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Was sind angemessene Vorkehrungen durch Assoziation?

Angemessene Vorkehrungen durch Assoziation sind angemessene Vorkehrungen, die einer Person ohne Behinderung gewährt werden, damit sie sich um einen Angehörigen kümmern kann, der tatsächlich eine Behinderung hat.

Inwiefern unterscheidet sich dies von "gewöhnlichen" angemessenen Vorkehrungen?

"Gewöhnliche" angemessene Vorkehrungen werden Menschen mit Behinderungen direkt gewährt , um ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Beispiele hierfür sind angepasste Arbeitszeiten, zusätzliche Zeit für eine Prüfung oder die Installation einer Zugangsrampe.

Angemessene Vorkehrungen durch Assoziation ermöglichen es einer Person ohne Behinderung, angemessene Vorkehrungen zu beantragen, um einen Angehörigen mit Behinderung zu pflegen oder zu unterstützen.

Beispiele für angemessene Vorkehrungen durch Assoziation

Es kann sich dabei um einen angepassten Stundenplan handeln, um ein autistisches Kind zu seinen wöchentlichen Terminen beim Psychologen begleiten zu können; um zusätzliche Telearbeitstage, um bei einem chronisch kranken Elternteil bleiben zu können; um die Erlaubnis, mit dem Auto in ein Gebiet mit eingeschränktem Zugang zu fahren, um einen Bruder oder eine Schwester mit einer Behinderung zu unterstützen...

Unia musste sich mit mehreren Einzelfällen befassen, in denen angemessene Vorkehrungen zugunsten von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen beantragt wurden:

  • Frau X, Reinigungskraft in einem großen Unternehmen, arbeitet täglich zwischen 9:00 und 15:00 Uhr (gemäß der Arbeitsordnung). Sie hat ein Kind mit Behinderung, das eine auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Förderschule besucht – die einzige Schule dieser Art in der Region. Frau X durchquert jeden Tag zur Hauptverkehrszeit die Stadt, um ihr Kind zur Schule zu bringen und wieder abzuholen. Diese Fahrten sind zeitaufwändig und beeinträchtigen die Gesundheit der Melderin, da sie mit erheblichem Stress und großer Müdigkeit verbunden sind. Da ihr Unternehmen über mehrere Standorte verfügt, beantragt sie eine Versetzung an einen Standort, der näher an der Schule ihres Sohnes liegt, damit sie ohne Verspätungsrisiko zur Arbeit kommen kann und die stressigen Fahrten entfallen. Ihr Arbeitgeber lehnt dies ab, da er der Ansicht ist, dass dies zu organisatorischen Schwierigkeiten führen würde.
  • Herr X, Bauingenieur, bringt seinen Sohn mit Behinderung morgens in eine Einrichtung. An diesen Tagen kommt er nicht pünktlich zur Arbeit. Er erhält offizielle Verweise und Einschreiben wegen seiner „Abwesenheiten” und „Verspätungen”. Er bittet um eine angemessene Vorkehrung, damit er um 9 Uhr statt um 8:45 Uhr erscheinen kann; aufgrund seiner Funktion muss er nicht unbedingt  um genau 8:45 Uhr anwesend sein. Die Rechtsabteilung seines Unternehmens lehnt diese Anpassung ab und antwortet, dass der Begriff der angemessenen Vorkehrungen nur für Menschen mit Behinderung gilt, nicht aber für deren Eltern/Angehörige.

Erkennt das belgische Gesetz das Recht auf angemessene Vorkehrungen durch Assoziation an?

Derzeit wird nur in der Brüsseler Antidiskriminierungs-Gesetzgebung das Recht auf angemessene Vorkehrungen durch Assoziation ausdrücklich anerkannt. Andererseits wird in den Antidiskriminierungs-Gesetzgebung seit einigen Jahren der Begriff "Diskriminierung durch Assoziation" anerkannt, der nicht mit dem Begriff "angemessene Vorkehrungen durch Assoziation" verwechselt werden darf. 

Von "Diskriminierung durch Assoziation" spricht man, wenn eine Person nicht aufgrund ihrer eigenen Merkmale, sondern aufgrund ihrer Verbindung zu einer anderen Person, die ein durch die Rechtsvorschriften geschütztes Kriterium aufweist, benachteiligt wird. Beispielsweise wird eine Person entlassen, wenn ihr Arbeitgeber von der Behinderung ihres Kindes erfährt.

Auch wenn das Recht auf angemessene Vorkehrungen nicht ausdrücklich in allen AD-Gesetzen enthalten ist, wurde es im September 2025 vom Gerichtshof der Europäischen Union anerkannt. Der EuGH bestätigte im Urteil C-38/24 Bervidi, dass die Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen durch Assoziation zu treffen, aus der EU-Richtlinie 2000/78 hervorgeht. Von nun an können Sie als pflegender Angehörige also vor Gericht gehen, wenn ein Arbeitgeber sich weigert, Ihnen angemessene Vorkehrungen durch Assoziation zu gewähren. Die belgischen Gerichte müssen dann die Antidiskriminierungs-Gesetzgebungen im Lichte dieses Urteils auslegen.

Was macht Unia?

Unia bearbeitet Einzelfälle von Personen, die keine angemessenen Vorkehrungen für die Pflege eines behinderten Familienmitglieds erhalten haben.

Auf Ersuchen von Equal.brussels verfassten wir 2024 auch eine Stellungnahme zur Einführung des Konzepts der angemessenen Vorkehrungen durch Assoziation in Brüssel. Dieses Recht ist nun im Brüsseler Kodex für Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Förderung der Vielfalt verankert.

In der Stellungnahme zu angemessenen Vorkehrungen durch Assoziation vom Dezember 2025 fordern wir alle Landesteile auf, das Recht auf angemessene Vorkehrungen durch Assoziation ausdrücklich in ihren jeweiligen Antidiskriminierungs-Gesetzgebungen aufzunehmen. 

Wir sind der Ansicht, dass das Recht auf angemessene Vorkehrungen durch Assoziation überall in Belgien gesetzlich verankert werden sollte. Diese Anerkennung ist aus mehreren Gründen gerechtfertigt:

  • Sie stärkt die Inklusion von Menschen mit Behinderung, indem sie die Unterstützung erleichtert, die ihre Angehörigen ihnen im Alltag bieten können.
  • Sie berücksichtigt die Realität der pflegenden Angehörigen, die aufgrund ihrer Unterstützungsfunktion oft mit sozialer und finanzieller Prekarität konfrontiert sind. Eine wirksame Inklusionspolitik kann ihre Situation nicht außer Acht lassen.
  • Sie gleicht die Grenzen der europäischen Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige aus, die zwar bestimmte Rechte auf flexible Arbeitsmodelle eröffnet, aber auf den Bereich der Beschäftigung beschränkt bleibt und nicht alle Bedürfnisse im Hinblick auf angemessene Vorkehrungen abdeckt.

Berichteter Inhalt

Was ist eine angemessene Vorkehrung?

Eine angemessene Vorkehrung ist eine gezielte Maßnahme, damit eine Person mit Behinderung am Gesellschaftsleben teilhaben kann. Erfahren Sie mehr hierzu.

Broschüren

Broschüre 'Arbeiten mit Behinderung: Angemessene Vor­keh­run­gen bei der Be­schäf­ti­gun­g' (2025)

30 Januar 2025

Diese Broschüre befasst sich mit angemessenen Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen im Arbeitsumfeld. Sie richtet sich an die verschiedenen Akteure im Bereich der Beschäftigung...