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Rassismus

Das Internationale Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung aus dem Jahr 1965 ist der erste Text, der Rassismus Einhalt gebietet. Seitdem wurden Schritte in die richtige Richtung unternommen, aber leider ist Rassismus nach wie vor präsent. Auch in Belgien, wie aus den Zahlen der bei Unia eingehenden Meldungen hervorgeht.

Was ist Rassismus?

Rassismus fußt auf der Ideologie, dass die eine vermeintliche „Rasse“ besser ist als die andere. Er kann sich in Diskriminierung, Hassrede oder Hassverbrechen aufgrund rassistischer Merkmale wie Staatsangehörigkeit, der sogenannten Rasse, Hautfarbe, Abstammung, nationaler oder ethnischer Herkunft äußern. Warum sprechen wir von der „sogenannten“ Rasse? Der Begriff wird zwar in der Alltagssprache verwendet,  ist allerdings aus wissenschaftlicher Sicht in Bezug auf Menschen unfundiert.

Manchmal wird zwischen folgenden Arten von Rassismus unterschieden:

  • Alltagsrassismus findet im täglichen Leben statt, es handelt sich z. B. um rassistische Äußerungen auf der Straße oder in den sozialen Medien.
  • Struktureller (institutioneller) Rassismus bezieht sich auf strukturelle Diskriminierungsmechanismen, z. B. im Wohnungs- oder Bildungswesen.
  • Organisierter Rassismus bezieht sich auf Menschengruppen, die sich untereinander auf der Grundlage einer Ideologie organisieren. Durch Stigmatisierung, Ausgrenzung, Diskriminierung und sogar Entmenschlichung versuchen sie, die Überlegenheit einer Gruppe gegenüber einer anderen in der Organisation der Gesellschaft und des Staates durchzusetzen.

Rassismus: Beispiele

  • Kollegen afrikanischer Herkunft werden am Arbeitsplatz systematisch gemobbt. 
  • Ein Schüler bekommt oft von der Lehrkraft zu hören, dass er wegen seiner afghanischen Herkunft auf die Berufsschule gehört. 
  • Eine Person asiatischer Herkunft wird auf der Straße bespuckt, weil sie angeblich Krankheiten verbreitet. 
  • Ein Niederländer darf nicht an einem Sportwettbewerb teilnehmen, weil der Wettbewerb Teilnehmern belgischer Staatsangehörigkeit vorbehalten ist.
  • Fußballfans greifen Roma an.
  • Ein Mann jüdischer Abstammung wird auf der Straße bedrängt.

Formen von Rassismus

Rassismus trägt manchmal eine besondere Bezeichnung, wenn er sich z. B. gegen eine bestimmte Gruppe richtet:

  • Antisemitismus oder Judenhass: bezieht sich auf das geschützte Diskriminierungsmerkmal „Abstammung“, genauer gesagt „jüdische“ Abstammung. 
  • Muslimfeindlichkeit oder Islamophobie: ist eine Form des Kulturrassismus, in dem die westliche Kultur als der islamischen Kultur überlegen angesehen wird. 
  • Anti-Schwarzen-Rassismus: verweist auf das geschützte Diskriminierungsmerkmal der Hautfarbe, genauer gesagt auf Menschen mit schwarzer Hautfarbe. 
  • Romahass: bezieht sich auf das geschützte Merkmal „ethnische Herkunft“ und zielt auf Roma, Traveller, Fahrende und Wohnwagenbewohner ab.
  • Anti-Asiatischer Rassismus: bezieht sich auf das geschützte Diskriminierungsmerkmal „nationale Abstammung“, genauer gesagt die Herkunft aus asiatischen Ländern.
  • Fremdenfeindlichkeit oder Xenophobie: Feindseligkeit, Verachtung oder Hass gegenüber dem Fremden, gegenüber Menschen anderer Herkunft, insbesondere wenn es sich um Flüchtlinge, Asylbewerber oder Migranten handelt.

Oft gestellte Fragen zu Rassismus

Open Close Darf das N-Wort noch benutzt werden? Ist die Verwendung rassistischer Begriffe strafbar?

Open Close Darf eine Vereinigung den Ebenholz-Schuh vergeben?

Open Close Der Anwalt der Gegenpartei hat mich nicht korrekt behandelt. Meiner Meinung nach wurden rassistische Äußerungen gemacht. Kann die Unia mir helfen?

Open Close Sollten der „Zwarte Piet“, „Hans Muff“ oder „Kneckt Ruprecht“ verboten werden?

Open Close Ich habe das Gefühl, dass ich aufgrund meiner Hautfarbe viel häufiger von der Polizei kontrolliert werde. Ist das erlaubt?

Open Close Ich wurde in einem Café als Rassist bezeichnet. Ist das strafbar?

Open Close Ich wurde in einem Geschäft dazu aufgefordert, meine Tasche zu Kontrollzwecken zu öffnen. Ich vermute, dass der Grund dafür meine Herkunft, bzw. meine Hautfarbe war. Was kann ich machen?

Rassismus in den Gesetzestexten

  • Das Antirassismusgesetz (1981) verbietet Diskriminierung aufgrund rassistischer Merkmale. Bestimmte Rassismusformen sind strafbar. Der vollständige Name des Gesetzes lautet Gesetz zur Ahndung bestimmter Taten, denen Rassismus oder Xenophobie zugrunde liegen. 
  • Das Gesetz setzt das UN-Übereinkommen vom 21. Dezember 1965 zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung und die EU-Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG vom 29. Juni 2000 um. Erwähnenswert ist auch der EU-Rahmenbeschluss 2008/913/JI vom 28. November 2008 zur strafrechtlichen Bekämpfung bestimmter Formen und Ausdrucksweisen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.
  • Das Gesetz verbietet die Diskriminierung aus Gründen der Nationalität, der „sogenannten“ Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung und der nationalen oder ethnischen Herkunft in bestimmten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens, wie z.B. Beschäftigung, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Teilnahme an wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder politischen Aktivitäten. Das Antirassismusgesetz gilt nur für die föderalen Zuständigkeitsbereiche. Diskriminierung in regionalen Zuständigkeitsbereichen wie Wohnung und Bildung wird in Dekreten und Verordnungen der Gemeinschaften und Regionen geregelt.
  • Der Gesetzgeber bevorzugt eine zivilrechtliche Herangehensweise an Diskriminierung. Das heißt, dass das Opfer das Gericht einschalten kann, um die Diskriminierung zu stoppen (Unterlassungsklage) und u. a. (einen pauschalen) Schadensersatz fordern kann. 
  • Diskriminierung aufgrund von Rassenmerkmalen kann auch strafbar sein, wenn sie in den Bereichen Beschäftigung und Güter und Dienstleistungen stattfindet. Auch die Diskriminierung durch einen Beamten, die Anstiftung zu Diskriminierung, Segregation, Hass oder Gewalt, die Verbreitung von Ideen, die auf Rassenhass oder Rassenüberlegenheit beruhen, sowie die Zugehörigkeit zu oder die Zusammenarbeit mit einer rassistischen Gruppe sind strafbar.
  • Straftaten, die aus einem Hassmotiv heraus begangen werden, können härter bestraft werden.

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Diskriminierung, z. B. weil jemand einen Rollstuhl benutzt.

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