Reaktion auf eine Ketten-E-Mail: Standardantwort

Sehr geehrter Absender,

Ich habe Ihre E-Mail empfangen und glaube, dass sie eine Antwort verdient. Der unangenehme/voreingenommene/hasserfüllte Inhalt Ihrer E-Mail hat mich dazu veranlasst, Kontakt mit Unia aufzunehmen.

Ob das Antirassismus- oder Antidiskriminierungsgesetz auf Ihre E-Mail anwendbar ist, kann ich nicht ohne Weiteres beurteilen. Ich möchte aber klarstellen, dass ich etwas gegen die Verbreitung solcher E-Mails habe.

Das Gesetz verbietet die Anstiftung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung, sei es aufgrund der Hautfarbe, so genannten Rasse, Staatsangehörigkeit, sexuellen Orientierung, Religion oder sonstiger Merkmale. Auch die Leugnung, Verharmlosung, Rechtfertigung oder Gutheißung des Holocaust ist strafbar.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf www.unia.be, unter anderem in der Rubrik „Medien-Analysen‟, in der Sie die enthüllende Analyse häufig verschickter Ketten-E-Mails finden.