Videos, Rundfunk und Fernsehen

In einem YouTube-Video griff ein Mann eine Politikerin in Zusammenhang mit ihrer unheilbaren Krankheit an. Ein Radiosprecher lachte über Personen mit Behinderung. In einer Fernsehsendung verglich ein Parteivorsitzender Homosexualität mit Zoophilie. Ein Mann schickte der Dossin-Kaserne eine DVD, in welcher der Holocaust geleugnet wird …

    In Belgien gilt das Recht auf freie Meinungsäußerung auch in Videos, Rundfunk und Fernsehen. Jeder hat also das Recht, seine Meinung, Ideen und Gefühle zum Ausdruck zu bringen. Diese Freiheit hat allerdings ihre Grenzen.

    So ist es verboten, den Holocaust zu leugnen („Negationismus“) oder absichtlich und aus bestimmten Motiven in der Öffentlichkeit zu Diskriminierung, Hass oder Gewalt anzustiften. Ebenso ist es strafbar, Ansichten zu verbreiten, die rassistische Überlegenheitsgefühle oder Rassenhass unterstützen. Mehr >

    Wie geht Belgien gegen solche Hassbotschaften vor?

    Anders als bei (schriftlichen) Pressedelikten werden Hassbotschaften in Videos, Rundfunk und Fernsehen stets vor einem Korrektionalgericht behandelt. Mehr >

    Wie melde ich Hassbotschaften aus Videos, Rundfunk und Fernsehen?

    Unia hilft Ihnen hierbei und berät Sie. Außerdem können Sie sich an die betreffende Redaktion wenden oder an Stellen wie den Presserat, die Regulierungsstellen für die Medien (Hoher Rat für audiovisuelle Medien/„Conseil supérieur de l’audiovisuel“ oder „Vlaamse regulator voor de media“), die Datenschutzbehörde oder die Jury für ethische Praktiken in der Werbung. Mehr >