Gericht erster Instanz Eupen, 15. Mai 2017

15 Mai 2017
Diskriminierungsgrund: Racism
Gerichtsbezirk:
Zuständigkeit:

Ein Mann wurde wegen Beamtenbeleidigung, durch Fremdenhass motivierte Körperverletzung und öffentlicher Anstiftung zur Diskriminierung verurteilt. Der Richter betonte, dass die rassistischen Beweggründen dazu führten, dass er sich für das höchstmögliche Strafmaß entschied.

Zur Debatte standen zwei Ereignisse, die sich innerhalb eines Monates abgespielt haben.

Zunächst hatte der Angeklagte, in angetrunkenem Zustand, persönlich die Polizei in seine Wohnung gerufen. Dort kam es zu Beamtenbeleidigung und rassistischen Bemerkungen. Die Beamten führten unter anderem zu Protokoll, dass an der Wand des Angeklagten ein Bild von Adolph Hitler prangte.

Einen Monat später verletzte der Angeklagte drei Irakische Staatsbürger körperlich und versuchte sie, begleitet von rassistischen Bemerkungen, zum Verlassen einer Karnevalsveranstaltung zu zwingen.

Während der Gerichtsverhandlung stritt der Angeklagte ab Rassist zu sein. Das Gericht erster Instanz Eupen entschied allerdings, dass ausreichend Beweise vorlagen um die „zutiefst menschenverachtende Weltanschauung, die als Triebfeder für die ihm angelasteten Taten anzusehen ist“ darzulegen.

Diese erschwerenden Umstände führten dazu, dass der Angeklagten zu einer Arbeitsstrafe von 100 Stunden (oder ersatzweise zu einer Haftstrafe von zehn Monaten) und zu einer gehörigen Geldstrafe verurteilt wurde.