Beschwerden über unsere Dienstleistungen?

Jede Person oder Organisation, die sich an Unia wendet, kann eine Dienstbeschwerde einreichen. In dieser Dienstbeschwerde muss es um die Arbeitsweise oder Dienstleistungsqualität von Unia gehen.

Beispiele für zulässige Dienstbeschwerden

  • Bei der Bearbeitung einer Akte erhalten Sie keine Information oder Reaktion von Unia.
  • Die Informationen, die Sie von Unia erhalten (über Informationsschriften, die Website usw.) sind unvollständig oder unklar.
  • Sie sind nicht zufrieden mit der Erreichbarkeit von Unia (ob am Empfang, telefonisch o. a.).
  • Sie müssen zu lange auf eine Antwort von Unia warten.
  • Sie sind nicht zufrieden mit dem Verhalten eines Mitarbeiters von Unia (während eines Telefongesprächs, Besuchs usw.).

Beispiele für unzulässige Dienstbeschwerden

  • Anonyme Dienstbeschwerden.
  • Unbegründete Dienstbeschwerden (der Grund muss stets klar und deutlich dargelegt sein).
  • Dienstbeschwerden über Tatbestände oder Sachverhalte, die am Einreichungsdatum dieser Dienstbeschwerde mehr als 1 Jahr zurückliegen.
  • Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, für die Unia nicht zuständig ist.
  • Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, für die es ein administratives Widerspruchs- oder Nachprüfungsverfahren gibt.
  • Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, zu denen eine Berufung vor einem Rechtskollegium anhängig ist (Arbeitsgericht, Staatsrat usw.).
  • Dienstbeschwerden in Angelegenheiten, für die bereits ein Verfahren bei der föderalen Ombudsstelle eingeleitet wurde.

Achtung

Wenn Sie eine Dienstbeschwerde bei Unia einreichen, bleiben die Berufungsfristen beim Staatsrat und bei den Gericht(shöf)en der richterlichen Gewalt hiervon unberührt.

Wie können Sie eine Dienstbeschwerde einreichen?

Hierzu stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen:

  • Füllen Sie das Online-Kontaktformular aus.
  • Füllen Sie das Word- oder PDF-Dokument unseres Dienstbeschwerdeformulars aus (elektronisch oder manuell), drucken Sie es aus und senden Sie es an: Unia, rue Royale 138, 1000 Brüssel.
  • Innerhalb von 15 Tagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung.
  • Wenn Ihre Dienstbeschwerde zulässig ist, wird sie an den zuständigen Dienst bei Unia weitergeleitet. Dieser prüft die Dienstbeschwerde und gibt Ihnen innerhalb einer angemessenen Frist eine begründete Antwort.

Sind Sie damit noch nicht zufrieden?

Dann können Sie auf verschiedenen Wegen eine sogenannte sekundäre Dienstbeschwerde bei der föderalen Ombudsstelle einreichen.

P Föderaler Ombudsmann, rue de Louvain 48/bus 6, 1000 Brüssel
T 0800 999 62 (gebührenfrei)
E contact@federaalombudsman.be

Ihre Frage

Wenn Sie eine Dienstbeschwerde wegen der Arbeitsweise oder Dienstleistungsqualität von Unia einreichen möchten, benutzen Sie bitte dieses Formular

Alle Felder sind Pflichtangaben


Unia legt großen Wert auf die Achtung Ihrer persönlichen Daten. Wir verwenden Ihre Daten nur, um Ihnen eine Antwort auf Ihre Frage zu schicken. Haben Sie Beschwerden darüber, wie Unia Ihre Daten behandelt oder möchten Sie Ihre Daten löschen oder ändern lassen? Weitere Informationen zu dem zu befolgenden Verfahren finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.