Königlicher Erlass vom 24. Oktober 2008 –

24 Oktober 2008
Diskriminierungsgrund: Racism
Verwaltungsebene: Föderalsttaatliche Ebene

 Kontrollbeamte für Rassismusbekämpfung

24.10.2008
Gesetz zur Rassismusbekämpfung

Königlicher Erlass vom 24. Oktober 2008 zur Bezeichnung von Beamten, die mit der Kontrolle der Befolgung des Gesetzes vom 30. Juli 1981 zur Ahndung bestimmter Taten, denen Rassismus oder Xenophobie zugrunde liegen, sowie ihrer Ausführungserlasse beauftragt sind, BS vom 11. Dezember 2008.

Artikel 1. Uneingeschränkt der Befugnisse der Gerichtspolizeioffiziere werden die mit der Kontrolle beauftragten Attachés, technischen Gutachter und Berater der Generaldirektion Kontrolle der Sozialgesetze des Föderalen Öffentlichen Dienstes Beschäftigung, Arbeit und soziale Konzertierung mit der Kontrolle der Befolgung des Gesetzes vom 30. Juli 1981 zur Ahndung bestimmter Taten, denen Rassismus oder Xenophobie zugrunde liegen, sowie ihrer Ausführungserlasse im Bereich Arbeitsbeziehungen beauftragt. 

Art. 2. Unser Minister der Beschäftigung und der Chancengleichheit ist mit der Ausführung des vorliegenden Erlasses beauftragt.