Arbeiten mit Behinderung: Angemessene Vorkehrungen bei der Beschäftigung
Personen mit Behinderung stehen vor zahlreichen Hindernissen, die ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt verwehren. Daher haben sie Anrecht auf angemessene Vorkehrungen. Die vorliegende Broschüre soll diesen Begriff veranschaulichen und richtet sich hierbei nicht nur an Personen mit Behinderung, sondern allgemein an alle Beschäftigungsakteure wie Arbeitgeber, Gewerkschaften, Job-Coaches, Unfallverhütungsberater, Arbeitsmediziner und sonstige Mittelspersonen.
Bei Unia gehen regelmäßig Meldungen von Personen mit Behinderung ein, denen angemessene Vorkehrungen verwehrt werden und die ihr Recht nicht durchsetzen können. Dies liegt teilweise daran, dass die Arbeitgeber ihre Pflichten nicht kennen oder nicht genau wissen, was sie für behinderte Arbeitskräfte tun können, damit diese am Arbeitsplatz zurechtkommen.
Deshalb möchte Unia in dieser Broschüre den Rechtsbegriff „angemessene Vorkehrungen“ anhand konkreter Beispiele verdeutlichen.
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Vergleichbare Publikationen
Jahresbericht 2020: Gefährdete Menschenrechte in Krisenzeiten

In diesem außergewöhnliches Jahr hat sich Unia weiterhin für Menschenrechte und Gleichberechtigung eingesetzt. Die Coronavirus-Pandemie wirkte wie ein Vergrößerungsglas. Menschen, die sich bereits in einer prekären Situation befanden, waren oft als erste oder am stärksten von Covid-19 oder den Gesundheitsmaßnahmen betroffen.
Jahresbericht 2017: Stillstand ist keine Option
2017 war ein bewegtes Jahr für Unia. Um unsere Themen wurde hitzig debattiert. Dies brachte den Kampf gegen Diskriminierung aber letztendlich weiter voran. So wurde 2017 in Brüssel eine Ordonnanz verabschiedet, die Praxistests gegen Diskriminierungen am Arbeitsplatz ermöglicht. Die Föderalregierung ist diesem Beispiel 2018 gefolgt, wenn auch in einem etwas vorsichtigeren Maße.
Evaluierung der föderalen Antidiskriminierungsgesetze (2017)
Artikel 52 des Antidiskriminierungsgesetzes schreibt eine Evaluierung der Anwendung und der Zweckmäßigkeit dieser drei Antidiskriminierungsgesetze durch die gesetzgebenden Kammern vor. Unia hat im Zusammenhang mit dem Antidiskriminierungs- und Antirassismusgesetz einen Evaluierungsbericht erstellt, der auf eigenen praktischen Erfahrungen, der bekannten belgischen Rechtsprechung und allgemeinem Fachwissen über die Bekämpfung von Diskriminierung beruht.
Diversitaetsbarometer Bildung (2018)
Das „Diversitätsbarometer Bildung“ vervollständigt die dreiteilige Publikationsreihe der Diversitätsbarometer nach den bereits erschienenen Ausgaben zum Thema Beschäftigung (2012) und Wohnen (2014).