Unia’s Analyse und Vorschläge zur Antisemitismusdefinition der IHRA (2021)
Am 26. Mai 2016 hat die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA, eine zwischenstaatliche Organisation) eine neue "Arbeitsdefinition" von Antisemitismus verabschiedet.
Diese Definition ist rechtlich nicht bindend und enthält eine Reihe von illustrativen Beispielen dafür, was als Antisemitismus angesehen werden kann.
Mehrere jüdische Organisationen haben gefordert, dass auch Belgien diese Definition übernehmen sollte.
Diese Definition ist Gegenstand vieler Diskussionen. Ihre Befürworter sehen einen Mehrwert darin, dass diese Definition in allen Staaten gleichermaßen gilt und es ermöglicht, den "neuen Antisemitismus" zu berücksichtigen, während ihre Gegner der Ansicht sind, dass die von der IHRA genannten Beispiele zu israelzentriert sind und dass die Definition Kritik am Staat Israel unter Androhung des Vorwurfs des Antisemitismus verhindern würde.
Das vorliegende Dokument beschreibt den Kontext, in dem diese Diskussion stattfindet. Nach einer Analyse des rechtlichen Rahmens und der möglichen Auswirkungen der IHRA-Definition auf den Umgang mit Fällen von Antisemitismus wird erläutert, wie die Unia diese Definition anwenden wird.
In diesem Dokument finden Sie:
- Ein Überblick über die Argumente für und gegen diese IHRA-Definition;
- Ein Blick auf die aktuelle Strafgesetzgebung bezüglich antisemitischer Handlungen in Belgien und auch im Ausland;
- Die Herausforderung, die die IHRA-Definition für Unia darstellt;
- Eine erneute Überprüfung unserer Akten aus dem Jahr 2018, um festzustellen, welche Auswirkungen die Anwendung dieser Definition auf unsere Arbeit haben würde;
- Eine Reihe von Schlussfolgerungen und Vorschlägen für die Arbeit von Unia in diesem Zusammenhang.
Vergleichbare Publikationen
Jahresbericht 2020: Gefährdete Menschenrechte in Krisenzeiten

In diesem außergewöhnliches Jahr hat sich Unia weiterhin für Menschenrechte und Gleichberechtigung eingesetzt. Die Coronavirus-Pandemie wirkte wie ein Vergrößerungsglas. Menschen, die sich bereits in einer prekären Situation befanden, waren oft als erste oder am stärksten von Covid-19 oder den Gesundheitsmaßnahmen betroffen.
Jahresbericht 2017: Stillstand ist keine Option
2017 war ein bewegtes Jahr für Unia. Um unsere Themen wurde hitzig debattiert. Dies brachte den Kampf gegen Diskriminierung aber letztendlich weiter voran. So wurde 2017 in Brüssel eine Ordonnanz verabschiedet, die Praxistests gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz ermöglicht. Die Föderalregierung ist diesem Beispiel 2018 gefolgt, wenn auch in einem etwas vorsichtigeren Maße.
Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)
Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.
Jahresbericht 2021: Möglichkeiten schaffen
2021 wurde die Grenze von 10.000 Meldungen überschritten. Auf dieser Grundlage hat Unia 2.379 individuelle Akten zu Situationen von Diskriminierung, Hassreden oder Hasshandlungen eröffnet - eine Rekordzahl.