Was geschieht mit Ihrer Meldung?

Unia bekämpft Diskriminierung und fördert Chancengleichheit. Wir sind eine unabhängige öffentliche Einrichtung. Zu unseren Kernaufträgen gehört die Bearbeitung individueller Meldungen von Diskriminierungsfällen. Völlig kostenlos und in aller Vertraulichkeit. 

Unia analysiert Ihre Meldung

Erst einmal überprüfen wir, ob Unia für die Bearbeitung Ihrer Meldung zuständig ist. Wenn nicht, verweisen wir Sie bei Möglichkeit an die zuständige Stelle.

Wünschen Sie allgemeine Informationen? Dann besorgen wir Ihnen so schnell wie möglich die gewünschten Informationen, beispielsweise über das Antidiskriminierungsrecht oder über Aspekte, die in den Zuständigkeitsbereich von Unia fallen.

Geht es bei Ihrer Meldung um Diskriminierung, Hassbotschaften oder Hassstraftaten? Dann tragen wir gemeinsam mit Ihnen alle erforderlichen Informationen zusammen, um den Fall je nach Sachlage bearbeiten zu können. Wir halten fest, was genau Sie erwarten, und erklären Ihnen die weiteren Schritte, die möglich sind.

Wir bitten Sie, jedes Beweisstück sorgfältig aufzubewahren (E-Mails, Facebook- oder Handy-Nachrichten, Zeugenaussagen, Fotos, Printscreens …) und auch sonst alle Informationen zu sammeln, die in Ihrem Fall sachdienlich sein können.

Wenn Sie Opfer einer Gewalttat sind, raten wir Ihnen, unbedingt auch Anzeige bei der Polizei zu erstatten und möglichenfalls einen Arzt aufzusuchen, damit er ein ärztliches Attest ausstellt. Eine Meldung bei Unia ersetzt in keinem Fall eine Anzeige bei der Polizei oder bei der Staatsanwaltschaft. 

Eingehende Prüfung

Wenn Unia einen Fall eröffnet hat, unterziehen wir Ihre Meldung einer eingehenden Prüfung. Wir bitten Sie, möglichst viele zusätzliche Informationen zu Ihrem Fall zusammenzutragen und uns mitzuteilen, welche Schritte Sie bereits unternommen haben.

Anschließend beraten wir Sie zu dem Sachverhalt, mit dem Sie sich an uns gewandt haben. Besteht der Verdacht, dass es sich hierbei nach geltendem Recht tatsächlich um Diskriminierung oder eine Hassstraftat handelt, legen wir Ihnen die Optionen dar.

Achtung: Auch wenn Ihnen manche Situationen ungerecht vorkommen, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass sie laut Antidiskriminierungsgesetz tatsächlich einen Rechtsverstoß darstellen. Unia ist bei ihrer Arbeit an einen strikten rechtlichen Rahmen gebunden. 

Welche Optionen stehen offen?

Verhandlung oder Schlichtung:

Unia bevorzugt stets diese Art der Konfliktlösung. Nur in seltenen Ausnahmefällen (in 1 % der Fälle) unternehmen wir gerichtliche Schritte. Erst einmal hört Unia alle Beteiligten an und informiert sie über sämtliche juristischen Aspekte. Über den Dialog versuchen wir, eine Lösung zu finden, die alle Parteien zufriedenstellt. Dabei setzen wir bevorzugt auf nachhaltige Lösungen, die sowohl das Problem, mit dem sich der Melder konfrontiert gesehen hat lösen, als auch dafür sorgen soll, dass sich derartige Situationen in Zukunft nicht wiederholen. 

Gerichtliche Schritte

Nur wenn die Umstände besonders gravierend sind, ein Dialog nicht möglich scheint oder die Rechtslage nicht klar ist, kann Unia gerichtliche Schritte unternehmen. Dies geschieht nur in Ausnahmefällen und niemals ohne die Zustimmung des Opfers.

Unia kann also gerichtliche Schritte unternehmen oder einem (zivil- und/oder strafrechtlichen) Verfahren beitreten. Wir können auch Rechtsberatungen zu Gerichtsverfahren bieten, ohne selbst als Partei an dem Prozess beteiligt zu sein. 

Andere Möglichkeiten:

Je nach Sachverhalt und Erwartungen des Melders kann Unia auch andere Schritte in Betracht ziehen:

  • Wir senden der Person oder Organisation (Unternehmen, Einrichtung ...), gegen die sich die Meldung richtet, eine Mahnung oder eine Erinnerung bezüglich des geltenden Rechts.
  • Wir wenden uns an die Person oder Organisation, der die gemeldete Person hierarchisch unterstellt ist, mit dem Gesuch, geltendes Recht durchzusetzen.
  • Wir legen den zuständigen Behörden ein offizielles Gutachten vor.
  • Wir leiten den Fall an einen lokalen oder spezialisierten Partner weiter (Gewerkschaft, spezialisierte Organisation, Sozialinspektion, Presserat ...).

Unia unternimmt niemals Schritte ohne Ihre Zustimmung.  

Was Unia nicht tut

Unia ist kein Gericht: Die Gutachten, die Unia formuliert, sind nicht verbindlich, auch wenn die Sach- und Fachkompetenz von Unia weithin anerkannt ist.

Unia ist kein Sozialdienst, der Personen bei administrativen Verfahren begleitet. In bestimmten Fällen können wir den Melder allerdings an spezialisierte Sozial- und/oder Rechtsdienste verweisen.

Unia ist keine Anwaltskanzlei: Die Juristen, die bei Unia arbeiten, können Sie beraten und Ihnen (kostenlos) bei Ihren weiteren Schritten zur Seite stehen. Wir sind aber keine Rechtsanwälte und können Sie daher nicht gesetzlich vertreten.

Unia ist nur für die Diskriminierungsmerkmale zuständig, die im Antidiskriminierungsgesetz festgehalten sind. So sind wir nicht für Diskriminierungen aufgrund der Sprache oder des Geschlechts einer Person zuständig. Für geschlechts- und genderbezogene Angelegenheiten ist das Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern zuständig. Diskriminierungen im Zusammenhang mit flämischen Zuständigkeiten werden vom flämischen Menschenrechtsinstitut behandelt. Erfahre mehr über die Kompetenzen von Unia.

Achtung: Unia bearbeitet einige Meldungen nicht, insbesondere solche, die anonym sind. Lesen Sie hier unsere Kriterien für die Zulässigkeit einer Meldung.

Unsere Grundprinzipien

  • Unabhängigkeit: Wir führen unsere Aufträge in vollkommener Unabhängigkeit aus, wie sie uns durch das Antidiskriminierungsgesetz und die europäischen Richtlinien zugesichert wird.
  • Berufsethische Grundregeln: In unserer Arbeitsordnung sind Respekt, Zusammenarbeit, Verantwortung und Integrität als unsere Grundwerte verankert, die für all unsere Mitarbeiter gelten.
  • Respekt gegenüber Mitarbeitern: Wir dulden keinerlei aggressives Verhalten, Drohgebärden, Einschüchterungen oder Provokationen gegenüber unseren Mitarbeitern.
  • Privatleben: Wir wachen stets darüber, dass das Privatleben aller Beteiligten geschützt bleibt.
  • Öffentlichkeit unserer Geschäftsführung: Als gut geführte Einrichtung legen wir großen Wert darauf, transparent zu arbeiten und alle Fragen zu unserer Arbeit zu beantworten, dies unter Einhaltung der Gesetzgebung über den Schutz des Privatlebens. In unserem Jahresbericht legen wir unsere Arbeitsweise offen, unter anderem mit Statistiken zu den Fällen sowie weiteren Informationen über organisatorische oder geschäftliche Aspekte.
  • Bei Uneinigkeit mit dem Melder: Unsere Stellungnahmen und Gutachten sind niemals verbindlich. Falls ein Melder nicht mit unserer Analyse einverstanden ist, kann er sich stets an eine andere Stelle wenden, die andere/rechtliche Schritte unternimmt oder ermöglicht.