Jahresbericht Diskriminierung / Diversität 2011 : Executive Summary

Zum Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämfung gehen regelmassig Fragen ein über Aussprüche die den Grenzen der freien Meinungsäußerung sehr nahe kommen. Darf man wirklich alles sagen? Ist die freie Meinungsäußerung ein Passierschein für alle Äußerungen? Wann liegt in diesen Aussprüchen ein Gesetzesverstoß vor? Wo beginnt die Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung? Zu diesen Fragen reicht ein einfaches ja/nein nicht aus.

Deshalb hat das Zentrum die freie Meinungsäußerung zum Fokusthema seines Jahresbericht Diskrimination / Diversität 2011 erhoben. Ein gewagtes Thema, das jedesmal heiß debattiert wird und Polemiken auslöst. Doch es geht hier nicht um Streitkultur, sondern möchte das Zentrum zeigen, dass diese Frage, die von grundlegender Bedeutung für die Demokratie ist, sehr wohl besonnen und sachlich angegangen werden kann, auch wenn sie in juristischer und sozialer Hinsicht komplex ist. Dieser Artikel verzichtet auf ideologische Stellungnahmen oder moralische Belehrungen und setzt statt dessen auf Rechtsprüfungen, Fallbeispiele und Hypothesen.

Vergleichbare Publikationen

4 Juli 2017

Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)

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Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.