt. Der Vorfall wird gefilmt und in den Social Media gepostet.

Häufig gestellte Fragen über Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung

Open Close Ich wurde auf der Straße wegen meiner sexuellen Orientierung beschimpft. Was kann ich tun?

Open Close Ich habe jemanden auf einer Dating-Website kennengelernt, der mir jetzt beleidigende Nachrichten über WhatsApp schickt. Was kann ich tun?

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Open Close Meine Familie akzeptiert meine sexuelle Orientierung nicht. Was kann ich tun?

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Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung im Gesetz

Das Antidiskriminierungsgesetz (2007) verbietet Diskriminierung (hierzu zählen auch Belästigung und Anweisung zur Diskriminierung), weil eine Person beispielsweise heterosexuell, lesbisch oder schwul ist. Auch die Dekrete und Ordonnanzen, die in den Regionen und Gemeinschaften gelten, beinhalten dieses Diskriminierungsverbot. 

Die Gesetzgebung enthält überdies Bestimmungen zur Bestrafung von:

  • öffentlicher Aufstachelung (Anstiftung) zu Diskriminierung, Segregation, Hass oder Gewalt aufgrund sexueller Orientierung. 
  • Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung durch Beamte.
  • Verbrechen (zum Beispiel Stalking, Körperverletzung …), bei denen der Täter aus Hass, Verachtung oder Feindseligkeit wegen der sexuellen Orientierung des Opfers gehandelt hat. Ein solches Hassverbrechen kann härter bestraft werden. 
  • Konversionspraktiken. Hierbei handelt es sich um Praktiken, die darauf abzielen, dass eine Person beispielsweise ihre sexuelle Orientierung ändert oder unterdrückt.

Gut zu wissen: Rein verbale Beleidigungen gegenüber einfachen Bürgerinnen und Bürgern sind laut Strafgesetzbuch nicht strafbar. Strafbare schriftliche Äußerungen (zum Beispiel in den Social Media) aufgrund sexueller Orientierung werden in der Praxis ebenfalls nicht verfolgt. Dies gilt für alle nichtrassistischen Pressedelikte. Mit solchen Delikten kann nur der Assisenhof befasst werden, was in der Praxis aber nicht geschieht.

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