Erklärung zur Barrierefreiheit
Unia hat sich zum Ziel gesetzt, seine Website zugänglich zu machen, gemäß des Gesetzes vom 19. Juli 2018 über die Zugänglichkeit von Behörden-Websites und mobilen Anwendungen, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt wird.

Diese Zugänglichkeitserklärung gilt für www.unia.be.
Stand der Einhaltung
Diese Website trägt das AnySurfer-Label und entspricht demnach den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten Version 2.1 Stufe A.
Diese Website entspricht teilweise den Richtlinien für die Zugänglichkeit von Web-Inhalten, Version 2.1, Stufe AA, weil die nachstehenden Anforderungen nicht erfüllt sind und/oder weil die folgenden Ausnahmen gelten.
Nicht-zugänglicher Inhalt
Der nachstehende Inhalt ist aus folgendem Grund nicht zugänglich:
Bei älteren Webseiten kann der Zweck bestimmter 'mehr lesen'- oder 'mehr zeigen'-Links nur aus dem umgebenden Text abgeleitet werden. Wir arbeiten daran, diese Links zugänglich zu machen, so dass der Zweck jedes Links klar ist.
Der Inhalt fällt nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Gesetzgebung:
Www.unia.be verfügt über eine umfangreiche Datenbank mit Artikeln, Veröffentlichungen, Rechtsprechung und Gesetzgebung zu Diskriminierung und Rassismus. Dieses Archiv enthält manchmal noch alte PDF-Dateien, die nicht vollständig zugänglich sind. Auch pdf-Dateien, die wir von externen Parteien erhalten haben (z.B. Scans der Rechtsprechung), sind nicht immer regelkonform. Stoßen Sie auf einen solchen Anhang und ist er für Sie nicht zugänglich? Wenn ja, teilen Sie dies bitte webmaster@unia.be mit, und wir werden uns verpflichten, Ihnen dieses Dokument zugänglich zu machen.
Erstellung dieser Zugänglichkeitserklärung
Diese Zugänglichkeitserklärung wurde am 23.08.2021 verfasst.
Diese Zugänglichkeitserklärung wurde auf der Grundlage einer Bewertung von AnySurfer vom 4. Januar 2021 und einer Selbsteinschätzung abgegeben. Die Website wird im Januar 2023 erneut überprüft.
Die Zugänglichkeitserklärung wurde zuletzt am 23.08.2022 überarbeitet.
Feedback und Kontaktdaten
Haben Sie immer noch ein Zugänglichkeitsproblem mit dieser Website? Bitte melden Sie dies an webmaster@unia.be, und geben Sie auch den Ort (Link) der Webseite an, auf der Sie auf das Problem gestoßen sind.
Durchsetzungsverfahren
Sind Sie mit der Antwort von Unia auf Ihre Mitteilungen oder Ersuchen gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie unzufrieden? Wenn ja, können Sie zunächst über die Unia-Website eine Beschwerde einreichen. Noch nicht zufrieden? Dann können Sie beim föderalen Ombudsmann auf verschiedene Weise eine so genannte Zweitlinienbeschwerde einreichen.