Nachforschung per E-Mail : worauf muss ich achten ?

Eine E-Mail senden

Verwenden Sie entweder das von der Immobilien-Website vorgeschlagene Standard-Kontaktformular oder verfassen Sie selbst eine kurze Mitteilung, um in Erfahrung zu bringen, ob die Wohnung noch verfügbar ist und besichtigt werden kann. Sie können die E-Mail auch an die E-Mail-Adresse des Eigentümers oder der Immobilienagentur senden.

Beispiel für eine solche E-Mail

Guten Tag,                                       

ich bin an der Mietwohnung in (Adresse angeben, falls aufgeführt) interessiert. Ist sie noch verfügbar und könnte ich sie auch besichtigen?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Bitten Sie einen Bekannten oder eine Interessenvereinigung eine ähnliche E-Mail zu versenden

Die gesendete E-Mail sollte nicht vollkommen identisch mit der ursprünglichen E-Mail sein und muss auch nicht ins Detail gehen. Verwenden Sie lediglich in beiden Emails die gleichen Elemente und Fragen (Verfügbarkeit, Besichtigung …).

Diese Person muss einen „belgisch‟ klingenden Namen haben und ihren eigenen Namen auch in der E-Mail verwenden

Sie können sich an eine der Interessenvereinigungen wenden, die in dieser Liste aufgeführt sind. Die betreffende Person muss einen „belgisch‟ klingenden Namen haben.

Reagieren Sie noch am selben Tag

Die beiden Emails sollten an ein und demselben Tag verschickt werden, im Abstand von nur wenigen Stunden. Wenn zu viel Zeit zwischen dem Versand der beiden Emails verstreicht, könnte dies der Grund dafür sein, dass der Vermieter unterschiedliche Antworten gibt.

Verschicken Sie eine neue E-Mail an den Vermieter mit Ihrer echten Identität

Wenn der Besitzer oder die Immobilienagentur Ihnen absagt, aber Ihrem Bekannten oder der Interessenvereinigung die Wohnung anbietet, empfehlen wir Ihnen erneut eine Email an den Vermieter zu senden. Senden Sie eine neue E-Mail unter Ihrem eigenen Namen und fragen Sie, ob die Wohnung noch verfügbar ist, unter Bezugnahme auf Ihre erste Anfrage. Es ist durchaus möglich dass die erste Absage legitime Gründe hatte (z. B. Absage eines anderen Interessenten) zurückzuführen ist. Diese Herangehensweise kann auch angewandt werden wenn Sien ie eine Antwort vom Vermieter erhalten haben, ihr Bekannter oder die Interessenvereinigung aber wohl.  

Beispiele für eine neue E-Mail

In dem Fall, dass Sie abgewiesen werden und die Person unter dem anderen, fiktiven Profil eine erste Zusage erhält:

Guten Tag,                                                   

ich hatte Sie am (Datum der 1. Kontaktaufnahme) wegen der Mietwohnung in (Adresse angeben) kontaktiert. Sie hatten mir mitgeteilt, dass die Wohnung nicht mehr verfügbar ist, doch stelle ich fest, dass das Mietangebot immer noch aushängt (oder online steht). Ich wäre nach wie vor an dieser Mietwohnung interessiert. Ist sie noch verfügbar?

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

In dem Fall, dass Sie keine Antwort erhalten und das andere Profil eine erste Zusage erhält.

Guten Tag,

ich hatte Sie am (Datum der 1. Kontaktaufnahme) wegen der Mietwohnung in (Adresse angeben) kontaktiert. Da ich noch keine Antwort erhalten habe, wende ich mich erneut an Sie, um zu erfahren, ob die Mietwohnung noch verfügbar ist und besichtigt werden könnte.

Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Die Reihenfolge beachten

Die neue E-Mail darf erst gesendet werden, nachdem Sie eine Antwort auf Ihre erste E-Mail und/oder auf die E-Mail unter dem anderen Profil erhalten haben. Die zeitliche Reihenfolge ist wichtig, um den Verdacht zu bestätigen, dass eine Diskriminierung vorliegt, und um die Beweislast auf den Eigentümer übergehen lassen. In solch einem Fall muss der Eigentümer beweisen dass er oder sie nicht diskriminiert hat.

Das verwendete Bewerberprofil muss vergleichbar sein

Das fiktive Profil dass Ihr(e) Bekannte oder die Vereinigung benutzt muss unbedingt mit Ihrer Situation vergleichbar sein, mit Ausnahme der Staatsbürgerschaft oder Herkunft. Dabei müssen Sie natürlich geringfügige Unterschiede zwischen den beiden Profilen einbauen, damit der Eigentümer keinen Verdacht schöpft (einige Jahre Altersunterschied, ein Einkommensunterschied in zweistelliger Höhe, ein vergleichbarer, aber nicht genau gleicher Beruf usw.).

Bestimmte Angaben allerdings müssen vollkommen identisch sein, weil sie die Entscheidung des Vermieters beeinflussen können (Anzahl Personen, für die die Wohnung gemietet wird, Art des Einkommens, gewünschte Dauer des Mietvertrags, ob Haustiere oder nicht, Nachweis der pünktlichen Zahlung der vorherigen Mieten, ob Raucher oder nicht, Personenstand …).

Falls Sie dem Vermieter bei Ihrer ersten Kontaktaufnahme Garantien zugesichert haben,beispielsweise einen Beleg für die pünktliche Zahlung der vorherigen Mieten, ein Empfehlungsschreiben Ihres vorherigen Vermieters, einen Bürgen usw., dann müssen diese Garantien auch unter dem fiktiven Profil angeboten werden, selbst wenn diese Elemente für die andere Person in Wirklichkeit nicht zutreffen.

Es kann sein, dass der Eigentümer diese Angaben und Garantien nicht alle verlangt. Wenn doch, muss die „Testperson‟ eine Antwort bereit haben. Diese Angaben sind unverzichtbar, falls der Eigentümer sich telefonisch meldet.

Wünschen Sie Ratschläge oder Hilfe bei der Durchführung dieses Tests?

Melden Sie sich bei Unia oder eine Partnerorganisation.

Möchten Sie eine Diskriminierung melden?

Wenden Sie sich einfach an Unia

Wünschen Sie Weitere Informationen zur Beweislast, dem Praxistest oder der Aufnahme?

Sehen Sie unseren Leitfaden zu den rechtlichen Aspekten ein.