Zeitungen, Zeitschriften und Bücher

Ein Buch rief dazu auf, alle Homosexuellen von hohen Dächern zu stürzen. In einem Online-Artikel wurde der Holocaust geleugnet. In einer Zeitschrift gab eine interviewte Person rassistische Äußerungen von sich. Leser posteten unter einem Online-Artikel islamfeindliche Kommentare …

    Das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit ist in der belgischen Verfassung verankert. Gedanken, Meinungen und Gefühle dürfen somit unzensiert gedruckt werden. Diese Freiheiten haben allerdings ihre Grenzen, und zwar dort, wo sie gegen Menschenrechte verstoßen. So ist es strafbar, wenn jemand die Pressefreiheit missbraucht, um beispielsweise:

    • zu Rassismus oder Diskriminierung anzustiften;
    • den Holocaust zu leugnen, zu verharmlosen, zu rechtfertigen oder gutzuheißen;
    • in der Öffentlichkeit Ansichten zu verbreiten, die auf rassistischem Gedankengut oder auf Rassenhass basieren.

    Nähere Informationen über Pressedelikte

    Was ist ein Pressedelikt?

    Wann liegt ein Pressedelikt vor und wie wird es verfolgt? Hier finden Sie Näheres über die diesbezügliche Gesetzgebung.

    Wo kann ich solche Delikte melden?

    Wenden Sie sich an Unia. Wir prüfen Ihre Meldung, um festzustellen, ob es sich um eine Straftat handelt. Sie können sich aber auch an die betreffende Redaktion, die Datenschutzbehörde, den Presserat oder die Jury für ethische Praktiken in der Werbung wenden. Mehr >