Nachbarschaftsstreitigkeiten

Haben Sie Streit mit Ihren Nachbarn? Für solche Fälle, in denen Nachbarn sich belästigen, gibt es Dienst- und Anlaufstellen die bei Nachbarschaftsstreitigkeiten gezielter weiterhelfen können als Unia. Wir hoffen, Ihnen mit den folgenden Informationen dennoch einen Weg zu zeigen, wie sich der Streit mit Ihren Nachbarn beilegen lässt.

An welche Dienststellen können Sie sich wenden?

Gehen Sie zum Dienst Opferhilfe in Ihrer Nähe

Auch wenn Sie keine Anzeige bei der Polizei erstatten, können Sie sich an den Dienst Opferhilfe wenden.

Der Dienst Opferhilfe kann: 

  • psychologische Hilfe bieten;
  • praktische Tipps und Auskünfte geben.

Hier finden Sie den Dienst Opferhilfe, der für Ihre Gegend zuständig ist: in Flandern und Wallonien

Nehmen Sie Kontakt zu einem Mediator auf

Sie können den Nachbarschaftsstreit mithilfe eines Mediators lösen. Dies erspart Ihnen den Weg vor Gericht.

Ein Mediator ist ein Vermittler, der Ihnen helfen kann, eine Konfliktlösung zu finden. Er ist neutral, unparteiisch und unabhängig. Der Mediator redet mit den Beteiligten und hilft ihnen, im Gespräch (oder in mehreren Gesprächen) zu einer Einigung zu kommen.

Wo finde ich einen Mediator? 

Sprechen Sie einen Revierbeamten an

Ein Revierbediensteter ist ein Polizeibeamter, der für das Viertel zuständig ist, in dem Sie wohnen. Er ist häufig vor Ort und weiß genau, was in dem Viertel vor sich geht. Der Revierbedienstete wacht darüber, dass die Einwohner eines Viertels gut miteinander auskommen. Zu seinen Aufgaben gehört es unter anderem, Konflikte zu vermeiden.

Sie können Ihren Revierbediensteten ansprechen, wenn Sie von Nachbarn belästigt werden. Hierzu müssen Sie keine Anzeige bei der Polizei erstatten. Der Revierbedienstete kann das Problem mit den Nachbarn zur Sprache bringen, um zu einer Lösung zu kommen.

Der Name und die Kontaktangaben Ihres Revierbediensteten finden Sie auf der Website der Polizei Ihrer Gemeinde oder auf Anfrage auch bei einer Polizeistelle in Ihrer Nähe.

Erstatten Sie gegebenenfalls Anzeige bei der Polizei

Sie können auch bei der Polizei Anzeige wegen Belästigung erstatten.

Belästigung ist eine Straftat. Wenn der Richter Ihren Nachbarn wegen Belästigung verurteilt, wird dies strafrechtlich geahndet.

Dabei fällt das Strafmaß höher aus, wenn die Belästigung auf Hass, Verachtung oder Feindseligkeit, beispielsweise aufgrund so genannter Rasse, Nationalität, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sexueller Orientierung, Behinderung usw., zurückzuführen ist. Hierfür droht eine doppelt so hohe Strafe.

Wie können Sie Anzeige erstatten? 

  • Gehen Sie zur Polizeistelle und lassen Sie dort ein Protokoll aufstellen.
  • Sie können auch einen Brief an die Staatsanwaltschaft senden. 

Zusammen mit Ihrer Anzeige unterzeichnen Sie eine „Erklärung als Geschädigter“. So werden Sie über den weiteren Verfahrenshergang auf dem Laufenden gehalten.

Nach der Anzeige unternimmt die Polizei eine Ermittlung und überprüft, ob tatsächlich ein Fall von Belästigung vorliegt. Die Polizei kann die Nachbarn, mit denen Sie einen Streit haben, oder auch andere Nachbarn und Zeugen vernehmen, Dokumente prüfen, die Sie vorlegen, usw.

Sammeln Sie möglichst viele Beweise dafür, dass Sie tatsächlich belästigt werden.

Jedes Mal, wenn Ihre Nachbarn Sie belästigen, können Sie Anzeige erstatten. So können Sie belegen, dass es sich um wiederholte Belästigung handelt.

Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beistehen

Ein Rechtsanwalt kann Sie beraten und Ihnen genaue Auskunft über die juristischen Zusammenhänge geben.

Das Honorar Ihres Anwalts müssen Sie in der Regel selbst bezahlen.

Überprüfen Sie, ob Sie für kostenlosen Rechtsbeistand in Betracht kommen. Wenn ja, müssen nicht Sie den Rechtsanwalt bezahlen, sondern der Staat.

Nähere Informationen erhalten Sie im Büro für juristischen Beistand oder finden Sie auf der Website der Rechtsanwaltskammer.

Leben Sie in einer Sozialwohnung? Wenden Sie sich dann an den Sozialdienst Ihrer Wohnungsbaugesellschaft

Der Sozialdienst der Wohnungsbaugesellschaft kann Ihnen helfen, eine Lösung für die Probleme mit Ihren Nachbarn zu finden.

Der Sozialdienst kann: 

  • sich den von Ihnen geschilderten Sachverhalt anhören und Sie beraten;
  • Kontakt zu Ihren Nachbarn aufnehmen, um zu einer Lösung des Konflikts zu kommen.

Der Sozialdienst kann in einem Konfliktfall nicht selbst urteilen. Er kann Ihre Nachbarn auch nicht verpflichten, gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung zu suchen oder an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. 

Wie beweisen Sie, dass Sie belästigt werden?

Um die Belästigung durch Ihre Nachbarn zu beweisen, sollten Sie möglichst viele objektive Tatbestandsmerkmale sammeln.

Hier einige Tipps:

1. Notieren Sie alle Vorkommnisse (Streitereien, Beschimpfungen, Drohgebärden, Feststellungen usw.).

  • Schreiben Sie möglichst viele Details auf (Datum, Uhrzeit, Ort, genauer Hergang, welche Personen Zeuge waren, wie sich die andere Person verhalten hat usw.). 
  • Bleiben Sie möglichst sachlich. 
  • Spielen Sie Ihr eigenes Verhalten oder Ihre eigenen Reaktionen nicht herunter. 

2. Sammeln Sie möglichst viele Beweise für die Belästigungen: Zeugenaussagen, Ton- und Bildaufnahmen, E-Mails, Facebook- und sonstige Posts, Fotos von eventuellen Schäden usw.

3. Haben Sie den Eindruck, dass Ihre Nachbarn Sie wegen Ihrer so genannten Rasse, Hautfarbe, Nationalität, Herkunft, Religionszugehörigkeit, sexuellen Orientierung, Behinderung usw. belästigen? Achten Sie in diesem Fall auf Folgendes:

  • Notieren Sie die Äußerungen genau in dem Wortlaut, den Ihre Nachbarn benutzt haben.
  • Sammeln Sie sachdienliche Informationen über Ihre Nachbarn, zum Beispiel Äußerungen in sozialen Medien, Erklärungen anderer Nachbarn usw.