Wer entscheidet über die Aufgaben von Unia?

Der Föderalstaat, die Regionen und die Gemeinschaften bestimmen, welche Aufgaben Unia zukommen. Unia berichtet an die Parlamente, mit denen wir unser Kooperationsabkommen unterzeichnet haben.

Unia bekämpft in Belgien landesweit bestimmte Formen der Diskriminierung und handelt dabei nach gesetzlichen Vorgaben. Die Aufgaben von Unia sind in dem belgischen Gesetz von 1993 festgehalten, das seinerseits auf einem internationalen Übereinkommen aus dem Jahr 1965 fußt.

2013 wurde der Zuständigkeitsbereich von Unia auf die regionale und gemeinschaftliche Ebene ausgeweitet, kraft eines Zusammenarbeitsabkommens zwischen dem Föderalstaat und den Teilstaaten. Unias Aufgaben wurden dann in Bezug auf die flämischen Zuständigkeiten ab 2023 durch die Gründung des Flämischen Instituts für Menschenrechte eingeschränkt.

Unia ist zudem dafür zuständig, die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wahrzunehmen, zuzusichern und zu überwachen. In diesem Rahmen haben der Föderalstaat, die Regionen und die Gemeinschaften Unia als unabhängigen Mechanismus der UN-Behindertenrechtskonvention bezeichnet.