Jahresbericht Diskriminierung / Diversität 2011 : Executive Summary
Zum Zentrum für Chancengleichheit und Rassismusbekämfung gehen regelmassig Fragen ein über Aussprüche die den Grenzen der freien Meinungsäußerung sehr nahe kommen. Darf man wirklich alles sagen? Ist die freie Meinungsäußerung ein Passierschein für alle Äußerungen? Wann liegt in diesen Aussprüchen ein Gesetzesverstoß vor? Wo beginnt die Aufstachelung zu Hass, Gewalt oder Diskriminierung? Zu diesen Fragen reicht ein einfaches ja/nein nicht aus.
Deshalb hat das Zentrum die freie Meinungsäußerung zum Fokusthema seines Jahresbericht Diskrimination / Diversität 2011 erhoben. Ein gewagtes Thema, das jedesmal heiß debattiert wird und Polemiken auslöst. Doch es geht hier nicht um Streitkultur, sondern möchte das Zentrum zeigen, dass diese Frage, die von grundlegender Bedeutung für die Demokratie ist, sehr wohl besonnen und sachlich angegangen werden kann, auch wenn sie in juristischer und sozialer Hinsicht komplex ist. Dieser Artikel verzichtet auf ideologische Stellungnahmen oder moralische Belehrungen und setzt statt dessen auf Rechtsprüfungen, Fallbeispiele und Hypothesen.
Vergleichbare Publikationen
Jahresbericht 2020: Gefährdete Menschenrechte in Krisenzeiten
In diesem außergewöhnliches Jahr hat sich Unia weiterhin für Menschenrechte und Gleichberechtigung eingesetzt. Die Coronavirus-Pandemie wirkte wie ein Vergrößerungsglas. Menschen, die sich bereits in einer prekären Situation befanden, waren oft als erste oder am stärksten von Covid-19 oder den Gesundheitsmaßnahmen betroffen.
Jahresbericht 2017: Stillstand ist keine Option
2017 war ein bewegtes Jahr für Unia. Um unsere Themen wurde hitzig debattiert. Dies brachte den Kampf gegen Diskriminierung aber letztendlich weiter voran. So wurde 2017 in Brüssel eine Ordonnanz verabschiedet, die Praxistests gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz ermöglicht. Die Föderalregierung ist diesem Beispiel 2018 gefolgt, wenn auch in einem etwas vorsichtigeren Maße.
Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)
Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.
Jahresbericht 2016
Nie zuvor haben wir so viele Diskriminierungsfälle bearbeitet wie im Jahr 2016. Vor dem aktuellen Hintergrund, der durch Polarisierung, polemische Gesellschaftsdebatten, oberflächliche Tweets, „alternative Fakten“ und einen stark zunehmenden Arbeitsdruck geprägt ist, bemüht sich Unia weiterhin um Lösungen, die zu einer inklusiveren Gesellschaft führen.