Rassismus
Das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung aus dem Jahr 1965 ist der erste Text, der Rassismus Einhalt gebietet. Seitdem wurden Schritte in die richtige Richtung unternommen, aber leider ist Rassismus nach wie vor präsent. Auch in Belgien, wie aus den Zahlen der bei Unia eingehenden Meldungen hervorgeht (nur FR oder NL).
Was ist Rassismus?
Rassismus fußt auf der Ideologie, dass die eine vermeintliche „Rasse“ besser ist als die andere. Er kann sich in Diskriminierung, Hassrede oder Hassverbrechen aufgrund rassistischer Merkmale wie Staatsangehörigkeit, der sogenannten Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft äußern. Warum sprechen wir von der ‚sogenannten‘ Rasse? Der Begriff wird zwar in der Alltagssprache verwendet, ist allerdings aus wissenschaftlicher Sicht in Bezug auf Menschen unfundiert.
Manchmal wird zwischen folgenden Arten von Rassismus unterschieden:
- Alltagsrassismus findet im täglichen Leben statt, es handelt sich zum Beispiel um rassistische Äußerungen auf der Straße oder in den sozialen Medien.
- Struktureller (institutioneller) Rassismus bezieht sich auf strukturelle Diskriminierungsmechanismen, z. B. im Wohnungs- oder Bildungswesen.
- Organisierter Rassismus bezieht sich auf Menschengruppen, die sich untereinander auf der Grundlage einer Ideologie organisieren. Durch Stigmatisierung, Ausgrenzung, Diskriminierung und sogar Entmenschlichung versuchen sie, die Überlegenheit einer Gruppe gegenüber einer anderen in der Organisation der Gesellschaft und des Staates durchzusetzen.
Rassismus: Beispiele
- Kollegen afrikanischer Herkunft werden am Arbeitsplatz systematisch gemobbt.
- Ein Schüler bekommt oft von der Lehrkraft zu hören, dass er wegen seiner afghanischen Herkunft auf die Berufsschule gehört.
- Eine Person asiatischer Herkunft wird auf der Straße bespuckt, weil sie angeblich Krankheiten verbreitet.
- Eine schwarze Person schlägt einer weißen ins Gesicht und schreit: „Ich hasse Weiße“.
- Ein Niederländer darf nicht an einem Sportwettbewerb teilnehmen, weil der Wettbewerb Teilnehmern belgischer Staatsangehörigkeit vorbehalten ist.
- Fußballfans greifen Roma an.
- Ein Mann jüdischer Abstammung wird auf der Straße bedrängt.
Formen von Rassismus
Rassismus trägt manchmal eine besondere Bezeichnung, wenn er sich zum Beispiel gegen eine bestimmte Gruppe richtet:
- Antisemitismus oder Judenhass: bezieht sich auf das geschützte Diskriminierungsmerkmal „Abstammung“, genauer gesagt „jüdische“ Abstammung.
- Muslimfeindlichkeit oder Islamophobie: ist eine Form des Kulturrassismus, in dem die westliche Kultur als der islamischen Kultur überlegen angesehen wird.
- Anti-Schwarzen-Rassismus: verweist auf das geschützte Diskriminierungsmerkmal der Hautfarbe, genauer gesagt auf Menschen mit schwarzer Hautfarbe.
- Romahass: bezieht sich auf das geschützte Merkmal „ethnische Herkunft“ und zielt auf Roma, Traveller, Fahrende und Wohnwagenbewohner ab.
- Anti-Asiatischer Rassismus: bezieht sich auf das geschützte Diskriminierungsmerkmal „nationale Abstammung“, genauer gesagt die Herkunft aus asiatischen Ländern.
- Fremdenfeindlichkeit oder Xenophobie: Feindseligkeit, Verachtung oder Hass gegenüber dem Fremden, gegenüber Menschen anderer Herkunft, insbesondere wenn es sich um Flüchtlinge, Asylbewerber oder Migranten handelt.
Oft gestellte Fragen zu Rassismus
Open Darf das N-Wort noch benutzt werden? Ist die Verwendung rassistischer Begriffe strafbar?
Nach belgischem Recht ist die Verwendung des N-Wortes und anderer beleidigender Wörter nur unter bestimmten Umständen strafbar. Wenn es zum Beispiel darum geht, öffentlich zu Diskriminierung, Ausgrenzung, Hass oder Gewalt aufzurufen, oder wenn damit jemand öffentlich beleidigt werden soll (im Sinne des Strafrechts).
Unia ruft trotzdem dazu auf, stereotype Personenbezeichnungen zu vermeiden. Stereotypen können bewusst und gewollt Diskriminierung zur Folge haben. Selbst gut gemeinte, komische oder lustige Ausdrücke können aufgrund ihrer Wirkung diskriminierend (und verletzend) sein.
Open Darf eine Vereinigung den Ebenholz-Schuh vergeben?
Der „Ebenholz-Schuh“ wird jedes Jahr von der gemeinnützigen Organisation African Culture Promotion an den besten Fußballspieler aus Afrika oder afrikanischer Herkunft in der Profiliga verliehen.
Laut den Organisatoren (siehe www.soulierdebene.be) haben die Auszeichnung und die Veranstaltung das Ziel, das Bewusstsein für die afrikanische Gemeinschaft in Belgien zu schärfen und die in dieser Gemeinschaft vorhandenen Talente zu wertschätzen. Nach juristischer Analyse ist Unia zu der Ansicht gelangt, dass die Vergabe des „Ebenholz-Schuhs“ nicht gegen das Antirassismusgesetz verstößt.
Würde die Auszeichnung zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt gegen bestimmte Personen aufrufen, würde sie hingegen gegen die Antidiskriminierungsgesetze verstoßen. Dies ist laut Unia hier nicht der Fall, da die Auszeichnung ausdrücklich die Vielfalt fördern und die afrikanische Gemeinschaft in Belgien positiv hervorheben und aufwerten soll.
Open Der Anwalt der Gegenpartei hat mich nicht korrekt behandelt. Meiner Meinung nach wurden rassistische Äußerungen gemacht. Kann die Unia mir helfen?
Die Anwälte können ihre Plädoyers vor Gericht in aller Freiheit halten. Aus dieser Freiheit und der strafrechtlichen Immunität ergibt sich, dass ein Rechtsanwalt wegen seiner Äußerungen oder Schriftsätze, die er während der Gerichtsverhandlung gemacht oder vorgelegt hat und die sich auf die Sache oder die Parteien beziehen, weder strafrechtlich verfolgt noch auf Schadensersatz verklagt werden kann.
Sie und Ihr Anwalt haben jedoch Recht auf Gegenrede. Wenn der Anwalt der Gegenpartei die Dinge falsch darstellt, können Sie Einspruch erheben.
Handelt es sich bei den Vorwürfen um Verleumdungen, Beleidigungen oder Diffamierungen, die nichts mit der Angelegenheit oder den Parteien zu tun haben, können Sie dies bei der Anwaltskammer melden. Der Präsident der Anwaltskammer muss dafür sorgen, dass die Anwälte ordnungsgemäß arbeiten.
Open Sollten der „Zwarte Piet“, „Hans Muff“ oder „Kneckt Ruprecht“ verboten werden?
Oft werden diese Figuren sehr klischeehaft dargestellt: Vor allem der „Zwarte Piet“ wird als dummer, minderwertiger oder gefährlicher schwarzer Mann dargestellt - einschließlich schwarzer Locken und Blackface. Derartige Stereotype sind nicht nur potenziell verletzend, sie können zu Vorurteilen führen, die wiederum Rassismus oder Diskriminierung befeuern.
Verstößt die Verwendung der Figuren gegen Antidiskriminierungs- und/oder Antirassismusgesetze? Die Antwort lautet nein. Auch wenn sie stereotypisch dargestellt werden, handelt es sich nicht um eine strafbare Form des Rassismus. Anders ist es, wenn jemand zum Beispiel den Zwarte Piet darstellt und sich dabei rassistisch äußert oder so handelt. Die einfache Darstellung des Zwarte Piet ist jedoch nicht strafbar.
Unia setzt sich für eine positive und inklusive Darstellung von Nikolaus und seinem Begleiter ein. Wie bei anderen Diskussionen zu Traditionen betonen wir auch hier die Bedeutung von Bewusstsein, Dialog und Kreativität. Letztendliches Ziel: eine Nikolaus- oder Martinsfeier, bei der sich jedes Kind willkommen fühlt.
Open Ich habe das Gefühl, dass ich aufgrund meiner Hautfarbe viel häufiger von der Polizei kontrolliert werde. Ist das erlaubt?
Es ist von diskriminierendem „Ethnic Profiling“ die Rede, wenn die Polizei Kontrollen, Durchsuchungen oder Ermittlungen ohne Rechtfertigung aufgrund von Merkmalen wie angeblicher Rasse, Hautfarbe, Religion, Nationalität, nationaler oder ethnischer Herkunft durchführt. Das ist verboten. Polizeibeamte sind an einen rechtlichen Rahmen für Ausweiskontrollen gebunden und dürfen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht diskriminieren. Sie haben das Gefühl, Opfer von diskriminierendem Ethnic Profiling geworden zu sein? Dann können Sie sich zum Beispiel bei der internen Aufsicht der lokalen Polizeibehörde beschweren.
Open Ich wurde in einem Café als Rassist bezeichnet. Ist das strafbar?
In Belgien ist die Beleidigung einer Person in der Öffentlichkeit durch Taten, Schriften, Drucke oder Anspielungen strafbar. Man muss jedoch wissen, dass nur die beleidigte Person Anzeige erstatten kann. Dabei muss es sich um beleidigende Handlungen wie Spucken, an den Haaren ziehen, den Mittelfinder zeigen handeln ... Verbale Beleidigungen sind in Belgien nicht strafbar.
Hat sich der Täter an die Umstehenden gewandt und sie böswillig zu Diskriminierung, Ausgrenzung, Hass oder Gewalt angestiftet oder aufgestachelt? Dann kann man wegen Anstiftung zu einer Straftat Anzeige erstatten. Dies ist auch möglich, wenn es sich um Schläge und Verletzungen oder Stalking (d. h. wiederholte Belästigung) handelt.
Open Ich wurde in einem Geschäft dazu aufgefordert, meine Tasche zu Kontrollzwecken zu öffnen. Ich vermute, dass der Grund dafür meine Herkunft/Hautfarbe war. Was kann ich machen?
Wir empfehlen, dass Sie die Situation zunächst im Geschäft selbst melden. Kontaktieren Sie den Geschäftssitz oder den Kundendienst. Auf Grundlage der Antwort, die Sie erhalten, kann Unia dann überlegen, wie wir Ihnen weiterhelfen können.
Rassismus in den Gesetzestexten
- Das Antirassismusgesetz (1981) verbietet Diskriminierung aufgrund rassistischer Merkmale. Bestimmte Rassismusformen sind strafbar. Der vollständige Name des Gesetzes lautet Gesetz zur Ahndung bestimmter Taten, denen Rassismus oder Xenophobie zugrunde liegen
- Das Gesetz setzt das UN-Übereinkommen vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und die EU-Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 um. Erwähnenswert ist auch der EU-Rahmenbeschluss 2008/913/JI vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
- Das Gesetz verbietet die Diskriminierung aus Gründen der Nationalität, der sogenannten Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung und der nationalen oder ethnischen Herkunft in bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wie z.B. Beschäftigung, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Teilnahme an wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder politischen Aktivitäten. Das Antirassismusgesetz gilt nur für die föderalen Zuständigkeitsbereiche. Diskriminierung in regionalen Zuständigkeitsbereichen wie Wohnung und Bildung wird in Dekreten und Verordnungen der Gemeinschaften und Regionen geregelt.
- Der Gesetzgeber bevorzugt eine zivilrechtliche Herangehensweise an Diskriminierung. Das heißt, dass das Opfer das Gericht einschalten kann, um die Diskriminierung zu stoppen (Unterlassungsklage) und u. a. (einen pauschalen) Schadensersatz fordern kann.
- Diskriminierung aufgrund von Rassenmerkmalen kann auch strafbar sein, wenn sie in den Bereichen Beschäftigung und Güter und Dienstleistungen stattfindet. Auch die Diskriminierung durch einen Beamten, die Anstiftung zu Diskriminierung, Segregation, Hass oder Gewalt, die Verbreitung von Ideen, die auf Rassenhass oder Rassenüberlegenheit beruhen, sowie die Zugehörigkeit zu oder die Zusammenarbeit mit einer rassistischen Gruppe sind strafbar.
- Straftaten, die aus einem Hassmotiv heraus begangen werden, können härter bestraft werden.
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Diskriminierung, z. B. weil man homosexuell ist. Geschlechtsbezogene geschützte Merkmale fallen nicht hierunter.
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