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Diskriminierungen aufgrund des Alters (Ageismus)

Jeder ist irgendwann einmal jung oder alt. Vor dem Gesetz haben alle Menschen die gleichen Rechte. In der Praxis werden sie jedoch oft aufgrund ihres Alters ungleich behandelt. 

Was ist Altersdiskriminierung?

Diskriminierungen wegen des Alters bedeutet, dass man in einer Situation, in der dies von Gesetz wegen nicht erlaubt ist, anders behandelt wird, weil man (zu) alt oder (zu) jung ist.

Die Frage des Alters spielt in unserer Gesellschaft eine wichtige Rolle:

  • Mit einem gewissen Lebensalter erhält oder verliert man bestimmte Rechte. Ab 16 besteht zum Beispiel Wahlpflicht für die Europawahlen. Anderes Beispiel: ab 65 kann man günstiger mit dem Zug fahren.
  • Auch kann man sich mit Vorurteilen und Stereotypen konfrontiert sehen, weil man alt (älter) oder jung (jünger) ist. In manchen Fällen  handelt es sich um Diskriminierung

Altersdiskriminierung: Beispiele

  • Ein Arbeitgeber bittet eine Arbeitsagentur, für eine Stelle nur Bewerber auszuwählen, die jünger als 30 sind.
  • Eine Bank verweigert Kunden, die über 70 sind, eine Kreditkarte.
  • Einer Angestellten wird mitgeteilt, dass sie nicht für eine Schulung in Frage kommt, weil sie „zu nahe am Rentenalter“ ist.
  • Ein Unternehmen sucht einen Experten für soziale Medien und erwähnt in der Stellenausschreibung „Bewerber zwischen 25 und 35 Jahren“. 
  • Ein Vermieter möchte nicht an junge Leute vermieten (weil er befürchtet, dass sie Partys veranstalten) oder an ältere Menschen (weil sie angeblich nicht in der Lage sind, sich um den Garten zu kümmern). 

Oft gestellte Fragen zur Altersdiskriminierung

Open Close Darf eine Stellenausschreibung eine Altersgrenze enthalten?

Open Close Ich bin 30 Jahre alt und habe mich auf eine Stelle beworben, in der „Programm für junge Arbeitssuchende“ stand. Man sagte mir, ich käme dafür nicht in Frage. Geht das so einfach?

Open Close Darf ein Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer entlassen?

Open Close Dürfen Versicherungen für ältere Menschen teurer sein?

Open Close Darf ein Museum von älteren Personen einen anderen Eintrittspreis verlangen?

Altersdiskriminierung in Gesetzestexten

  • Das Gesetz zur Bekämpfung bestimmter Formen von Diskriminierung vom 10. Mai 2007 (Antidiskriminierungsgesetz - nur FR oder NL). verbietet Diskriminierung aufgrund des Alters: indirekte und direkte Diskriminierung, Belästigung, Anweisung zur Diskriminierung sowie kumulative und intersektionale Diskriminierung.
  • Das Antidiskriminierungsgesetz gilt nur für föderale Zuständigkeitsbereiche wie Beschäftigung, Teilnahme an wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder politischen Aktivitäten und die Bereitstellung bestimmter Güter und Dienstleistungen. Diskriminierung in regionalen Zuständigkeitsbereichen wie Wohnen und Bildung wird in Dekreten und Verordnungen der Gemeinschaften und Regionen geregelt.
  • Das Verbot der Altersdiskriminierung im Bereich der Beschäftigung ist eine Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie 2000/78/EG (nur FR oder NL) vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf. Das Alter ist eines der wichtigen Kriterien, bei denen eine Diskriminierung verboten ist, aber zur Rechtfertigung der Unterscheidung unterliegt das Alter einer besonderen Regelung. Dies ermöglicht es den Mitgliedstaaten, arbeitsmarktpolitische oder andere sozialpolitische Maßnahmen zu entwickeln, bei denen das Alter eine direkte Rolle spielt. 
  • Das Antidiskriminierungsgesetz steht für eine zivilrechtliche Herangehensweise an die Diskriminierung. Das heißt, dass das Opfer das Gericht einschalten kann, um die Diskriminierung zu stoppen (Unterlassungsklage) und u. a. (einen pauschalen) Schadensersatz fordern kann. 
  • Altersdiskriminierung ist nur in sehr außergewöhnlichen Fällen strafbar: vorsätzliche Diskriminierung durch einen Beamten; Aufstachelung zu Diskriminierung, Ausgrenzung, auf dem Alter basierender Hass oder Gewalt. Straftaten, die aus einem Hassmotiv heraus begangen werden und bei denen Altersdiskriminierung eine Rolle spielt, können härter bestraft werden.

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Ras­sis­ti­sche Merkmale

Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit, angeblicher "Rasse", Herkunft, und nationaler oder ethnischer Abstammung.

Glaube oder Welt­an­schau­ung

Diskriminierung, z. B. weil man Sikh oder Muslim ist.

Behinderung

Diskriminierung, z. B. weil man einen Rollstuhl benutzt.

Diskriminierung melden

Fühlen Sie sich diskriminiert oder sind Sie Zeuge von Diskriminierung? Melden Sie Diskriminierungen bitte online oder telefonisch unter 0800 12 800 (werktags von 9.30 bis 13.00 Uhr).