Unia stellt seinen Jahresbericht vor
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Der Jahresbericht von Unia für das Jahr 2025 ist eindeutig: Immer mehr Menschen wenden sich an unsere Dienste, um mit Fällen von Diskriminierung, Hassrede und Hassverbrechen umzugehen.
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Zahlen für 2025
Im Jahr 2025 hat Unia Folgendes verzeichnet:
- 8 054 Meldungen, also mehr als 20 pro Tag, die zur Eröffnung von 2 066 Fällen geführt haben; das entspricht einem Anstieg von etwa 13 % gegenüber dem Jahr 2024 und dem höchsten Stand seit der Gesundheitskrise von Covid19 (2020-2021).
- 3 479 konkrete Anträge auf Unterstützung wurden an unsere Dienste gerichtet, ein starker Anstieg um fast 500 Anträge. Mehr Situationen erfordern also eine vertiefte Begleitung und nicht mehr nur eine „einfache“ Informationsanfrage oder zum Beispiel eine rechtliche Stellungnahme.
In den meisten Fällen ermöglicht eine Verhandlung schnelle und dauerhafte Lösungen, etwa die Anerkennung von Situationen diskriminierender Belästigung in Unternehmen, die Wiederherstellung der Gleichbehandlung im schulischen Kontext oder einen garantierten Zugang für Personen mit Behinderung.
Wenn es sich als notwendig erweist, ergänzt eine Klage dieses Vorgehen mit nachgewiesener Wirksamkeit: 70,6 % Anerkennung von Diskriminierungen, wenn das Opfer von Unia begleitet wird, gegenüber 36,6 %, wenn es allein handelt (Studie der UCLouvain mit Unterstützung des FNRS: 11 Jahre Antidiskriminierungsrechtsprechung (2025 - nur auf FR).
Unia war 2025 in 22 Gerichtsverfahren eingebunden, das entspricht 1 % der eröffneten Fälle. Diese Verfahren sind am Ende des Jahresberichts zusammengestellt.
Schließlich hat Unia 2025 31 Stellungnahmen und Empfehlungen verfasst und veröffentlicht und 9690 Personen geschult; hinzu kommen 7537 Personen, die über eDiv, die E-Learning-Plattform, geschult wurden.
Neue Zuständigkeiten, die sich verstärken
Digitale Ungleichheiten
Die Digitalisierung von Dienstleistungen, ob in Verwaltungen, im Verkehr, beim Zugang zu Informationen oder bei Bankdienstleistungen, verändert tiefgreifend die Art und Weise, wie Rechte ausgeübt werden. Doch diese Veränderung ist nicht neutral: Sie lässt diejenigen außen vor, die keinen Zugang zu digitalen Werkzeugen haben oder Schwierigkeiten haben, sie zu nutzen.
Auf rechtlicher Ebene hat Unia zu einer wichtigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs beigetragen (Ordonanz Brüssel Digital: Urteil des Gerichtshofs - nur auf FR), die in Erinnerung gerufen hat, dass die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen einen Teil der Bevölkerung nicht ausschließen darf und zwingend mit wirksamen Garantien einhergehen muss. Vor Ort haben wir gehandelt, um konkrete Situationen der Ungleichbehandlung zu korrigieren, wie im Fall der SNCB, wo die Angleichung der Tarife zwischen Online- und Offline-Käufen dazu beigetragen hat, eine Form der Fairness zwischen den Nutzenden wiederherzustellen.
Künstliche Intelligenz
Im Jahr 2025 hat Unia sein Engagement auch in einem stark wachsenden Bereich verstärkt: der künstlichen Intelligenz. Über das europäische Projekt TSI (KI-Projekt: Nichtdiskriminierung bei der Nutzung von KI -nur auf FR), das mit mehreren Partnern in Europa durchgeführt wird, soll Behörden geholfen werden, Diskriminierungen im Zusammenhang mit Algorithmen vorherzusehen und ihnen vorzubeugen. So wurden zwei auf KI und Nichtdiskriminierung ausgerichtete Schulungszyklen organisiert, an denen mehr als 100 Fachkräfte aus Verwaltungen, Regulierungsbehörden und Einrichtungen zum Schutz der Rechte teilnahmen, um zu verstehen, wie automatisierte Systeme voreingenommene Entscheidungen hervorbringen können und wie man dem frühzeitig entgegenwirken kann.
Diese Arbeit geht auch mit sehr konkreten Empfehlungen einher, um den Einsatz dieser Technologien zu regeln. Unia setzt sich insbesondere für mehr Transparenz bei den von Verwaltungen eingesetzten Systemen ein, für die Einrichtung öffentlicher Register, für die Pflicht, die Auswirkungen auf die Grundrechte zu bewerten, und auch dafür, wirksame Rechtsbehelfe für Bürger zu gewährleisten. Mit anderen Worten: Es geht darum sicherzustellen, dass mit Hilfe von Algorithmen getroffene Entscheidungen verständlich, kontrollierbar und anfechtbar bleiben.
Trusted flagger – Hassrede bekämpfen
Im Jahr 2025 wurde Unia auch als „trusted flagger“ („vertrauensvoller Hinweisgeber“) im Rahmen des europäischen Digital Services Act (DSA) anerkannt. Das bedeutet, dass Unia nun Inhalte, die im Sinne des Gesetzes Hassrede darstellen, direkt großen digitalen Plattformen wie Facebook, Instagram, X oder TikTok melden kann. Diese Beschwerden müssen von den Plattformen vorrangig bearbeitet werden, und sie sind verpflichtet, rasch zu handeln. Dieser neue Status verankert das Handeln von Unia in einem gestärkten europäischen Rahmen und gibt wirksamere Mittel an die Hand, um gegen die Verbreitung illegaler Inhalte vorzugehen. Hassrede machte 2025 14 % der von Unia abgeschlossenen Fälle aus.
Wichtige rechtliche und symbolische Fortschritte
Das Jahr 2025 war von mehreren wichtigen Entscheidungen geprägt:
- Erste gerichtliche Anwendung des Gesetzes über mehrfache Diskriminierungen (Rassismus und Ageismus) (Fall Natali Tshepupu - nur auf FR)
- Erste strafrechtliche Verurteilung in Belgien wegen kombiniertem Sexismus und Homophobie (Erste strafrechtliche Verurteilung - nur auf FR)
- Günstiger Ausgang in einem symbolträchtigen Fall zu angemessenen Vorkehrungen nach 14 Jahren Verfahren (Verfassungsgerichtshof, 15. Januar 2026 - nur auf FR).
Eine neue ehrgeizige europäische Richtlinie
Die neue europäische Richtlinie über Gleichbehandlungsstellen, die im Mai 2024 angenommen wurde, muss bis zum 16. Juni 2026 in belgisches Recht umgesetzt werden. Sie sieht vor, die Zuständigkeiten und Mittel von Unia zu erweitern, damit alle Formen von Diskriminierung noch wirksamer bearbeitet werden können. Die Deutschsprachige Gemeinschaft hat diese Umsetzung bereits vorgenommen, darüber freut sich Unia.
Das Zusammenarbeitsabkommen von Unia, also die Vereinbarung zwischen dem Föderalstaat, den Regionen und den Gemeinschaften, die seine Schaffung festlegt und sein Mandat definiert, stammt aus dem Juni 2013. Es muss daher überarbeitet werden, um es mit den europäischen Bestimmungen in Einklang zu bringen, aber auch, um es an die aktuellen Herausforderungen anzupassen.
So wird es zum Beispiel notwendig sein,
- ihm Zugang zu bestimmten Informationen und zu Statistiken über Gleichbehandlung zu geben, insbesondere im Rahmen der Bearbeitung individueller Fälle.
- es systematisch zu Gesetzesentwürfen und politischen Maßnahmen im Bereich Diskriminierung und Gleichbehandlung zu konsultieren
- sein Budget an den zusätzlichen Bedarf/die zusätzlichen Aufgaben/die zusätzlichen Mandate anzupassen
- Diskriminierung aufgrund sich überschneidender Merkmale zu integrieren
Gemeinsam mit Els Keytsman De Ronne sichern wir seit 10 Jahren die Leitung von Unia. Unsere Einrichtung arbeitet weiterhin stabil und wirksam; unsere Zahlen und juristischen Erfolge belegen das. Die neuen Herausforderungen unserer Zeit, wie das Aufkommen der künstlichen Intelligenz, sind auch Chancen, die wir zu nutzen wussten, damit Belgien weiterhin ein Vorreiterland in Sachen Gleichbehandlung und Bekämpfung von Diskriminierung bleibt.
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